• 22.12.2016, 10:02:24
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  • OTS0036

Lebenshilfe fordert Rücknahme des kostenpflichtigen Schulbesuchs behinderter Kinder im Burgenland

Vorhaben der burgenländischen Landesregierung verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

Utl.: Vorhaben der burgenländischen Landesregierung verstößt gegen
UN-Behindertenrechtskonvention =

Wien (OTS) - „Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler mit
Beeinträchtigungen kostenpflichtig zu machen ist das Gegenteil von
Inklusion, eine massive Schlechterstellung der engagierten Familien
und durch nichts zu begründen“, reagiert Lebenshilfe-Generalsekretär
Brandstätter empört über das Vorhaben der burgenländischen
Landesregierung, von Familien von Kindern mit Beeinträchtigung für
die notwendige Unterstützung in der Pflichtschule finanzielle
Beiträge einzuheben.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich Österreich 2008
verbindlich verpflichtet hat, fordert ausdrücklich, dass der Staat
dafür zu sorgen und sicherzustellen hat, dass es Kindern mit
Behinderungen ungehindert möglich ist, diskriminierungsfrei und
chancengleich wie alle anderen Kinder auch inklusive Bildung genießen
zu können. Auf gar keinen Fall dürfen Menschen auf Grund von
Behinderung schlechter als andere gestellt werden.

Brandstätter: „Wir fordern daher die burgenländische Landesregierung
auf, dieses Vorhaben einer eklatanten Schlechterstellung von Familien
mit Kindern mit Beeinträchtigungen zu überdenken und zurückzunehmen.
Denn gerade die Pflichtschule ist das Bildungsfeld, das für die
Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern mit
Beeinträchtigungen von ganz besonderer Bedeutung ist.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LBH

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