• 10.11.2016, 15:09:44
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  • OTS0212

ÖÄK-Wechselberger: Im Gesundheitssystem brennt der Hut

Wien (OTS) - Anlässlich der für kommenden Dienstag im Ministerrat
geplanten Beschlussfassungen zum Finanzausgleich und den damit
verbundenen tiefgreifenden Veränderungen im Gesundheitswesen
bekräftigt Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen
Ärztekammer (ÖÄK): „Wir werden dafür kämpfen, die Qualität unseres
Gesundheitssystems hochzuhalten. Wir Ärzte wissen, wo der Schuh
drückt, und müssen daher in die politische Diskussion eingebunden
werden.“

Es dürfe nicht geschehen, dass ein Angebotsmonopol für
Kassenplanstellen bei den Ländern und Krankenkassen festgeschrieben
werde. Dazu Wechselberger: „Schließlich waren es die Ärztekammern,
die immer auf die Notwendigkeit neuer Kassenstellen gedrängt haben.
Die Krankenkassen hingegen blockieren seit Jahren die 1.400 dringend
notwendigen zusätzlichen Stellen.“

Zum Volksbegehren, das die Ärztekammer für Niederösterreich heute
angekündigt hat, meint Wechselberger: „Die niederösterreichischen
Kollegen haben die Problematik, die sich aus den Art.
15a-Vereinbarungen ergeben, genauso erkannt wie wir. In der Umsetzung
verfolgen wir allerdings unterschiedliche Ansätze.“

Auch die Niederösterreicher sähen einen massiven Umbau des
Gesundheitswesens auf Österreich zukommen, der sowohl für die
Ärzteschaft, aber auch für die Patientinnen und Patienten
Verschlechterungen mit sich bringt. Und sie kritisierten exakt die
gleichen Punkte – Sparen beim Angebot an Vertragsarztpraxen, Sparen
bei den Spitalsambulanzen, Sparen bei den Wahlärzten. Die Ärztekammer
für Niederösterreich plane ein Volksbegehren, um die Bevölkerung
aufzurütteln, sich für ihr Gesundheitswesen stark zu machen. Dazu
Wechselberger: „Diese Entscheidung trifft sie als autonome
Landesärztekammer, offensichtlich auch im Wissen um die mögliche
Dauer bis zur Umsetzung.“

Die ÖÄK verfolge einen zeitnäheren Ansatz, so Wechselberger: „Wir
möchten Österreich möglichst schnell informieren und dafür
sensibilisieren, dass der Hut brennt. Deshalb arbeiten wir an sofort
greifenden Maßnahmen und an den aktuellen Sachinhalten, um uns und
unsere Expertise in die Gesetzesgestaltung, die den Art.
15a-Vereinbarungen nun folgt, einzubringen.“ (bs)

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