- 27.12.2016, 22:00:01
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Neues Volksblatt: "Rechtssicherheit" von Markus EBERT
Ausgabe vom 28. Dezember 2016
Utl.: Ausgabe vom 28. Dezember 2016 =
Linz (OTS) - An einem besteht wohl kein Zweifel: Wahlen sind
sozusagen das „Hochamt“ in der Demokratie. Die Teilnahme daran sollte
nicht nur jedem Bürger ein Anliegen sein, sondern es muss auch alles
getan werden, dass das Wahlrecht in Anspruch genommen werden kann. Ob
das nun (fast) ausschließlich durch den Gang ins Wahllokal geschieht
oder ob auch andere Formen der Stimmabgabe in Frage kommen, ist daher
die zentrale Frage in den Reformüberlegungen zum Wahlrecht.
Dass im Zuge der Bundespräsidentenwahl die Briefwahl in Verruf
gekommen ist, sollte nicht dazu führen, dass das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet wird — sprich, die Möglichkeit der postalischen
Stimmabgabe wieder drastisch eingeschränkt wird. Denn ein Blick auf
die Zahlen zeigt, dass die Briefwahl in Sachen Wahlbeteiligung ein
große Rolle spielt. Fast zehn Prozent Briefwähler gab es bei der
Nationalratswahl 2013 (bei insgesamt gesunkener Wahlbeteiligung), bei
der Hofburg-Stichwahl am 4. Dezember waren es 13,2 Prozent, bei der
aufgehobenen Stichwahl im Mai sogar 16,7 Prozent.
Wobei bei allem, was nun zur Debatte steht — Briefwahl, E-Voting für
Auslandsösterreicher, zweiter Wahltag — eines immer im Fokus stehen
muss: Der Verfassungsgerichtshof ist in Sachen korrekter
Wahldurchführung unbeirrbar penibel. Weshalb jegliche
Wahlrechtsreform vor allem eines braucht: Unantastbare
Rechtssicherheit.
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