- 14.11.2016, 09:08:59
- /
- OTS0023
Neubesetzungen im Ehrenschiedsgericht der Finanzdienstleister
Helmut Paul Grosch und Hermann Mair werden neue Ehrenschiedsrichter - Gerhard Windegger wird Nachfolger von Friedrich Potolzky als Fachverbandsanwalt
Utl.: Helmut Paul Grosch und Hermann Mair werden neue
Ehrenschiedsrichter - Gerhard Windegger wird Nachfolger von
Friedrich Potolzky als Fachverbandsanwalt =
Wien (OTS) - Das Ehrenschiedsgericht des Fachverband
Finanzdienstleister wurde in der jüngsten Sitzung des
Fachverbandsausschusses neu besetzt: Der Oberösterreicher Helmut Paul
Grosch und Hermann Mair aus Tirol treten als Ehrenschiedsrichter in
die Fußstapfen von Johann Massenbauer und Alfred Salzmann, die sich
aus ihrer Tätigkeit im Ehrenschiedsgericht zurückziehen. Beide sind
hauptberuflich als Gewerbliche Vermögensberater und
Versicherungsmakler tätig. Der Gewerbliche Vermögensberater,
Unternehmensberater und Versicherungsagent Gerhard Windegger folgt
Friedrich Potolzky als Fachverbandsanwalt nach. Potolzky fungierte
auch als Ombudsmann der Finanzdienstleister Niederösterreich.
Aufgaben des Ehrenschiedsgerichts
Die zentrale Funktion des Ehrenschiedsgerichts ist die Wahrung der
freiwilligen Standes- und Ausübungsregeln. Es wurde 2014 vom
Fachverband Finanzdienstleister eingerichtet, um das für die
jeweiligen Berufsgruppen beschlossene freiwillige Regelwerk bei
Bedarf durchzusetzen. In einer ersten Erkenntnis, vom 4.5.2016, wurde
der Verstoß eines Beschuldigten mit dem unbefristeten Entzug der
Privilegien der Standesregeln sanktioniert. Erkenntnisse und die
dazugehörigen Begründungen werden anonymisiert und für die
Öffentlichkeit jederzeit abrufbar online zur Verfügung gestellt:
http://tinyurl.com/zs4oyfy
Standes- und Ausübungsregeln des Fachverbands
Finanzdienstleister
Fachverbands-Mitglieder können sich freiwillig den jeweiligen
Standes- und Ausübungsregeln ihrer Berufsgruppe unterwerfen. Der
Beitritt löst jedoch gleichzeitig die Pflicht zur Einhaltung dieser
Regeln aus. Derzeit haben die Berufsgruppen Gewerbliche
Vermögensberater, Wertpapiervermittler, Pfandleiher sowie die
Betreiber von Crowdinvesting-Plattformen die Möglichkeit, sich diesem
Qualitätskriterium zu verpflichten. Als sichtbares Zeichen dürfen sie
das Gütezeichen des Fachverbands Finanzdienstleister führen. Unter
allen Trägern und Trägerinnen des Gütesiegels wird jährlich ein
Wettbewerb, die Publikumswahl, durchgeführt. Heuer findet die
Bewertung erstmals online statt: Unter www.wko.at/publikumswahl kann
die jeweilige Beraterin, der Berater bis spätestens 30. November 2016
bewertet werden. (PWK853/JR)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






