• 19.12.2016, 09:15:17
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  • OTS0018

EVZ: Unzulässige Barrieren beim Online-Shopping

Konsumenten bei grenzüberschreitenden Einkäufen regelmäßig benachteiligt

Utl.: Konsumenten bei grenzüberschreitenden Einkäufen regelmäßig
benachteiligt =

Wien (OTS/VKI) - Seit spätestens 01. Jänner 2010 gilt in allen
europäischen Staaten die EU Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG).
Der darin enthaltene Artikel 20.2 soll sicherstellen, dass
Konsumenten beim Einkauf in anderen EU Mitgliedsstaaten nicht
aufgrund von Nationalität oder Wohnsitz diskriminiert werden. Eine
Bericht des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC Net)
zeigt jetzt, dass trotz dieses Diskriminierungsverbotes weiterhin
Geschäftspraktiken wie beispielweise Geoblocking genutzt werden, um
Konsumenten beim Onlineshopping zu behindern und ihnen den Zugang zu
Dienstleistungen im Binnenmarkt zu erschweren.

Im Untersuchungszeitraum von Jänner 2013 bis Dezember 2015 hat das
Netzwerk 532 Beschwerden bezüglich Artikel 20.2 der
Dienstleistungsrichtlinie erhalten. Damit sind die Beschwerden von
Konsumenten wegen Diskriminierungen beim grenzüberschreitenden
Einkauf um 140 Prozent angestiegen. Der überwiegende Teil davon wurde
von Konsumenten aus Österreich eingebracht, gefolgt von Italien und
Irland.

Konsumenten sind demnach regelmäßig damit konfrontiert, dass ihnen
wegen ihres Wohnsitzes oder ihrer Nationalität die Lieferung
verweigert wird oder sie höhere Preise zahlen müssen. Die Ergebnisse
des Berichts zeigen, dass manche Händler künstliche Barrieren
erzeugen und ihre Gründe dafür oft ungerechtfertigt sind. Das ECC-Net
fordert mehr rechtliche Klarheit darüber, unter welchen Umständen
Händler gewisse Dienstleistungen verweigern dürfen. Die
Rechtsdurchsetzung bei Verstößen gegen die Vorgaben müsse ebenfalls
verbessert werden.

„Die Dienstleistungsrichtlinie war ein wichtiger Schritt hin zu
einem funktionierenden Binnenmarkt. Dennoch zeigen die Beschwerden,
die wir erhalten, dass Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder
der Staatsangehörigkeit nicht effektiv bekämpft und keine eindeutige
Rechtssicherheit geschaffen wurde“, sagt Reinhold Schranz, Jurist des
Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ). „Konsumenten sind
mit zu vielen Hindernissen konfrontiert und die Händler können oft
keine nachvollziehbaren Gründe dafür anführen. Das ECC-Net begrüßt es
aber, dass die EU Kommission den weiteren Handlungsbedarf bereits
erkennt. Eine Initiative in diese Richtung ist die vorgeschlagene
Geoblocking-Verordnung.“

Der Bericht „Beschränken unsichtbare Grenzen weiterhin den Zugang
von Konsumenten zu Dienstleistungen in der EU?“ ist das Ergebnis
einer gemeinsamen Untersuchung der Arbeit des ECC-Net zur
Dienstleistungsrichtlinie. Das Projekt wurde unter der Leitung des
EVZ Irland von den Zentren aus Österreich, den Niederlanden,
Norwegen, Schweden und Großbritannien durchgeführt.

Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ)

Das EVZ Österreich ist Teil des Netzwerks der Europäischen
Verbraucherzentren (ECC Net) und wird von der Europäischen Kommission
gefördert. In Österreich wird die Verbraucherberatungsstelle vom
Verein für Konsumenteninformation (VKI) betreut. Das EVZ bietet
kostenlose Informationen und Beratung für Konsumenten bei
grenzüberschreitenden Verbraucherfragen.

SERVICE: Für Fallbeispiele aus der Beratungspraxis können Sie sich
gerne an das Europäische Verbraucherzentrum wenden.

Der vollständige Bericht des ECC-Net „Do Invisible Borders Still
Restrict Consumer Access to Services in the EU?“ kann unter
www.europakonsument.at heruntergeladen werden.

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