• 06.12.2016, 09:18:08
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Vorsicht: Spione im Kinderzimmer - VKI warnt vor sprechender Puppe „My friend Cayla“

Wien (OTS/VKI) - Die sprechende Puppe Cayla ist laut Hersteller
„Genesis Toys“ die erste Puppe, die in der Lage ist, Antworten auf
Kinderfragen zu geben, Geschichten vorzulesen, und gemeinsam Spiele
zu spielen. Die Puppe wird als interaktives Spielzeug vermarktet,
verfügt über Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich
über eine dazugehörige Applikation (iOS und Android) steuern. Die
norwegische Verbraucherorganisation (Forbrukerradet) hat sich die
Puppe genau angesehen und einige Problempunkte entdeckt: Diese
reichen von technische Sicherheitslücken über bedenkliche
Datenschutzklauseln bis zur Verletzung der Privatsphäre und dem
Vorwurf der Schleichwerbung.

Technische Sicherheit

Mit einem bluetoothfähigen Smartphone und ohne viel technisches
Know-how kann jeder ganz leicht durch die eingeschaltete Puppe
sprechen und auch alles in ihrem Umfeld mithören, weil die
Bluetooth-Verbindung völlig ungesichert ist. „Dieses
Sicherheitsrisiko muss dem Unternehmen schon länger bekannt sein,
denn es gibt genug Berichte im Internet, in denen von einem ,Hack‘
der Puppe berichtet wird, z.B. in einem BBC-Beitrag von Jänner 2015.
Geändert hat sich aber wenig“, kritisiert Ulrike Docekal vom Verein
für Konsumenteninformation (VKI). Dabei könnte das man das Problem
einfach beheben, z.B. mit Sicherung durch einen Code oder indem man
vorsieht, dass man die Puppe in der Hand haben muss, um das
Smartphone/Tablet zu verbinden.

Verletzung der Privatsphäre und mangelhafte AGB

Alles, was die Kinder der Puppe erzählen, wird an die Firma
„Nuance Communications“ mit Sitz in den USA übermittelt. Dieses
Unternehmen behält sich vor, die übermittelten Daten umfassend zu
nutzen und mit Dritten zu teilen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sehen die
Nutzungsmöglichkeit der von der Puppe gesammelten persönlichen Daten
u.a. für zielgerichtete Werbung vor; ebenso die Weitergabe an nicht
näher bestimmte Dritte. Der VKI prüft ein rechtliches Vorgehen.

Werbung/Kinderwerbung

Die Puppe hat Sätze einprogrammiert, um Gespräche zu führen, sie
redet aber auch gern darüber, wie sehr sie z.B. Disneyfilme liebt.
Der App-Hersteller „Toy Quest“ steht neben anderen Unternehmen auch
in Geschäftsbeziehung zu Disney. Der VKI prüft hier ein rechtliches
Vorgehen.

Diese Probleme sind symptomatisch für die steigende Verbreitung
von verbundenen Geräten (Internet of Things). „Es ist in unseren
Augen wesentlich, dass vor allem bei Kindern, die hier besonders
schutzbedürftig sind, auf die Einhaltung der Persönlichkeits- und der
Konsumentenschutzrechte geachtet wird“, betont Ulrike Docekal.

Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten

1) Wenn Sie das Spielzeug bestellt haben und nicht mehr wollen,
können Sie bei Kauf im Internet (oder telefonisch) noch vom 14tägigen
Rücktrittsrecht ab Erhalt der Ware Gebrauch machen.

2) Wenn diese Frist verstrichen ist, können Sie unter Umständen wegen
Mängeln, etwa den oben geschilderten Sicherheitsbedenken, Gebrauch
von Ihrem gesetzlichen Gewährleistungsrecht machen. Die VKI-Beratung
kann Sie hier unterstützen.

3) Wenn Sie die Bedenken der Konsumentenschützer teilen – beschweren
Sie sich beim Handel und den Herstellern.

4) Reden Sie mit Ihrem Kind darüber, was das Spielzeug kann und was
es bedeutet, dass es mit dem Internet verbunden ist.

5) Sehen Sie sich an, wie die Puppe auf Fragen reagiert. Sie wird mit
vorprogrammierten Sätzen geliefert, kann sich aber auch Antworten aus
dem Internet beschaffen.

6) Lassen Sie die Puppe nicht eingeschaltet herumliegen, sie
funktioniert wie ein Bluetooth-Kopfhörer, und Fremde können einfach
via Bluetooth die Verbindung zur Puppe herstellen.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es unter:
www.konsument.at/cayla. Bildmaterial zur Puppe kann in der
VKI-Pressestelle angefordert werden.

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