• 13.12.2016, 12:53:56
  • /
  • OTS0139

Umweltdachverband zum Verwaltungsreformgesetz: „Giftzähne“ wurden gezogen!

- Verwaltungsreformgesetz im Ministerrat beschlossen – Novelle zum UVP-Gesetz entschärft

Utl.: - Verwaltungsreformgesetz im Ministerrat beschlossen – Novelle
zum UVP-Gesetz entschärft =

Wien (OTS) - Massiver Angriff auf Verfahrensqualitätsstandards und
Parteienrechte konnte weitestgehend erfolgreich abgewehrt werden

„Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass heute im Ministerrat eine
entschärfte Fassung der geplanten Novelle zum UVP-Gesetz beschlossen
wurde – wiewohl einige Wermutstropfen bleiben, wie etwa die
Verschärfung der Kumulationsbestimmungen und die Beschneidung des
NGO-Rechtsschutzes. Es ist erfreulich, dass die breite Kritik von
Zivilgesellschaft, Ländern, Gemeinden und Landesumweltanwaltschaften
an dieser Novelle in letzter Sekunde von den
Entscheidungsverantwortlichen gehört und die Notbremse rechtzeitig
gezogen wurde. Denn statt Verwaltungsvereinfachung und
Verfahrensbeschleunigung hätte die geplante Reform nicht hinnehmbare
Einschnitte zu Lasten der Umwelt gebracht und für die Unternehmen
längere Verfahren und Rechtsunsicherheit“, sagt Franz Maier,
Präsident des Umweltdachverbandes.

Mehr Beteiligungsrechte für Zivilgesellschaft gefordert

Insbesondere ist hervorzuheben, dass von der beabsichtigten
Kaltstellung der Gemeinden doch noch in letzter Sekunde Abstand
genommen wurde und der Pauschalangriff auf die Umwelt-NGOs
weitestgehend zurückgenommen wurde. „Dem UVP-G konnten mit vereinter
Anstrengung vorläufig die größten Giftzähne gezogen werden. Was
bleibt, ist ein fahler Beigeschmack der Gesetzgebungspraxis, der
keinesfalls Schule machen darf. Während in Deutschland gerade der Weg
zu mehr Beteiligung für die Zivilgesellschaft gegangen wird, macht
Österreich in Sachen Beteiligungsrechte Schritte zurück, obwohl gegen
unser Land sogar ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder
Umsetzung des Rechtsschutzes für die Öffentlichkeit in
Umweltverfahren anhängig ist. Eine abschließende Einschätzung kann
selbstverständlich erst dann getroffen werden, wenn die
Beschlussfassung durch den Gesetzgeber erfolgt ist“, so Maier
abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OGN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel