• 19.12.2016, 11:29:37
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  • OTS0062

Ein Toter kann keinen Vergleich abschließen

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution schmettert abermals einen Fall aus rein formaljuristischen Gründen ab

Utl.: Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution schmettert abermals
einen Fall aus rein formaljuristischen Gründen ab =

Wien (OTS) - Jahrzehnte kämpfen die Nachfahren der Familie Reitzes um
die Restitution ihres einstigen Eigentums, der in Sievering gelegenen
sogenannten Postvilla. Nach jahrelangen eigenen aufwendigen
Recherchen konnten nun mehrere neue Dokumente im
Wiederaufnahmeverfahren vorgelegt werden, die eindeutig das Unrecht
der Nachkriegszeit belegen:

Der stets ins Treffen geführte Rückstellungsvergleich aus dem Jahre
1953 zwischen der Familie Reitzes und der Republik Österreich wurde
vier Tage nach dem Tod Erwin Reitzes durch seinen einstigen
Bevollmächtigten unterzeichnet. Der Vergleich konnte natürlich keine
Gültigkeit erlangen. Ein Toter kann keinen Vergleich abschließen.

Zudem wurde der erst kürzlich aufgefundene Abschiedsbrief von Erwin
Reitzes vorgelegt. Es ist ein erschütterndes Dokument eines Menschen,
der durch Naziverfolgung und Enteignung und der schikanösen
Restitutionspraxis der Nachkriegszeit psychisch zerbricht und seine
Handlungsfähigkeit einbüßt. Die Schiedsinstanz leugnete stets diese
Ausnahmesituation, ignorierte ein diese psychische Situation
beschreibendes Gutachten und zog sich zu Unrecht auf den Standpunkt
zurück, bei den Antragstellern handle es sich doch ohnedies um
"vermögende Leute".

Die Schiedsinstanz geht gar nicht einmal auf diese neu aufgefundenen
Dokumente ein, sondern schmettert alles aus rein formaljuristischen
Gründen der Verjährung ab.

Nicht nur das Unrecht aus der Nachkriegszeit, auch die inhaltlich
falsche Entscheidung der Schiedsinstanz aus 2006 soll bestehen
bleiben. In der gerade erlassenen jüngsten Entscheidung zur Postvilla
schreibt die Schiedsinstanz, dass sie "in alle Richtungen ermittle"
und dass in vielen Fällen "bei der Beweisermittlung die Mitarbeit der
AntragstellerInnen nur mehr in jenen Bereichen notwendig (sei), die
das Erbrecht … betreffen" oder, dass es die Praxis der Schiedsinstanz
sei "die AntragstellerInnen umfassend zu unterstützen und die ihr
zugänglichen Beweise zu erheben und damit den AntragstellerInnen die
Beweislast in wesentlichen Bereichen abzunehmen". Die IKG kann das
nicht bestätigen. In vielen Fällen liegen die Beweisergebnisse wegen
unzureichender Recherche der Schiedsinstanz nicht vor und es wurden
Anträge gerade mangels Beweisen abgelehnt. Das ist schon traurig. Es
ist aber schlimmer, wenn Antragsteller, die die Mühe der Recherche
auf eigene Kosten unternehmen und auch tatsächlich Beweise finden und
vorlegen dann mit dem Argument zurückgewiesen werden, dass die Frist
der Wiederaufnahme abgelaufen sei.

Die Postvilla ist kein Einzelfall. Bereits im Rückstellungsfall
Weihburggasse, einem der ersten Fälle der Schiedsinstanz, waren es
die Antragsteller, die die notwendigen Beweise in den
österreichischen Archiven auffanden. Nicht nur hat die Schiedsinstanz
diese Unterlagen nicht gefunden, sie war auch nicht bereit, den
Antragstellern ausreichend Zeit für die Sichtung der Unterlagen zu
gewähren. Im Fall Weihburggasse konnte eine Aussetzung des Verfahrens
schwere Nachteile für die Antragsteller verhindern.

Von der Weihburgasse bis zur Postvilla zieht sich wie ein roter Faden
die Reihe der Versäumnisse der Schiedsinstanz.

Oskar Deutsch
Präsident
Israelitische Kultusgemeinde /
Israelitische Religionsgesellschaft

Erika Jakubovits
Exekutivdirektorin des Präsidiums
Israeltische Kultusgemeinde

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