- 12.01.2017, 13:11:39
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- OTS0156
Umweltdachverband zum „Plan A“ des Bundeskanzlers: A wie Anfang – jetzt heißt’s anpacken!
- Apropos „Energie braucht Strategie“ – wo bleibt bitte die Energiestrategie? - Deregulierung mit Augenmaß – Warnung vor blindem Aktionismus
Utl.: - Apropos „Energie braucht Strategie“ – wo bleibt bitte die
Energiestrategie?
- Deregulierung mit Augenmaß – Warnung vor blindem Aktionismus =
Wien (OTS) - Gestern hat Bundeskanzler Kern in Wels seinen Plan A für
die Zukunft Österreichs präsentiert. „Endlich nimmt sich der
Bundeskanzler auch der Energie- und Klimazukunft des Landes an. Kern
möchte die erneuerbaren Energien im Inland stärker fördern, was
erfreulich ist – nicht nachzuvollziehen ist, dass die Biomasse
ausgeklammert wird. Insgesamt wünschen wir uns im Energiesektor
jedenfalls mehr Ambition, vor allem im Bereich der
Energieeffizienzsteigerung und Verbrauchs- und CO2-Reduktion. Dass
die Kernbotschaft keinen Komplettausstieg aus fossilen Energieträgern
im Strombereich bis 2030 verfolgt, ist jedenfalls bedauerlich.
Wichtig wäre zudem der vom Umweltdachverband mehrfach geforderte
Abbau umweltschädlicher Subventionen im Rahmen einer umfassenden
ökosozialen Steuerreform“, sagt Franz Maier, Präsident des
Umweltdachverbandes.
Deregulierung ja, aber mit Bedacht auf bewährte Umweltschutz-
und Beteiligungsstandards
„Was die von Bundeskanzler Kern angekündigte Deregulierung im Umfang
von 1/3 des österreichischen Normenbestandes betrifft, möchten wir zu
Augenmaß und gründlicher Abwägung sowie öffentlicher Konsultation bei
Streichungen, Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen raten“,
so Maier. Der Umweltdachverband steht einer Entbürokratisierung, wo
dies sinnvoll und zweckmäßig ist, offen gegenüber. Insbesondere
entstehen in Österreich Kosten und Unklarheiten auch deswegen, weil
Bundes- und Landesrecht häufig doppelgleisig geführt werden. Es ist
berechtigterweise in Frage zu stellen, warum EU-Richtlinien in
Österreich neunmal unterschiedlich umgesetzt werden, wenn auch ein
Gesetz reichen könnte. „Allerdings darf mit einer Deregulierung keine
Schwächung bewährter Umweltschutzstandards sowie eine
‚Entdemokratisierung‘ von Rechten der Zivilgesellschaft verbunden
sein, wie wir dies derzeit bei der geplanten Novelle der
Gewerbeordnung erleben, die zu Lasten des ‚one-stop-shop‘ massive
Einschnitte für LandesumweltanwältInnen, NachbarInnen, Gemeinden und
Qualitätsstandards bringt“, so Maier abschließend.
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