- 24.11.2016, 13:00:18
- /
- OTS0181
Senioren-Europaabgeordneter Becker begrüßt Stärkung der Betriebspensionen in der EU
Mehr Transparenz und europaweite Mitnahme bei Betrieblicher Altersvorsorge vom EU-Parlament beschlossen
Utl.: Mehr Transparenz und europaweite Mitnahme bei Betrieblicher
Altersvorsorge vom EU-Parlament beschlossen =
Straßburg (OTS) - Heinz K. Becker, Seniorenabgeordneter der ÖVP im
Europaparlament und Generalsekretär des Seniorenbundes, begrüßt die
heute im EU-Parlament mit großer Mehrheit beschlossene Neufassung der
Richtlinie zur betrieblichen Altersvorsorge ausdrücklich: „Ein
wichtiger Schritt am Weg zu einem starken europäischen System der 2.
Säule der Betrieblichen Pensionsvorsorge und zugleich die Bestätigung
der Priorität für die 1. Säule der Gesetzlichen Pensionen!“
In Österreich deckt die gesetzliche Altersvorsorge als erste und
wichtigste Säule bekanntlich die gesetzliche Pension 87 Prozent aller
Pensionsleistungen in Österreich ab.
Die Betriebliche Altersvorsorge stärkt als 2. Säule die persönliche
Pensionsvorsorge mit Beiträgen, die im Laufe ihrer Berufsjahre selbst
einbezahlt werden - unabhängig von Einzahlungen durch die
nachfolgenden Generationen wie im Umlageverfahren.
In den monatelangen Verhandlungen auf EU-Ebene hatte die Sicherheit
der von den europäischen Bürgern angesparten Beträge absolute
Priorität, ebenso wie eine neue Transparenz und Kontrolle über den
Umgang mit Einzahlungen in die Pensionskassen.
Becker führt dazu aus: „Einzahlende Arbeitnehmer in die
Pensionskassen müssen regelmäßig und prompt über wichtige
Veränderungen informiert werden, insbesondere wenn dadurch ihr
Pensionsplan oder ihre Auszahlungen direkt betroffen sind. Durch die
Umsetzung der neuen Richtlinie ab 2019 wird das sichergestellt.“
Im Zuge der Überarbeitung wurde auch auf die volle und europaweite
Übertragung der Ansparungen aus einem Mitgliedstaat in einen anderen
festgeschrieben.
Becker, der sich schon als Verhandler des EU-Parlaments im
EURES-Trilog zum EU-Netzwerk der Arbeitsverwaltungen für die
effiziente Förderung der Arbeitnehmermobilität eingesetzt hat:
„Europäer, die für eine neue Arbeitsstelle in einen anderen
EU-Mitgliedstaat ziehen, werden zukünftig problemlos und in voller
Höhe ihre Einzahlungen in die Betriebliche Pensionsvorsorge überall
hin mitnehmen können!“
Die ursprüngliche Richtlinie stammt aus 2003, nach 2 Jahren
Überarbeitungsprozess wurde im Juni das Dokument fertigstellt, über
welches heute abgestimmt wird. Die Richtlinie wird 2019 in Kraft
treten.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SEN






