- 22.11.2016, 09:46:18
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AK Oberösterreich klagt Zusammenrechnung aller Vordienstzeiten für die sechste Urlaubswoche ein
Linz (OTS) - Die Arbeitnehmer/-innen sollen immer später in Pension
gehen, fordern die Unternehmervertretungen. Doch gleichzeitig
verhindern sie, dass sich alle älteren Beschäftigten durch eine
sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren entsprechend erholen
können. Die AK Oberösterreich sieht in der Anrechnung von maximal
fünf Vordienstjahren einen Verstoß gegen EU-Recht. „Jetzt vertreten
wir den Betriebsrat eines oö. Unternehmens bei einer Klage, damit
sämtliche Vordienstzeiten für die sechste Urlaubswoche zählen“, sagt
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Das wäre ein großer Erfolg!“
Der „Hebel“ für die Klage der AK sind Arbeitnehmer/-innen aus
anderen EU-Staaten, die im oö. Unternehmen tätig sind. Einige weisen
unter Berücksichtigung ihrer Vordienstzeiten aus dem EU-Ausland eine
Gesamtbeschäftigung von mehr als 25 Jahren auf. Das Unternehmen
gewährt ihnen aber keine sechste Urlaubswoche, weil laut
Urlaubsgesetz nur fünf Vordienstjahre verpflichtend anzurechnen sind.
Nach Überzeugung der AK verstößt diese Bestimmung des
Urlaubsgesetzes gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer/-innen, wie
sie der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV)
regelt. Denn Arbeitnehmer/-innen aus anderen EU-Staaten, die fast
immer Berufserfahrung außerhalb Österreichs erworben haben, werden
durch die beschränkte Anrechnung der Vordienstzeiten klar
benachteiligt gegenüber Beschäftigten, die ihre Berufslaufbahn im oö.
Unternehmen durchlaufen haben. Diese Benachteiligung verletzt das
Recht auf Freizügigkeit, auch wenn die beschränkte Anrechnung
unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen erfolgt.
Weil das EU-Recht Vorrang hat, will die AK, die den Betriebsrat
vertritt, die diskriminierende Bestimmung des Urlaubsgesetzes zu Fall
bringen. Die entsprechende Klage wurde unlängst dem Arbeits- und
Sozialgericht übermittelt. „Als Folge müssten sämtliche
Vordienstzeiten im In- und Ausland für die sechste Urlaubswoche
zusammengerechnet werden“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest. „Im
Sinne der Gleichbehandlung würde die Besserstellung dann aber nicht
nur für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus
anderen EU-Staaten gelten, sondern für alle. Die generelle sechste
Urlaubswoche nach 25 Jahren Beschäftigung wäre erkämpft.“
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