- 15.12.2016, 10:10:01
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Jagd auf Zuchtenten: Alfons Mensdorff-Pouilly klagt VGT erneut wegen Besitzstörung
Exekutionsantrag auf Basis der außergerichtlichen Einigung vom Sommer 2016 – praktisch keine Jagden mehr bei Mensdorff-Pouilly im Jagdrevier Luising
Utl.: Exekutionsantrag auf Basis der außergerichtlichen Einigung vom
Sommer 2016 – praktisch keine Jagden mehr bei
Mensdorff-Pouilly im Jagdrevier Luising =
Wien (OTS) - Im Herbst 2015 trafen sich jedes Wochenende ganze
Jagdgesellschaften bei Mensdorff-Pouilly in seinem Schloss in Luising
und gingen dann zur Jagd auf ausgesetzte Fasane, Rebhühner und
Zuchtenten. Mehrmals wurde auch im Jagdgatter Bildein geschossen. Die
Polizei errichtete dafür Woche für Woche eine eigene Sperrzone, um
Tierschutzkameras fernzuhalten. Schließlich ging Mensdorff-Pouilly
auch vor Gericht, um die AktivistInnen des VGT abzuhalten, seine
Jagdpraxis zu filmen. Ende Februar 2016 kam ein Vergleich zustande,
Mensdorff-Pouilly beglich die Verfahrenskosten, der VGT verpflichtete
sich, das Jagdgebiet nicht widerrechtlich zu betreten, was er ohnehin
nicht getan hatte. Im Sommer 2016 wurden dann auffallend wenige
Zuchtvögel aus Ungarn nach Luising angeliefert. Im Herbst gab es
lediglich 2 Jagden auf Zuchtenten bei Mensdorff-Pouilly, und wenige
Jagdtage im ungarischen Teil des Reviers auf Wildschweine. Ebenso hat
die Polizei – vielleicht aufgrund der Verfassungsklage des VGT –
heuer keine Sperrzonen mehr errichtet.
Doch Mensdorff-Pouilly hat nun dennoch den VGT erneut geklagt. Es
wird vom Gericht die Exekution des seinerzeitigen Vergleichs
beantragt, mit einer „angemessenen“ Geldstrafe, weil der VGT das
Jagdgebiet angeblich widerrechtlich betreten hätte. Beweis liegt
dafür freilich keiner vor. Es handelt sich dabei nun um den bereits
21. Gerichtsprozess, in den der VGT momentan gleichzeitig verwickelt
ist. Der Exekutionsantrag im Original: http://bit.ly/2gjuG08
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Immer wenn man im Tierschutz einen
Effekt hat und sich die Tiernutzungsseite eingeschränkt fühlt, hagelt
es Klagen, sogenannte SLAPPs. Die Jägerschaft ist darin besonders
versiert, siehe z.B. Mayr-Melnhof, der im Augenblick eine ganze Reihe
von Klagen gegen den VGT führt. Auch Mensdorff-Pouilly hat
offensichtlich den Eindruck, nicht mehr so jagen zu können, wie er
eigentlich will, und sieht keinen anderen Ausweg, als zur Zivilklage
zu greifen. Eine unberechtigte Klage, wie zumeist, wenn es um einen
politischen Hintergrund geht. Wir sehen dem Verfahren gelassen
entgegen. Wichtiger ist mir, dass die infantile Jagd auf ausgesetzte
Zuchttiere bei Mensdorff-Pouilly nicht mehr stattfindet und dass das
Burgenland in Kürze ein Gesetz erlässt, das diese Jagdart in den
Mistkübel der Geschichte verbannt!“
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