- 28.12.2016, 09:01:54
- /
- OTS0007
Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitslosengeld, Rezeptgebühr & Co.: Neue sozialrechtliche Werte im Jahr 2017
Linz (OTS) - Was bringt das Jahr 2017? Mit dem Jahreswechsel ändern
sich wie immer viele sozialrechtliche Werte. Die Arbeiterkammer
Oberösterreich hat schon jetzt die wichtigsten Punkte zusammengefasst
– von A(rbeitslosengeld) bis Z(uzahlungen zum Kuraufenthalt).
Ein wichtiger Wert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die
Grenze für die Versicherungspflicht oder Geringfügigkeitsgrenze. Wer
im Jahr 2017 monatlich maximal 425,70 Euro (2016: 415,72 Euro)
verdient, ist nur unfallversichert. Empfehlenswert ist daher eine
freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung. Diese freiwillige
Selbstversicherung kostet 60,09 Euro pro Monat. Die
Geringfügigkeitsgrenze ist aber auch in anderen Zusammenhängen
relevant, etwa beim Dazuverdienen zum Arbeitslosengeld oder zu
bestimmten Formen der Pension.
Das maximale Arbeitslosengeld beträgt 2017 täglich 53,36 Euro und der
Familienzuschlag für Angehörige 0,97 Euro.
Für Geburten ab dem 1. März 2017 gilt im Hinblick auf das
Kinderbetreuungsgeld eine neue Rechtslage. Die Pauschalvarianten des
Kinderbetreuungsgeldes werden in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“
umgewandelt.
Sozialversicherung bezahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur
bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Diese liegt 2017 bei monatlich 4.980
Euro (laufendes Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen).
Die Rezeptgebühr pro Medikament wird von 5.70 Euro (2016) auf 5,85
Euro erhöht. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag ist zum
Beispiel für einen Alleinstehenden bei einem monatlichen
Nettoeinkommen bis zu 889,84 Euro möglich. Das Service-Entgelt für
die e-card wird im November 2017 für das Jahr 2018 eingehoben, die
Höhe beträgt 11,35 Euro.
Die detaillierten Werte zu diesen und anderen Leistungen (etwa
Kinderbetreuungsgeld oder Zuzahlungen zu Kuraufenthalt und
Rehabilitation) finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at .
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO






