- 28.12.2016, 09:00:02
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KFV-Ausblick 2017: Neuerungen im Straßenverkehr 2017
Das neue Jahr bringt einige wichtige Neuerungen für Österreichs Straßenverkehr.
Utl.: Das neue Jahr bringt einige wichtige Neuerungen für
Österreichs Straßenverkehr. =
Wien (OTS) - Erleichterungen, Modernisierungen und ein Abschied – mit
dem neuen Jahr treten auf Österreichs Straßen einige gesetzliche
Änderungen in Kraft. Über eine Modernisierung dürfen sich
Pannendienstfahrer freuen, diese erhalten ab 1. Jänner bereits bei
der Anfahrt zum Pannenort technische Daten über das Fahrzeug, sofern
der Lenker des betroffenen KFZ zustimmt. Erleichterungen erwarten
zudem auch Besitzer von Wechselkennzeichen, denn diese werden
billiger und die Handhabung einfacher. Neben diesen Erleichterungen
ist es ab Jänner aber auch Zeit zum Abschied nehmen: Das Kennzeichen
„WU“ (BH Wien Umgebung) wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr
ausgegeben. Die bedeutendsten Neuerungen treten allerdings
voraussichtlich erst im September in Kraft. „Mit einer Novelle zum
Führerscheingesetz kommen erstmals Alkohol-Wegfahrsperren in Form
eines fünfjährigen Pilotversuchs zum Einsatz. Zudem bringt diese
Novelle auch die Verlängerung des Probeführerscheins von zwei auf
drei Jahren mit sich. Damit werden zwei wesentliche Eckpunkte des
Österreichischen Verkehrssicherheitsprogrammes realisiert“, erläutert
Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des KFV (Kuratorium
für Verkehrssicherheit).
Überblick der Neuerungen 2017
- Erleichterungen für Besitzer von Wechselkennzeichen: Der Wortlaut
„Wechselkennzeichen“ entfällt ab Jahresbeginn, weshalb die Einziehung
und Neuausstellung des Zulassungsscheins bei Aufnahme oder Ausschluss
von Kfz mit Wechselkennzeichen daher nicht mehr erforderlich ist.
- Moderne Zeiten für Pannendienstfahrer: Pannenfahrer haben ab dem 1.
Jänner 2017 die Möglichkeit, schon während der Fahrt zum Pannenort
auf die technischen Daten des betroffenen Fahrzeugs, welche in der
Zulassungsevidenz gespeichert sind, zuzugreifen. Voraussetzung dafür
ist, dass der Zugriff auf diese Daten vom Fahrzeughalter erlaubt
wird. Mit Hilfe dieser Neuerung wird die Pannenhilfe schneller und
effizienter gestaltet.
- Abschied vom Kennzeichen „WU“: Im Zuge der Auflösung des Bezirks
Wien Umgebung wird auch das dazugehörige Kennzeichen „WU“ ab dem 1.
Jänner 2017 nicht mehr ausgegeben.
- Harte Zeiten für Alkolenker: Für Alkolenker bringt das Jahr 2017
voraussichtlich ab September eine besonders große Veränderung. Im
kommenden Jahr sollen Alkoholwegfahrsperren für Alkolenker und in
diesem Zusammenhang auch der neue Code „69“ eingeführt werden. Der
EU-weit einheitliche Code weist darauf hin, dass der betreffende
Lenker ein Kfz nur mittels Alko-Lock in Betrieb nehmen darf.
- Neue Wege in der Verkehrsüberwachung: Beweisfotos von Radargeräten,
Laserpistolen, Abstandsmessgeräten und Rotlichtkameras dürfen ab dem
kommenden Jahr auch zur Bestrafung von Vergehen im Zusammenhang mit
den Bereichen Mobiltelefon, Gurt, Helm, Kindersitz und
Personenbeförderung genutzt werden.
- Neue Farben: Ab dem 1. April 2017 erhalten schadstoffarme bzw.
energieeffiziente Fahrzeuge eine blaue Begutachtungsplakette und ein
weißes Kennzeichen mit grüner Schrift.
- Europa rückt zusammen: Serbien wird im Jahr 2017 nach derzeitiger
Planung in die Liste der Staaten mit Gegenseitigkeit aufgenommen, was
bedeutet, dass serbische Führerscheine künftig ohne praktische
Prüfung in EU-Führerscheine umgetauscht werden können.
- E-Mobilität setzt sich durch: Mit 1. März 2017 wird die neue
Fahrzeugklasse „Elektro-Lkw“ eingeführt. Diese elektrisch
angetriebenen Kraftwagen für den Gütertransport ohne Anhänger dürfen
damit bis 4,25 t mit dem Führerschein der Klasse B gelenkt werden.
Zusätzlich soll ein neues Verkehrszeichen, welches E-Ladestationen
von Nicht-E-Fahrzeugen freihält, zum Einsatz kommen.
- Turbo für eine effiziente Unfallforschung: Durch die Erlassung
eines Verkehrsunfallstatistikgesetzes wird die Verkehrssicherheit
deutlich verbessert. Durch die Führung einer Straßenunfallstatistik
auf gesetzlicher Ebene mit klar festgesetzten
Veröffentlichungsterminen sind ab Juli 2017 nicht nur sämtliche
Zahlen vorhersehbar und regelmäßig verfügbar, sondern auch
Unfalltiefenanalysen möglich.
- Sicherheit beim Schwerverkehr: Zur Kontrolle von Schwerfahrzeugen
werden im kommenden Jahr europaweit verpflichtende Mindeststandards
eingeführt.
- Später starten mit dem Moped: Mopedfahrer dürfen ab dem 1. Juli
2017 ihre Ausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag
beginnen. Bisher konnte mit der Ausbildung bereits sechs Monate vor
Vollendung des 15. Lebensjahres gestartet werden.
- Selbst ist das Auto: 2017 werden erstmals selbstfahrende Autos auf
Österreichs Straßen unterwegs sein. Das Verkehrsministerium hat die
Rechtsgrundlagen für Tests in Österreich geschaffen, so dass
Österreich an diesem Entwicklungsschritt teilhaben kann. Aus
Sicherheitsgründen müssen dazu zahlreiche Sicherheitsauflagen
eingehalten werden, so muss z.B. ständig ein Fahrer anwesend sein,
der die Fahraufgaben jederzeit wieder übernehmen kann.
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