• 23.11.2016, 15:45:49
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  • OTS0257

Heute wieder Tierschutzdemo vor Landhaus Eisenstadt: Verbot der Jagd auf Zuchtfasane!

TierschützerInnen werden nicht müde, Landesrätin Verena Dunst darauf hinzuweisen, dass das Aussetzen von gezüchteten Fasanen Tierquälerei ist

Utl.: TierschützerInnen werden nicht müde, Landesrätin Verena Dunst
darauf hinzuweisen, dass das Aussetzen von gezüchteten Fasanen
Tierquälerei ist =

Wien (OTS) - Das Jagdgesetz wird in den nächsten Tagen im Landtag im
Burgenland beschlossen. Verzweifelte TierschützerInnen und
tierschutzbewegte BürgerInnen drängen Landesrätin Verena Dunst, zu
ihrem Wort zu stehen, dass ihr Herz für den Tierschutz schlage, und
das Aussetzen von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern und Stockenten zu
verbieten. Alle wissenschaftlichen Argumente sprechen klar gegen
diese Praxis, es gibt niemanden, der sie öffentlich verteidigt. Wie
kann dennoch, ohne jede Begründung, diese infantile Form der
Freizeitgestaltung, die Abschießbelustigung auf gezüchtete Tiere,
weiterhin legal bleiben? Um ihre Forderung zu unterstreichen,
demonstrierten heute wieder einmal TierschützerInnen einige Stunden
lang vor dem Landhaus in Eisenstadt.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Angeblich leben wir in einem säkularen
Rechtsstaat, dessen Gesetzgebung auf der Basis klarer
naturwissenschaftlicher Erkenntnisse nachvollziehbar begründet wird.
Sämtliche wissenschaftlichen Gutachten belegen, dass das Aussetzen
von Fasanen, Rebhühnern und Stockenten aus Massenzuchten
ausschließlich negative Auswirkungen auf die lokalen Populationen hat
und sehr tierquälerisch ist. Zusätzlich ist Tierschutz ein Staatsziel
im Verfassungsrang. Es kann doch nicht anstehen, dass einige wenige
FeudaljägerInnen ihren Einfluss als GroßgrundbesitzerInnen hinter den
Kulissen ausspielen und damit den demokratischen Prozess unterlaufen,
um ihren infantilen Jagdspaß auf Zuchttiere zu erhalten. Selbst der
Tierschutzrat im Gesundheitsministerium hat diese Praxis einstimmig
als Tierquälerei verurteilt. Jetzt muss damit endgültig Schluss
sein!“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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