• 20.12.2016, 14:47:20
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EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt Pläne für eine neue Haushaltsordnung der Union

Balanceakt zwischen Vereinfachung und Kontrolle

Utl.: Balanceakt zwischen Vereinfachung und Kontrolle =

Wien (PK) - Unter dem Titel Bürokratieabbau soll nun auch die
Haushaltsordnung der Europäischen Union vereinfacht werden. Die
zahlreichen unterschiedlichen Bestimmungen sollen angeglichen und
aufeinander abgestimmt und damit anwendungsfreundlicher werden. Ziel
ist es zudem, ergebnisorientierter zu handeln und Parallelstrukturen
abzubauen. Der entsprechende Verordnungsvorschlag stand heute
ebenfalls auf der Tagesordnung des EU-Ausschusses des Bundesrats.

Die Ländervertreterinnen und -vertreter begrüßten auch diesen
Vorschlag. Es gebe viele Klagen wegen des "Papierkriegs" und außerdem
zeige der Europäische Rechnungshof immer wieder auf, dass ein
Großteil der Fehler den komplizierten Vorschriften zuzuschreiben
sind, betonten Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) und SPÖ-
Mandatar Stefan Schennach (S/W). Sie stimmten mit dem Vertreter des
Finanzministeriums überein, dass die Balance zwischen Vereinfachung
und notwendiger Kontrolle immer eine schwierige sein werde.

In der Haushaltsordnung sind die Grundsätze und Verfahren für die
Aufstellung und den Vollzug des EU-Haushalts sowie für die Kontrolle
der EU-Mittel festgelegt. Die dazugehörigen Anwendungsbestimmungen
enthalten genauen Vorschriften zu ihrer Umsetzung. Die Regelungen
wurden im Laufe der letzten 30 Jahren immer detaillierter und haben
damit stark zugenommen. Außerdem sind neue sektorspezifische
Finanzvorschriften hinzugekommen, wie etwa Regeln für die Beteiligung
am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, gemeinsame
Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
und gemeinsame Anwendungsvorschriften für den Außenbereich. Das hat
dazu geführt, dass aufgrund der programmspezifischen Konzeptionen und
verschiedenen Kontrollebenen die Vorschriften uneinheitlich und
komplex geworden sind und damit die Handhabung langsamer, teurer und
fehleranfälliger geworden sind, argumentiert die EU-Kommission.

Nach einem ersten Schritt zur Vereinfachung im Jahr 2012 hat die
Kommission nun Mitte September 2016 einen Vorschlag für eine neue
Haushaltsordnung vorgelegt, in dem die beiden Rechtsakte -
Haushaltsordnung und Anwendungsbestimmungen - zu einem einzigen
Gesetz zusammengefasst und, wie die Kommission betont, erheblich
vereinfacht werden. Das betrifft vor allem Synergien zwischen den
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und anderen
EU-Mitteln, etwa aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem
Kohäsionsfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) und dem Solidaritätsfonds. Die Vereinfachungen betreffen auch
die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Sozialfragen, den Verkehr, Telekom
und die Informationsgesellschaft. Auch die Flexibilität in der
Handhabung soll dadurch insgesamt erhöht werden. Die Kommission plant
ein Inkrafttreten mit 1.1.2018.

Als Eckpunkte der Reform listet der Verordnungsentwurf
Vereinfachungen für die Empfänger von EU-Finanzhilfen, gegenseitige
Anerkennung von Prüfungen, Bewertungen und Genehmigungen sowie eine
Harmonisierung der Berichterstattungspflichten auf. Letztere soll
auch ergebnisorientierter und gestraffter erfolgen. Ziel ist es
zudem, diese für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu
gestalten, indem die Berichte in zwei großen Paketen - Entwurf des
Haushaltsplans und integrierte Finanzberichterstattung - vorgelegt
werden. Bürgerinnen und Bürger werden in Hinkunft auch mehr
Mitspracherecht erhalten, indem die Kommission, die Mitgliedstaaten
sowie jede EU-Mittel ausführende Stelle die Möglichkeit haben sollen,
die Bevölkerung zur Ausführung des Haushaltsplans der Union zu
konsultieren, etwa welche Projekte gefördert werden sollen.

Durch Anwendung eines einheitlichen Regelwerks will man auch
verhindern, dass verschiedene Vorschriften und Verfahren gleichzeitig
Anwendung finden. Unter dem Begriff einer flexibleren
Haushaltsverwaltung verbirgt sich unter anderem die Einrichtung eines
"Flexibilitätspolsters" für einen unvorhergesehenen Bedarf sowie für
aufkommende Krisen in der Mittelausstattung im Rahmen der
Außenpolitik, ferner eine laut EU-Kommission effizientere
Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds und des Fonds für die Anpassung
an die Globalisierung, die Erweiterung der Treuhandfonds und die
Schaffung einer EU-Krisenreserve, in die frei werdende Mittel zur
Wiederverwendung eingestellt werden.

Im Interesse eines effizienteren Mitteleinsatzes sollen auch
Umschichtungen innerhalb einer Institution - in der Kommission nur
innerhalb der einzelnen Politikbereiche - erleichtert werden. Alles
in allem sollen die Neuerungen auch zu einer schlankeren EU-
Verwaltung führen.

Budgetschwerpunkt Migration

In der Diskussion wurden dann auch konkrete Probleme des EU-Haushalts
angesprochen. So bedauerte Stefan Schennach (S/W), dass fünf EU-
Länder nur weniger als die Hälfte der Mittel aus dem Kohäsionsfonds
abgerufen haben, weil sie die die dafür notwendigen eigenen Gelder
nicht aufbringen konnten. Das führe etwa dazu, dass Finanzmittel zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit nicht in jenen Ländern
ankommen, wo diese am dringendsten gebraucht würden. Der im Ausschuss
anwesende Experte des Finanzministeriums informierte in diesem
Zusammenhang, dass man andenke, diese finanzielle Unterstützung in
ein Finanzinstrument umzufunktionieren, um Projekte fördern zu
können. In diesem Fall müssten die Länder selbst nichts dazuzahlen.

Den Bundesräten Christoph Längle (F/V) und Ferdinand Tiefnig (V/O)
gegenüber bekräftigte er, dass das EU-Budget einen Schwerpunkt zur
Bewältigung der Flüchtlingsbewegungen gesetzt hat. Man wolle vor
allem die Fluchtgründe in den Herkunftsländern mindern. Das Problem
sei, dass es mit diesen Ländern bisher in erster Linie bilaterale
Verträge gebe. Viele EU-Staaten hätten aber ihre Zusagen nicht
erfüllt. Dies aus dem EU-Budget zu begleichen, ist für Österreich
problematisch, weil es seine Verpflichtungen erfüllt hat und nicht
doppelt zahlen möchte.

Zu Differenzen komme es auch immer wieder wegen des hohen
unterschiedlichen Lohnniveaus und der unterschiedlichen
Sozialleistungen, was dazu führe, dass manche Länder die Hauptlast
der Flüchtlingsströme zu bewältigen haben. Der Gedanke aber,
gegenüber diesen Ländern einen Zahlungsstopp zu erwirken, sei nicht
umzusetzen, so die Information aus dem Finanzressort. (Schluss EU-
Ausschuss des Bundesrats) jan

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