• 15.12.2016, 12:43:38
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  • OTS0146

Schiedsinstanz versteckt sich hinter Formalitäten

IKG Wien stellt die gesamte Arbeit der Schiedsinstanz für Naturalrestitution in Frage

Utl.: IKG Wien stellt die gesamte Arbeit der Schiedsinstanz für
Naturalrestitution in Frage =

Wien (OTS) - Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat den mit
Entscheidung vom 14.12.2016 den Antrag auf Wiederaufnahme des
Verfahrens in Bezug auf die sogenannte Postvilla (Verfahren 204/2006)
abgelehnt. Die Entscheidung wurde wegen Ablaufs der
Wiederaufnahmefrist, also aus rein formalen Gründen, getroffen. Dies
obwohl Herr Bundeskanzler Mag. Christian Kern am 30.8.2016 an den
Präsidenten der IKG geschrieben hat:

"Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass die Bundesregierung keine
Stellungnahme beschließen wird, in der sie sich gegen eine
Wiederaufnahme ausspricht."

Es ist gänzlich unverständlich, warum die Schiedsinstanz dennoch
gegen die Wiederaufnahme entschieden hat. Aufgrund unserer
langjährigen Erfahrung mit der Tätigkeit der Schiedsinstanz können
wir dies nur dahingehend deuten, dass sich die Schiedsinstanz hinter
Formalismen verstecken will. Die Schiedsinstanz ist offenbar nicht in
der Lage, die von ihr begangenen schwerwiegenden Verfahrensfehler
einzugestehen und will um jeden Preis vermeiden, dass diese bei einer
Neuaufrollung des Verfahrens aufgezeigt werden.

Wie die IKG in mühevoller Kleinarbeit aufgezeigt hat, sind im Fall
der Postvilla zahlreiche wesentliche historische Fakten durch die
Schiedsinstanz nicht ermittelt oder unrichtig beurteilt worden. Es
liest sich angesichts der evident lückenhaften
Sachverhaltsaufarbeitung durch die Schiedsinstanz geradezu wie ein
Hohn, wenn sie in der Entscheidung (Rz 44) ausführt:

"Entgegen der gesetzlichen Vorgabe hat es jedoch in der Praxis die
Schiedsinstanz bzw. deren Geschäftsstelle ohnehin in den meisten
Fällen übernommen, den relevanten Sachverhalt zu recherchieren und
damit auch die relevanten Beweise zu ermitteln."

Die Vorgehensweise der Schiedsinstanz im Fall der Postvilla stellt
die Tätigkeit der Schiedsinstanz insgesamt in Frage.

Wir fordern die Politik auf, die aus diesem Missstand resultierenden
Ungerechtigkeiten nicht einfach hinzunehmen. Die politischen
Entscheidungsträger sind zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet,
den Empfehlungen der Schiedsinstanz zu folgen. In Fälle einer
eklatanten Fehlentscheidung durch die Schiedsinstanz wäre die Politik
gut beraten, sich selbst ein Bild zu machen und dann die richtige
Entscheidung zu treffen, nämlich auf Restitution.

Oskar Deutsch
Präsident
Israelitische Kultusgemeinde/
Israelitische Religionsgesellschaft

Erika Jakubovits
Exekutivdirektorin des Präsidiums
Israeltische Kultusgemeinde

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | IKG

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