- 22.12.2016, 10:54:05
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Rechtsstreit um Dienstzettel und Kündigungstermin: AK erkämpfte 13.500 Euro für einen kaufmännischen Angestellten
Linz (OTS) - Ein Angestellter aus dem Bezirk Ried wurde von seinem
Arbeitgeber unberechtigt zum 15. des Monats gekündigt. Die
Begründung: Im Dienstzettel, den der Arbeitnehmer unterschrieben
haben soll, sei eine Kündigung zum 15. und Letzten des Monats
festgehalten. Allerdings sei der Dienstzettel verloren gegangen. Die
Arbeiterkammer bekämpfte dieses unseriöse Vorgehen und forderte die
offenen Ansprüche ein. Nachdem das Landesgericht Ried zuerst dem
Arbeitgeber Recht gegeben hatte, entschied das Oberlandesgericht Linz
im Sinne des Arbeitnehmers. „Der Hartnäckigkeit unserer
Rechtsexperten ist es zu verdanken, dass der Mann mehr als 13.000
Euro nachgezahlt bekommen hat“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer.
Mehr als viereinhalb Jahre lang hatte ein kaufmännischer Angestellter
bei einer Firma im Bezirk Schärding gearbeitet, als ihm die Kündigung
ins Haus flatterte. Das Pikante dabei: Die Firma sprach diese ohne
die Einhaltung des gesetzlichen Kündigungstermins zum Ende des
Quartals aus. Der Chef behauptete vielmehr, der Mann habe einen
Dienstzettel unterschrieben, auf dem der Kündigungstermin mit 15. des
Monats vereinbart war. Zeuginnen könnten dies bestätigen, meinte der
Arbeitgeber. Allerdings sei der Dienstzettel nicht auffindbar.
Der Mann wandte sich mit seinem rechtlichen Problem an die
Arbeiterkammer in Ried im Innkreis. Diese sah tatsächlich eine
terminwidrige Kündigung vorliegen, wies das Unternehmen auf den
Fehler hin und forderte die offenen Ansprüche ein. Weil das
Unternehmen und dessen Anwalt eine andere Rechtsmeinung vertraten,
musste die AK den Weg vor das Arbeits- und Sozialgericht antreten. Am
Landesgericht Ried wurde den Aussagen des Geschäftsführers und der
beiden Zeuginnen mehr Glauben geschenkt als den Schilderungen des
gekündigten Arbeitnehmers. Darum wurde die von der AK eingereichte
Klage abgewiesen.
Allerdings waren die Rechtsexperten der Arbeiterkammer überzeugt,
dass die Beweislage nicht ausreiche, um die terminwidrige Kündigung
für rechtens zu erklären. Sie beschlossen, in Berufung zu gehen und
das Oberlandesgericht Linz anzurufen. Dort wurde der Rechtsstreit neu
aufgerollt. Und tatsächlich brachte der Schritt in die zweite
juristische Instanz den gewünschten Erfolg, berichtet AK-Präsident
Dr. Johann Kalliauer: „Das Oberlandesgericht hob das erstinstanzliche
Urteil komplett auf, weil aufgrund widersprüchlicher Aussagen der
Zeuginnen und des Geschäftsführers nicht bewiesen werden konnte, dass
der Arbeitnehmer den Dienstzettel tatsächlich unterschrieben hatte.“
Zudem hätte – nach Ansicht des Gerichts – selbst ein beidseitig
unterschriebener Dienstzettel noch nicht den Willen, des
Arbeitnehmers zum Ausdruck gebracht, einem Kündigungstermin zum 15.
und Letzten des Monats zustimmen zu wollen. Somit war die angebliche
Vereinbarung rechtsunwirksam. Das Unternehmen musste seinem früheren
Arbeitnehmer offenen Lohn, anteilige Sonderzahlungen und
Urlaubsersatzleistung nachzahlen. In Summe bekam er etwas mehr als
13.500 Euro. Darüber zeigt sich Präsident Kalliauer erfreut: „Immer
wieder versuchen Unternehmen, mit frei erfundenen Behauptungen ihre
Mitarbeiter los zu werden – und das oft unter Missachtung
gesetzlicher Termine und Fristen. Ich bin froh, dass sich unsere
Experten in Ried so dahinter geklemmt haben und hartnäckig waren, um
diesen Rechtsfall positiv abzuschließen.“
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