• 22.11.2016, 10:04:44
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WKÖ-Gleitsmann: Wiedereingliederung nach Krankheit schafft Win-Win-Situation für Dienstnehmer und Dienstgeber

Umsetzung des Sozialpartnervorschlages als wichtiges Zeichen für Reintegration nach langen Krankenständen

Utl.: Umsetzung des Sozialpartnervorschlages als wichtiges Zeichen
für Reintegration nach langen Krankenständen =

Wien (OTS) - Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss im heutigen
Ministerrat den Weg für eine gesetzliche Grundlage zur
Wiedereingliederung nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand
frei gemacht. Damit wird eine Initiative der Wirtschaftskammer
umgesetzt. Ab 1. Juli 2017 wird es möglich, nach langen
Krankenständen schrittweise wieder in den Beruf einzusteigen. Das
Modell ist für beide Seiten freiwillig, die wöchentliche
Normalarbeitszeit darf für die Dauer von maximal sechs Monaten um
höchstens 50 Prozent und mindestens 25 Prozent reduziert werden. Der
Dienstnehmer erhält für den Wiedereingliederungszeitraum neben dem
aliquoten Entgelt und den aliquoten Lohnnebenkosten vom Dienstgeber
ein aliquotes Wiedereingliederungsentgelt.

„Wir freuen uns, dass es uns nach intensiven
Sozialpartnerverhandlungen gelungen ist, dieses international bereits
vielfach erfolgreich umgesetzte Modell auch in Österreich zu
etablieren. Zahlreiche Rückmeldungen von Betrieben und Arbeitnehmern
zeigen, dass die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nach
längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten ein nachgefragtes Modell
ist,“ so Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung
der Wirtschaftskammer Österreich.

Weg vom „Alles-oder-nichts-Prinzip“ bei Krankenständen

„Der Weg zurück in den Job nach langen krankheitsbedingten
Abwesenheiten wie beispielsweise nach Krebstherapien oder aufgrund
psychischer Erkrankungen muss sehr flexibel gestaltbar sein, um
Überforderung zu vermeiden. Eine zentrale Rolle bei der Erstellung
eines Wiedereingliederungsplanes wird neben den unmittelbar
Betroffenen den Arbeitsmedizinern und - auf Wunsch von Dienstnehmer
und Dienstgeber - den Experten von fit2work zukommen“, erläutert
Gleitsmann. Mit dem Wiedereingliederungsmodell erfolgt auch in
Österreich die Abkehr vom „Alles-oder-nichts-Prinzip“ bei
Krankenständen. „Damit schaffen wir eine Win-Win-Situation für alle:
Dienstnehmer verlieren nicht den Anschluss im Berufsleben,
Dienstgeber erhalten sich wichtige Fachkräfte, und das Sozialsystem
wird durch geringere Kosten für Krankenstände entlastet.“

Halber Pensionsbeitragssatz: Anreiz für längeres Arbeiten

Ein weiterer Ansatz zur Kosteneinsparung erfolgte vergangene Woche an
einer anderen Stelle: Durch die Halbierung des Beitragssatzes in der
Pensionsversicherung wird ein Anreiz für Versicherte geschaffen,
länger im Erwerbsleben zu bleiben. „Menschen mit einem Anspruch auf
Alterspension müssen künftig nur den halben Pensionsbeitragssatz
zahlen, wenn sie sich bei Erreichen des Regelpensionsalters dafür
entscheiden, weiterzuarbeiten. Dieser Anreiz ist ein Schritt in die
richtige Richtung und stellt motivierte Versicherte finanziell
deutlich besser als bisher. Wir begrüßen diese Maßnahme, für ein der
steigenden Lebenserwartung entsprechendes konsequentes Anheben des
Pensionsantrittsalters sind jedoch weitere Maßnahmen wie ein
Nachhaltigkeitsmechanismus und das Einschränken von Frühpensionen
unumgänglich“ so Gleitsmann. (PWK882/PM)

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