• 20.12.2016, 15:35:43
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  • OTS0132 OTW0132

Bundesrat billigt neue Kronzeugenregelung

Grünes Licht auch für Erhöhung der Ausgleichszahlung der Länder für Krankenversicherung von Häftlingen

Utl.: Grünes Licht auch für Erhöhung der Ausgleichszahlung der
Länder für Krankenversicherung von Häftlingen =

Wien (PK) - Nach der einstimmigen Beschlussfassung im Nationalrat
herrschte heute auch im Bundesrat einhelliger Konsens über die
Verlängerung und Präzisierung der Kronzeugenregelung. Die neuen
Bestimmungen sollen nun für fünf Jahre gelten und vor Ablauf dieser
Frist evaluiert werden. Eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den
Ländern wiederum, die im Wesentlichen die Ausgleichszahlungen der
Länder für die Krankenversicherung von Häftlingen regelt, wurde von
der Länderkammer mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen.

Kronzeugenregelung im Zeichen von Freiwilligkeit und Rechtssicherheit

Die in einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz enthaltene Neufassung
der Kronzeugenregelung will vor allem die Eigeninitiative und
Freiwilligkeit sicherstellen und bietet potenziellen Kronzeugen zudem
mehr Rechtssicherheit und Rechtsschutz im Verfahren über die
Anerkennung als Kronzeuge. Grundgedanke ist nach wie vor, dass der
Aufklärungsbeitrag die Schwere der eigenen Tat übersteigen und der
Kronzeuge von sich aus aktiv an die Staatsanwaltschaft herantreten
muss. Neu ist nun das Recht des Kronzeugen, gegen seine Ablehnung
Beschwerde einzubringen. Der Status als Kronzeuge kann überdies auch
noch während der Hauptverhandlung beantragt werden, lobte Susanne
Kurz (S/S) die Verbesserungen der Kronzeugenregelung. Mit dieser
Regelung ist es gelungen, eine "goldene Brücke in die Realität" zu
bauen, führte Justizminister Wolfgang Brandstetter aus. Den ersten
Schritt muss der Kronzeuge jedoch selbst machen, stimmte Michael Raml
(F/O) dem Justizminister zu. Eine besondere Verbesserung ist, dass
der potenzielle Kronzeuge schon in einem möglichst frühen Stadium des
Verfahrens erfahren soll, ob seine Angaben für die Anerkennung des
Kronzeugenstatus ausreichen, unterstrich Klaus Fürlinger (V/O).

Änderungen bringt das Gesetz aber auch bei der Diversion, die nun im
Erwachsenenstrafrecht unter bestimmten Umständen auch bei Todesfolge
in der Familie zulässig sein soll. Dabei handelt es sich um einen Akt
der Menschlichkeit, betonte Fürlinger, insbesondere wenn es um Fälle
geht in denen Eltern kurz unaufmerksam sind und dadurch ein Kind
verlieren.

Gesetzliche Krankenversicherung für Gefängnisinsassen erwünscht

Eine gesetzliche Krankenversicherung für Gefängnisinsassen muss
geschaffen werden, war der einheitliche Tenor aller BundesrätInnen
und des Justizministers. Als Zwischenschritt wurde eine Vereinbarung
nach Art. 15a B-VG beschlossen, die die Abgeltung stationärer
medizinischer Versorgungsleistungen für Häftlinge betrifft. Da
Insassen von Strafvollzugsanstalten bislang nicht krankenversichert
sind, müssen für sie die hohen Tarife für Privatpatienten bezahlt
werden, hielt Michael Raml (F/O) der Regelung entgegen.

Die Vereinbarung mit den Ländern sichert die Gleichstellung des
Bundes mit den Krankenversicherungsträgern. Berechnungsbasis sind
dabei die Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung aus dem Jahr
2000. Diese Kosten werden nunmehr valorisiert, was konkret eine
Anhebung des jährlichen Pauschalbetrags der Länder von 8,5 Mio. € auf
12,7 Mio. € bedeutet. Die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern
ist erfolgreich gelungen, sagte Andreas Köll (V/T). In Richtung FPÖ
stellte er fest, Bevorzugung der Häftlinge bezüglich der
Terminvereinbarung gibt es keine, vielmehr ist die Terminkoordination
komplexer, da Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden müssen. Die
Art. 15a-Vereinbarung ist eine teure Variante der Problemlösung,
hielt auch Martin Weber (S/St) fest. Ein eigenes Justizspital zu
errichten wäre aber noch kostenintensiver und logistisch schwer
durchführbar.

Die FPÖ stimmt gegen die Vereinbarung, da sie keinen weiteren
Aufschub einer gesetzlichen Krankenversicherung mehr dulden möchte.
Justizminister Wolfgang Brandstetter informierte die Bundesrätinnen
und Bundesräte über seine diesbezüglichen Bemühungen. Derzeit ist die
Finanzierung noch zu klären, meinte Brandstetter, hoffte aber auf die
Einführung im kommenden Jahr 2017. (Fortsetzung Bundesrat) gro

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