• 14.12.2016, 16:33:49
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Nationalrat beschließt 200 Mio. € für Ausbau der Primärversorgung

Oberhauser: HausärztInnen werden weiterhin zentrale Rolle spielen

Utl.: Oberhauser: HausärztInnen werden weiterhin zentrale Rolle
spielen =

Wien (PK) - Das Gesundheitsreformpaket der Bundesregierung wurde
heute mehrheitlich im Nationalrat beschlossen. Im Mittelpunkt steht
dabei der Ausbau der Primärversorgung, durch die neue Modelle im
niedergelassenen Bereich gefördert und die Spitalsambulanzen
entlastet werden sollen. Rechtliche Basis dafür sind vor allem zwei
15a-Vereinbarungen, durch die einerseits insgesamt 200 Mio. € von
Seiten der Länder und der Sozialversicherung für eine wohnortnahe und
multiprofessionelle Patientenversorgung bereitgestellt werden und
andererseits ein Kostendämpfungspfad eingeleitet wird. Außerdem kommt
es zur Streichung der Selbstbehalte von Kindern und Jugendlichen bis
18 Jahre, die derzeit bei stationären Krankenhausaufenthalten
anfallen. Außerdem wurde ein Vereinbarungsumsetzungsgesetz, das eine
Reihe von notwendigen Anpassungen in anderen Gesundheitsmaterien
vornimmt, in der Fassung von zwei Abänderungsanträgen von SPÖ und ÖVP
mehrheitlich beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die heutige Streik- und Protestaktion der
Ärztekammer appellierte Bundesministerin Sabine Oberhauser an die
StandesvertreterInnen, zum Verhandlungstisch zurückzukehren. Sie
versicherte abermals, dass die HausärztInnen auch im Rahmen des neuen
Systems eine zentrale Rolle einnehmen werden. Das
Primärversorgungskonzept bringe eine Reihe von Vorteilen, wie etwa
längere Öffnungszeiten, eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den
Gesundheitsberufen und familienfreundlichere Arbeitsbedingungen.
Außerdem würden die finanziellen Mittel für den Bereich Gesundheit
nicht gekürzt, sondern die staatlichen Ausgaben auch in den kommenden
Jahren weiter steigen.

Mehrheitlich verabschiedet wurde auch eine Novellierung des
Ärztegesetzes, die punktuelle Anpassungen im Berufsrecht enthält.
Außerdem soll durch die - einstimmig angenommene - Änderung des
Gentechnikgesetzes sichergestellt werden, dass die Weitergabe von
Daten aus genetischen Analysen verfassungskonform geregelt ist.

Vorschläge der Opposition zur Reform des Gesundheitswesens finden
keine Mehrheit

Keine Zustimmung fanden hingegen eine Reihe von Initiativen der
Opposition. So hatten die Freiheitlichen etwa die Offenlegung des
aktuellen Stands der Grundlagen für den Strukturplan Gesundheit (ÖSG)
gefordert und vor einer möglichen Privatisierung des Wiener
Krankenanstaltenverbunds (KAV) gewarnt. In einem weiteren Antrag
erklärten sich die FPÖ-MandatarInnen mit zahlreichen Forderungen der
Ärztekammer solidarisch. Diese betreffen u.a. den Ausbau der
Versorgung im niedergelassenen Bereich durch Schaffung neuer
Kassenstellen, die Attraktivierung des ärztlichen Arbeitsumfelds, die
vollständige Finanzierung der Lehrpraxen oder die Finanzierung des
Praxisaufwandes für ELGA. Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ auch
mit ihrer Forderung nach Offenlegung der tatsächlichen Kosten der
Gesundheitsbetreuung für AsylwerberInnen.

Abgelehnt wurde außerdem nicht nur der Vorstoß der NEOS, im Falle von
nachweislichen Leistungsnachteilen die Krankenkasse wechseln zu
können, sondern auch die Forderung von Marcus Franz (o.F.) nach
Fusion der Sozialversicherungsträger. Dem Justizausschuss zugewiesen
wurde schließlich der Antrag des Team Stronach, auch im
österreichischen ABGB Tiere als mit Empfindsamkeit ausgestattete
lebende Wesen zu verankern.

Umfassendes Gesetzespaket zur Finanzierung der Gesundheitsreform

Um die langfristige Finanzierbarkeit der öffentlichen
Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, haben sich der Bund und die
Länder unter Einbeziehung der Sozialversicherung als
gleichberechtigten Partner darauf verständigt, den bereits während
der ersten Periode der Zielsteuerung-Gesundheit eingeschlagenen
Kostendämpfungspfad fortzusetzen und die Zuwachsraten an den
mittelfristig prognostizierten Anstieg des nominellen BIP (von
derzeit 3,2 %) anzunähern. Bis 2021 ergeben sich somit für die
öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) folgende
Ausgabenobergrenzen: 3,6% (2017), 3,5% (2018), 3,4% (2019), 3,3%
(2020) und 3,2% (2021). (Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Zielsteuerung-Gesundheit. Weitere Schwerpunkte der 15a-Vereinbarung
sind die Fortführung des partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems
sowie die Wahrnehmung einer gemeinsamen Finanzverantwortung für das
österreichische Gesundheitswesen, eine verbesserte Abstimmung
zwischen den verschiedenen Sektoren sowie die Weiterentwicklung von
Organisation und Steuerungsmechanismen auf Bundes- und Landesebene
nach dem Prinzip der Wirkungsorientierung.

Der Abschluss der neuen 15a-B-VG-Vereinbarung über die Organisation
und Finanzierung dient primär der Umsetzung des Finanzausgleichs für
die Jahre 2017 bis 2021. Im Mittelpunkt steht dabei die Zweckwidmung
von insgesamt 200 Mio. € von Seiten der Länder und der
Sozialversicherung zum Aufbau der Primärversorgung. Bis zum Ende der
Laufzeit (2020) sollten zumindest 75 Primärversorgungseinheiten an
einem Standort (Gruppenpraxis oder selbständiges Ambulatorium) oder
als Netzwerk eingerichtet werden, lautet das Ziel. Überdies haben
sich Bund und Länder darauf geeinigt, die bei Spitalsaufenthalten
anfallenden Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr zu streichen. Auch eine gemeinsame Förderung der
Lehrpraxen ist vorgesehen; von Seiten des Bundes soll eine Mio. €
bereit gestellt werden. Weiter ausgebaut werden soll der Bereich e-
Health (z.B. ELGA, e-Card, Telegesundheitsdienste), außerdem sind
Mittel zur Förderung des Transplantationswesens und zur Finanzierung
wesentlicher Gesundheitsförderungs- und Vorsorgeprogramme budgetiert.
Um diese beiden Vereinbarungen auf Bundesebene umsetzen zu können,
hat die Regierung ein Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz vorgelegt, das
zudem eine Reihe von Anpassungen in anderen Gesundheitsmaterien
vornimmt (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017)

SPÖ: Zusätzliches Angebot durch Primärversorgungszentren im Sinne der
PatientInnen und ÄrztInnen

Angesichts der Tatsache, dass bis 2030 drei Viertel der
AllgemeinmedizinerInnen in Pension gehen, war es höchst an der Zeit,
sich neue Versorgungsmodelle zu überlegen, erklärte SPÖ-Vertreter
Erwin Spindelberger. Ausgebaut werden nunmehr die
Kooperationsmöglichkeiten zwischen den ÄrztInnen und den anderen
Gesundheitsberufen, wobei verschiede Modelle gewählt werden können.
Aber auch innerhalb der neuen Strukturen werden die HausärztInnen
eine ganz wichtige Rolle einnehmen, unterstrich der Redner. Leider
würden von Seiten der Ärztekammer tagtäglich Falschmeldungen
verbreitet, die zu einer massiven Verunsicherung der PatientInnen
führten. Unrichtig sei etwa, dass das Gesundheitssystem zu Tode
gespart werde. Das Gegenteil sei der Fall, betonte Spindelberger: Bis
zum Jahr 2021 werden zusätzlich über 4,6 Mrd. € in das
Gesundheitswesen fließen. "Wir stellen überall den Menschen in den
Mittelpunkt", bekräftigten Johann Hechtl und Walter Schopf (beide S).
Generell meinten sie, dass die budgetierten Mittel 2017 zeigen
würden, wie wichtig die Politik das Gesundheitswesen in Österreich
nimmt. Gabriele Heinisch-Hosek (S) erwartete sich eine bessere
Versorgung in den ländlichen Regionen, da das
Primärversorgungskonzept u.a. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
erleichtert. Die Ängste der ÄrztInnen müssten ernst genommen werden,
räumte Markus Vogl (S) ein, die vernetzte Gesundheitsversorgung
stelle aber eine große Chance für die Zukunft dar.
Geht es nach Wolfgang Knes (S), beweist die zuständige Ministerin mit
den Änderungen Mut. Für ihn gehen diese in die richtige Richtung.

Die SPÖ-Fraktion brachte noch zwei S-V-Abänderungsanträge zum
Vereinbarungsumsetzungsgesetz ein, die u.a. die Einbindung von
VertreterInnen des Krankenpflegeverbandes, des Österreichischen
Bundesverbandes für Psychotherapie sowie des Dachverbandes der
gehobenen medizinisch-technischen Dienste in die
Bundesgesundheitskommission vorsieht.

ÖVP: Österreichisches Gesundheitssystem soll weiterhin Weltspitze
bleiben

ÖVP-Abgeordneter Erwin Rasinger erinnerte eingangs daran, dass das
österreichische Gesundheitssystem noch immer Weltklasse sei; und dies
gelte es zu erhalten. Die vorliegende Reform ziele daher auf eine
Entlastung der Spitäler, eine bessere Planung zwischen Ländern und
Sozialversicherung sowie auf die Förderung von neuen
Versorgungsmodellen. Die ÖVP wolle aber den freien Beruf des Arztes
sowie die freie Arztwahl erhalten und keine "Zwangszentren" wie in
Schweden oder England einrichten. Um all dies zu gewährleisten, habe
man im Vorfeld noch einige Punkte abgeändert bzw. außer Streit
gestellt. Als Beispiele führte Rasinger an, dass nicht in bestehende
Rechte eingegriffen wird, dass die Kosten für WahlärztInnen
rückerstattet werden, dass es einen Gesamtvertrag geben soll, dass es
Obergrenzen für die neuen Modelle gibt und dass nicht rein
gewinnorientierte Investoren zum Zug kommen sollen. Da in den
nächsten Jahren sehr viele MedizinerInnen in Pension gehen werden,
müsse man weiter danach trachten, attraktive Rahmenbedingungen zu
schaffen, damit wieder mehr junge Menschen den Arztberuf ergreifen,
mahnte auch seine Fraktionskollegin Martina Diesner-Wais (V) ein.
Angela Fichtinger (V) sprach noch die Novellierung des Ärztegesetzes
an, das u.a. die Berufsberechtigung für Asylberechtigte und subsidiär
Schutzberechtigte neu regelt.

Oberhauser: Wohnortnahe Versorgung, längere Öffnungszeiten und
bessere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe

Die heute zur Debatte stehenden zwei 15a-B-VG-Vereinbarungen
enthalten einerseits eine verbindliche Planungsgrundlage für die
Regionen sowie eine Fortsetzung des bereits eingeschlagenen
Ausgabendämpfungspfades, erläuterte Bundesministerin Sabine
Oberhauser. Zur Diskussion stehe daher nicht die konkrete
Ausgestaltung der Primärversorgung; darüber soll in den nächsten
Monaten noch ausführlich mit allen beteiligten Gruppen und allen
politischen Fraktionen verhandelt werden. Ihre Position sei
jedenfalls, dass die HausärztInnen weiterhin eine zentrale Rolle
spielen und dass auch keine anonymen Zentren eingerichtet werden
sollen. Ihr liege nichts ferner, als Menschen zu zwingen, zu einem
Arzt zu gehen, zu dem sie nicht hingehen wollen. Auch in den
Primärversorgungszentren (PHC) werde gewährleistet sein, dass die
PatientInnen genau wissen, wann welcher Arzt bzw. Ärztin anwesend
ist. Außerdem glaube sie, dass in der Praxis neue innovative Formen
der Versorgung entstehen werden, wo sich die MedizinerInnen
miteinander vernetzen, ihre Öffnungszeiten koordinieren, die
Patientendaten austauschen und mit anderen Gesundheitsberufen
zusammenarbeiten. All dies werde letztlich dazu dienen, eine gute
wohnortnahe Betreuung in ganz Österreich zu gewährleisten, die nicht
nur Vorteile für die Bevölkerung, sondern auch für die ÄrztInnen
bringt.

FPÖ befürchtet massive Verschlechterung für die PatientInnen

Die freiheitliche Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein
hielt den heutigen Ärztestreik in drei Bundesländern für
gerechtfertigt, da durch die Schaffung von sogenannten
Primärversorgungszentren die Stellung der HausärztInnen geschwächt
werde. Außerdem löst man damit nicht die Probleme im ländlichen Raum,
argumentierte die Rednerin, weil sich die Zentren eher in den großen
Städten ansiedeln werden. Dies führe u.a. dazu, dass die Menschen
keine freie Arztwahl mehr haben und die MedizinerInnen als
Angestellte der Sozialversicherung fungieren müssen. Um wieder mehr
junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern, sollte man stattdessen
die Gehälter erhöhen und die Bürokratie abbauen, forderte sie.
Andreas Karlsböck (F) ortete einen Angriff auf den Beruf des
Hausarztes, der offenbar "zerstört" werden soll, während David Lasar
(F) auf den massiven Ärztemangel hinwies. Eine "irre Misswirtschaft"
ortete er im Wiener Rathaus. Josef A. Riemer (F) wiederum setzte sich
für das Anliegen des Team Stronach ein, auch im österreichischen ABGB
Tiere als mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen zu
verankern. Die Politik sei aufgerufen, als Beschützer der Natur- und
Tierwelt zu agieren, er würde die Änderung als Meilenstein werten.

Grüne: Grundsätzliche Zustimmung, aber Reform geht nicht weit genug

Die Grünen begrüßen einige Teile der Gesundheitsreform, vor allem was
den Abbau von teuren Spitalsstrukturen betrifft, stellte Eva
Mückstein (G) fest. Im niedergelassenen Bereich müsse es aber einen
gesunden Mix geben; die freiberufliche Arztpraxis dürfe nicht
verdrängt werden. Dazu brauche es gute und sinnvolle
Steuerungsinstrumente, die u.a. eine zahlenmäßige Einschränkung von
Primärversorgungseinheiten, die Beibehaltung eines Gesamtvertrags
sowie nur eine bestimmte Anzahl von angestellten ÄrztInnen vorsehen.
Als positiv wertete sie auch die gesetzliche Grundlage für die
Primärversorgung, die gemeinsame Planung für den stationären und den
niedergelassenen Bereich, die verpflichtenden Planungsvorgaben des
Bundes, die Abschaffung des Spitalskostenbeitrags für Kinder und
Jugendliche, die zusätzlichen Mittel für die Palliativ- und
Hospizversorgung sowie für seltene Erkrankungen.

Weniger zufrieden zeigte sich Mückstein mit dem Umstand, dass sich
die Reform mehr "an der Schwächung der Ärzteschaft orientiert hat als
an den eigentlichen Problemen". So wurden ihrer Ansicht zu wenig
Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik und der
Sozialversicherung gesetzt; es wurde nämlich weder der
Kompetenzdschungel beseitigt noch die Finanzierung aus einer Hand
sichergestellt. Kritisch beurteilte Mückstein die Frage der
Ausgabenobergrenze für den Zeitraum 2017 bis 2021. Außerdem sollte
man in der Phase der Planung auch die nicht-ärztlichen
Gesundheitsberufe einbeziehen, forderte die G-Mandatarin, die dazu
einen Abänderungsantrag einbrachte, der jedoch abgelehnt wurde.
Generell sollte man sich bei der ganze Debatte bemühen, die Menschen
umfassend aufzuklären, da es viel Verunsicherung und Ängste gebe,
wünschte sich Judith Schwentner (G).

NEOS warnen von einer "Staatsmedizin pur" und einer Abschaffung des
freien Arztberufs

NEOS-Mandatar Gerald Loacker bedauerte, dass mit dem
Primärversorgungskonzept eine große Chance vertan wurde. So verstehe
er etwa nicht, warum man beim Betrieb solcher Zentren kein
Gewinninteresse haben dürfe. Seine Partei halte es grundsätzlich
nicht für unmoralisch, wenn jemand mit seinem Beruf Geld verdienen
wolle. Dahinter stecke seiner Meinung nach die Absicht, dass
letztlich die Krankenkassen die PHC einrichten sollen und damit
schrittweise den freien Arztberuf verdrängen. Außerdem seien dadurch
Ineffizienzen und Verschwendung von Steuergeldern vorprogrammiert, da
die Kassen sich dann selbst kontrollieren müssen. Was leider wieder
nicht kommt, sind vernünftige Formen der Zusammenarbeit und adäquate
Rahmenbedingungen, um Gruppenpraxen attraktiver zu machen, bemängelte
Loacker.

Team Stronach befürchtet Privatisierung der Gesundheitsversorgung

Der Rechnungshof weist seit vielen Jahren darauf hin, dass das
heimische Gesundheitssystem kränkelt und dass es dringenden
Handlungsbedarf gibt, zeigte Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach
auf. Die Probleme reichen von überfüllten Ambulanzen, Gangbetten, zu
langen Arbeitszeiten, einer Medizinerflucht ins Ausland, einer
überbordenden Bürokratie bis hin zu einem massiven Ärztemangel vor
allem im ländlichen Raum. Sie zweifelte jedoch daran, dass mit dem
vorliegenden Gesetzespaket der richtige Weg eingeschlagen wurde. Auch
wenn mit dem Primärversorgungszentren einige Vorteile verbunden sind,
überwiegen ihrer Meinung nach die Nachteile. So warnte sie u.a.
davor, dass in Hinkunft große Konzerne oder Investoren die PHC
betreiben könnten.

Marcus Franz (o.F.) sprach sich für die Zusammenlegung der
Sozialversicherungsträger aus. Ein großer Wurf wäre für ihn gewesen,
eine einheitliche österreichische Gesundheitsversicherung zu
kreieren, die "vom Osten bis zum Westen" dieselben Leistungen
anbietet. Die ÄrztInnen liegen aus seiner Sicht mit dem heutigen
Streiktag richtig. Sie sollten in gesundheitspolitische Überlegungen
eingebunden werden, gab Franz zu bedenken. Ein Rezept gegen den
Ärztemangel wären für ihn Niederlassungsprämien.

Für Gerhard Schmid (o.F.) führen die geplanten Maßnahmen zu einer
Zwei-Klassen-Medizin. Gerade hinsichtlich der Topografie müssten
niedergelassene Ärztinnen den Gesundheitszentren vorgezogen werden.

"Wir bewegen uns in einer gewaltigen Spirale nach unten", sagte
Rupert Doppler (o.F.) zur heimischen Gesundheitsversorgung.
Primärversorgungszentren sind für ihn der falsche Weg. Der
niedergelassene Bereich sollte ausgebaut und nicht geschwächt werden.
Zudem spricht er sich für die Zusammenlegung der
Sozialversicherungsanstalten aus. (Fortsetzung Nationalrat) sue/keg

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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