- 24.01.2017, 14:42:04
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Österreich im weltweiten Korruptionswahrnehmungsindex nur noch auf Rang 17
Transparency International – Austrian Chapter veröffentlicht Forderungspaket zur Korruptionsprävention und -bekämpfung
Utl.: Transparency International – Austrian Chapter veröffentlicht
Forderungspaket zur Korruptionsprävention und -bekämpfung =
Wien (OTS) - Transparency International präsentiert heute den
Corruption Perceptions Index (CPI) 2016. Die ersten drei Ränge
belegen dieses Jahr Dänemark, Finnland und Neuseeland, am Ende der
Rangliste finden sich Nordkorea, Syrien, der Südsudan und Somalia.
Österreich liegt auf Rang 17 von insgesamt 176 erfassten Staaten und
rutscht somit gegenüber dem Vorjahr um einen Platz ab, da Hong Kong
an Österreich vorbeigezogen ist.
Damit verschlechtert sich Österreich im CPI erstmals seit drei
Jahren, der leichte Aufwärtstrend der vergangenen Jahre ist vorerst
zu Ende. Nachdem Österreich im Jahr 2012 von Rang 16 auf Platz 25,
2013 gar auf Rang 26, abgestürzt war, zeichnete sich in den letzten
beiden Jahren wieder eine positivere Entwicklung ab. 2015 war
Österreich auf Rang 16 – den Stand von 2011 – zurückgekehrt.
Mit dem Abrutschen auf Rang 17 im diesjährigen CPI rückt die
Spitzenplatzierung auf Rang 10 aus dem Jahr 2005 nun wieder in weite
Ferne. Zudem liegt Österreich im EU-Vergleich weiterhin nur im
Mittelfeld und unter anderem deutlich hinter den Nachbarstaaten
Deutschland (Rang 10) und der Schweiz (Rang 5).
„Die erneute Verschlechterung Österreichs im CPI ist Besorgnis
erregend und ein deutliches Signal an Politik, Wirtschaft und
Verwaltung“, warnt Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von
Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC). „Der zögerlich
begonnene Weg in Richtung mehr Transparenz und Korruptionsfreiheit
wird nicht konsequent weiter gegangen.“
Der Korruptionswahrnehmungsindex ist ein zusammengesetzter Index. Die
Berechnungsbasis bilden vergleichende Länderanalysen von NGOs,
Stiftungen und Unternehmensberatungsagenturen sowie Umfragen unter
Managern vor allem international tätiger Unternehmen aus den
vergangenen ein bis drei Jahren. In diesen wird die Wahrnehmung der
Verbreitung von Bestechlichkeit sowie effektiver Mechanismen zur
Bekämpfung und Prävention von Korruption im öffentlichen Sektor der
jeweiligen Staaten bewertet. „Der CPI-Wert bildet den Mittelwert aus
den für den jeweiligen Staat zugrunde liegenden Studien, umgerechnet
auf eine Skala zwischen 0 (umfassende Korruption) und 100 (keine
Korruption)“, erläutert Thomas Gradel, Geschäftsstellenleiter von
TI-AC.
In dieser Skala erreicht Österreich dieses Jahr 75 von 100 möglichen
Punkten und verschlechtert sich damit gegenüber dem Vorjahr um einen
Punkt, nachdem seit 2013 eine kontinuierliche Verbesserung von 69 auf
zuletzt 76 Punkte zu beobachten war. Da die Ergebnisse des CPI für
den Wirtschaftsstandort Österreich international von großer Bedeutung
sind, besteht daher akuter Handlungsbedarf, um eine nachhaltige
Beschädigung der Reputation Österreichs in der internationalen
Geschäftswelt abzuwenden.
Aus diesem Grund präsentiert TI-AC heute ein umfangreiches
Forderungspaket, gerichtet an Nationalrat und Bundesregierung, aber
auch an Wirtschaft und Zivilgesellschaft, und bietet beratende
Unterstützung bei der Umsetzung der notwendigen Schritte an. TI-AC
ist überzeugt, dass die Erfüllung der darin enthaltenen Forderungen
mittelfristig eine deutliche Verbesserung nicht nur der tatsächlichen
Situation, sondern auch der internationalen Einschätzung des
Wirtschaftsstandorts Österreich bewirken würde.
„Erste Schritte in die richtige Richtung wurden in den vergangenen
Jahren bereits gesetzt, etwa bei Anfütterungsverbot,
Kronzeugenregelung und Weisungsrecht“, betont Geiblinger. „Wenn
Österreich langfristige und signifikante Verbesserungen bei der
Antikorruptions-Arbeit erreichen und wieder zurück in die Top 10 des
CPI will, braucht es aber nicht nur ein öffentliches und
glaubwürdiges Bekenntnis zu mehr Transparenz in Politik und
Wirtschaft, sondern auch eine aktive Umsetzung der nötigen Schritte.“
TI-AC fordert daher unter anderem:
• Offenlegungspflichten für Verträge zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft, etwa zu privater Drittmittelfinanzierung österreichischer
Hochschulen, um größtmögliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre
zu gewährleisten.
• Gesetzliche Verpflichtung zur namentlichen Offenlegung von
Zuwendungen der Pharmaindustrie an Ärzte und Angehörige anderer
Gesundheitsberufe sowie ein zentrales Veröffentlichungsregister.
• Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das den Namen
auch verdient: Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält derart viele
Einschränkungen, dass sich de facto nichts an der gegenwärtigen
Amtsverschwiegenheit ändern würde.
• Überarbeitung von Lobbying-Gesetz und -Register, um tatsächliche
Transparenz und Gleichstellung aller Lobbying Betreibenden zu
gewährleisten.
• Gewährleistung eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber aus der
Privatwirtschaft, wie dies bereits für Beamte der Fall ist.
Die Ergebnisse aller im diesjährigen CPI erfassten Staaten sowie das
gesamte TI-AC Forderungspapier finden Sie unter www.ti-austria.at.
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