• 11.01.2017, 11:55:19
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  • OTS0095

Gericht lehnt Schadensersatz Tierschutzprozess ab: zusätzlich € 41.600 an Republik zu zahlen

Wr. Landesgericht hält sämtliche zurückgehaltenen Ermittlungsergebnisse, wie die Berichte der 3 Spitzel (darunter „Danielle Durand“)für irrelevant und nicht entlastend – Rekurs!

Utl.: Wr. Landesgericht hält sämtliche zurückgehaltenen
Ermittlungsergebnisse, wie die Berichte der 3 Spitzel
(darunter „Danielle Durand“)für irrelevant und nicht
entlastend – Rekurs! =

Wien (OTS) - Ein weiteres Kapitel einer unendlichen Geschichte. Im
Oktober 2006, also vor über 10 Jahren, hatten die Ermittlungen gegen
den VGT wegen Bildung einer kriminellen Organisation im Tierschutz
begonnen. Im April 2007 gründete der damalige Innenminister Platter
auf Zuruf des Besitzers von Kleider Bauer eine SOKO Tierschutz, im
Mai 2008 kommt es zu letztlich insgesamt 33 Hausdurchsuchungen und zu
105 Tagen U-Haft für 10 Personen. Nach 14 Monaten Prozess folgt im
Mai 2011 der Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Doch die
Verteidigungskosten des Hauptangeklagten VGT-Obmanns, der keine
Verfahrenshilfe bekommen hatte, waren immens. Es mussten nicht nur
die Anwälte, sondern auch zahlreiche Expertengutachten aber auch
Privatdetektive bezahlt werden - letztere, um die Spitzeloperationen
aufzudecken, die die SOKO illegal durchgeführt und dann vertuscht
hatte. Insgesamt waren dem VGT-Obmann dabei € 600.000 an Kosten
entstanden.

Das Gesetz in Österreich sieht auch bei Freispruch in derartigen
Strafverfahren nicht mehr als € 1.200 Schadensersatz vor. Doch in
diesem Fall lag die Sachlage anders. Es hatte niemals einen
ernstzunehmenden Verdacht gegen die Angeklagten gegeben. Alles
beruhte auf angeblich „radikalen“ Emails aus einem internen
Diskussionsforum, auf dem einer der Spitzel namens „Danielle Durand“
eingetragen war. Die SOKO erhielt über ihren Spitzel die Emails,
verheimlichte aber, dass der Spitzel selbst die Emails als völlig
harmlos eingestuft hatte. „Danielle Durand“ kannte ja die
AktivistInnen persönlich sehr gut, sie kannte den Kontext der Emails,
die emotionalen Hintergründe und sie wusste, warum man in
Tierschutzkreisen der Polizei gegenüber konspirativ vorgeht. Sie fiel
daher aus allen Wolken, wie sie persönlich später als Zeugin vor
Gericht sagte, als es zu den martialischen Hausdurchsuchungen kam.
Doch das alles konnte die Richterin im jetzigen
Schadensersatzverfahren nicht beeindrucken. Die zurückgehaltenen
Ermittlungsergebnisse, insbesondere die Spitzelberichte, seien
irrelevant, weil die Spitzel nicht in den Kern der kriminellen
Organisation (wir erinnern uns: die es nie gegeben hat) vorgedrungen
seien. Martin Balluch habe daher der Republik und der SOKO die
Verteidigungskosten von € 41.600 zu ersetzen, nicht aber umgekehrt.
Mehr zum Urteil mit Originalzitaten: http://bit.ly/2iESubU

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Unfassbar. Diese Richterin sagt
allen Ernstes, ich müsse trotz erwiesener Unschuld nicht nur für die
damaligen Verteidigungskosten aufkommen, sondern jetzt noch
zusätzlich € 41.600 bezahlen, weil ich die Frechheit besitze, diese
Verteidigungskosten zurück zu verlangen. Mir soll niemand mehr
erzählen, dass in diesem Rechtsstaat alles mit rechten Dingen zugeht.
Es gibt keinen Standard, nach dem dieses Vorgehen als gerecht
beurteilt werden könnte. Das ist die Vernichtung eines Menschen, aus
keinem anderen Grund, als weil er aufmüpfig und kritisch ist, und das
noch dazu im Namen einer Mehrheit der Menschen, völlig uneigennützig
für die Ärmsten unserer Gesellschaft, für die Tiere. Der Rekurs gegen
dieses Urteil wird noch diese Woche eingebracht.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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