• 10.11.2016, 13:35:02
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Zentrales Wählerregister erleichtert Unterstützung von Volksbegehren

Breite Mehrheit im Nationalrat für kleines Wahlrechtspaket

Utl.: Breite Mehrheit im Nationalrat für kleines Wahlrechtspaket =

Wien (PK) - Ab dem Jahr 2018 wird es in Österreich ein Zentrales
Wählerregister geben. Der Nationalrat folgte heute den Empfehlungen
des Verfassungsausschusses und stimmte mit der notwendigen
Zweidrittelmehrheit einer entsprechenden Gesetzesinitiative der
Koalitionsparteien zu. Damit können Volksbegehren künftig unabhängig
vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt unterstützt werden. Auch eine
elektronische Unterschrift per Handysignatur bzw. Bürgerkarte wird
möglich sein. Das zentrale Register soll außerdem die Abwicklung von
Wahlen erleichtern und Pannen, etwa bei der Ausgabe von
Briefwahlkarten, unterbinden. Durch einen Abänderungsantrag wird
klargestellt, dass auch Wählerdaten für Landtags- und
Gemeinderatswahlen, etwa Hauptwohnsitz und weitere Wohnsitze, im
Zentralen Wählerregister gespeichert werden können.

Letztlich stimmten nur die NEOS und das Team Stronach gegen das
Gesetzespaket. Nikolaus Scherak (N) und Christoph Hagen (T) sehen
nicht ein, warum künftig zwar die Unterstützung von Volksbegehren
erleichtert wird, Unterstützungserklärungen für Parteien, die bei
Nationalrats- bzw. EU-Wahlen antreten wollen, aber nach wie vor am
Heimat-Gemeindeamt abgegeben werden müssen. Beide Parteien lehnten
das Gesetz daher in Dritter Lesung - nach Zustimmung in Zweiter
Lesung - ab.

Mitbeschlossen mit der Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters
haben die Abgeordneten auch erste Adaptierungen im Wahlrecht. So
werden in Reaktion auf die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl durch
den Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über die Öffnung und
Auszählung von Wahlkarten praxisnäher gestaltet. Nicht nur der
Wahlleiter, sondern die gesamte Bezirkswahlbehörde kann entsprechend
tätig werden, allenfalls unter Beiziehung von Hilfsorganen. Zudem ist
geplant, auch bei Nationalrats- und EU-Wahlen vorläufig zu den alten
Wahlkarten ohne Lasche zurückzukehren. Mittelfristig brauche es im
Sinne des Datenschutzes jedoch eine andere Lösung, sind sich die
Abgeordneten einig und fordern die Regierung in diesem Sinn einhellig
per Entschließung auf, alternative Optionen vorzulegen.

Die Kosten für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl
übernehmen der Bund und die Länder: Die Gemeinden werden für ihren
Mehraufwand entsprechend entschädigt.

Zu einer kleinen Änderung kommt es schließlich bei den
Regionalwahlkreisen. Grund dafür ist die Auflösung des Bezirks Wien-
Umgebung. Die bisherigen Wahlkreise "Wien Umgebung" und
"Niederösterreich Süd-Ost" werden durch die Wahlkreise
"Thermenregion" (3 F) mit den Bezirken Baden und Mödling und
"Niederösterreich Ost" (3 G) mit den Bezirken Bruck an der Leitha und
Gänserndorf ersetzt.

Zentrales Wählerregister wird von allen Fraktionen begrüßt

Grundsätzlich wurde die Gesetzesinitiative von allen Fraktionen
begrüßt. Die geplante einheitliche Wählerevidenz sei Voraussetzung
für eine künftige bessere Durchführung von Wahlen, betonte SPÖ-
Klubobmann Andreas Schieder. Sinnvoll findet er auch, dass es
WählerInnen künftig ausdrücklich gestattet ist, das Wahlkuvert selbst
in die Urne einzuwerfen, ein Praxis, die bereits in der Vergangenheit
gang und gäbe war.

Weitere Änderungen im Wahlrecht sollen Schieder zufolge im 1.
Halbjahr 2017 fixiert werden. Auch SPÖ-Verfassungssprecher Peter
Wittmann hob hervor, dass es sich beim vorliegenden Gesetzespaket nur
um den ersten Schritt einer Wahlrechtsreform handelt, dem weitere
folgen sollen. Nachjustieren wird man seiner Meinung nach auch bei
den Briefwahl-Kuverts müssen.

Seitens der ÖVP erinnerte Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl daran,
dass seit drei Jahren über die Einführung eines Zentralen
Wählerregisters diskutiert werde. "Es ist eine tolle Sache, die wir
hier machen", bekräftigte er in Einklang mit seinen
FraktionskollegInnen. Umso mehr bedauerte Gerstl, dass die NEOS das
Gesetzespaket ablehnen werden.

ÖVP-Abgeordneter Johann Singer begrüßte es, dass die Gemeinden
künftig von der Pflicht befreit werden, die Eintragungslokale für
Volksbegehren auch am Sonntag offenzuhalten. Die
Sonntagsöffnungszeiten seien von BürgerInnen ohnehin kaum angenommen
worden, machte er geltend. Erfreulich ist für ihn außerdem, dass die
Gemeinden für den durch die Wiederholung der Bundespräsidenten-
Stichwahl entstehenden Mehraufwand entschädigt werden. Bei künftigen
Wahlrechtsreformen sollte besonders auch auf die Praxistauglichkeit
der Bestimmungen geachtet werden.

Michaela Steinacker (V) nutzte die Debatte für Kritik an der Türkei.
Diese habe in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit längst rote Linien
überschritten. An die Bevölkerung appellierte sie, bei der
Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom Wahlrecht Gebrauch
zu machen.

ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer sieht es als große
Herausforderung, die Menschen, vor allem auch junge, zu den Urnen zu
bringen. Schließlich sei das Wahlrecht das Herzstück der Demokratie.
Eine Selbstverständlichkeit ist für sie, dass auch besachwaltete
Menschen ihr Wahlrecht ausüben können. Immer wieder auftauchende
Gerüchte über Unregelmäßigkeiten in Pflegheimen bei der Anforderung
und beim Ausfüllen von Briefwahlkarten sprach Nikolaus Berlakovich
(V) an. Auch hier müsse Ordnung gemacht werden, unterstrich er.

Wählerevidenz wird keine "Gesinnungsdatenbank"

Zustimmung der FPÖ zum Gesetzentwurf signalisierte Harald Stefan (F),
auch wenn seiner Meinung nach mit dem Zentralen Wählerregister nur
einige wenige Probleme gelöst werden. Es werde lediglich eine bessere
Datenqualität geschaffen. Was weiter nicht möglich sein wird, sei,
bei der Wahl in jedes beliebige Wahllokal zu gehen, um dort seine
Stimme abzugeben. Zufrieden ist Stefan damit, dass sichergestellt
ist, dass das Wählerregister keine "Gesinnungsdatenbank" wird, in der
Unterstützungserklärungen für Parteien und Volksbegehren oder die
Teilnahme an Wahlen dauerhaft zentral gespeichert werden.

Für Stefan und seinen Parteikollegen Philipp Schrangl ist es mit dem
vorliegenden Gesetzespaket aber nicht getan. Sie drängten auf "eine
echte Wahlrechtsreform", wobei ihrer Meinung nach das wesentlichste
Problem die Briefwahl ist. Bei der Briefwahl würden die
Wahlgrundsätze nicht eingehalten, zudem habe sich in der Praxis
gezeigt, dass es schwierig sei, pannenfreie, ordnungsgemäße Wahlen
durchzuführen, sagte Stefan. Laut Schrangl wurden zuletzt mehr als
46.800 von 806.000 Briefwahlstimmen nicht gezählt, wobei die
Hauptgründe fehlende Unterschriften bzw. das zu frühe Abschicken von
Wahlkarten waren. Er hält die Briefwahl im Inland nicht für notwendig
und will sie auf AuslandsösterreicherInnen beschränken.

Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser (G) qualifizierte die
Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters als eine längst
notwendige Maßnahme. Besonders erfreulich ist für ihn, dass dadurch
die elektronische Zustimmung zu Volksbegehren ermöglicht wird. Sein
Fraktionskollege Dieter Brosz fürchtet allerdings, dass einzelne
Länder ausscheren könnten und das zentrale Register bei Landtags- und
Gemeinderatswahlen bzw. Volksbegehren auf Landesebene nicht zum
Einsatz kommen wird, da es keine Verpflichtung dazu gebe.

Ausdrücklich begrüßt wurden von Steinhauser überdies jene Änderungen
im Wahlrecht, die darauf abzielen, eine Wiederholung "des Desasters"
bei der Bundespräsidenten-Stichwahl zu verhindern. Briefwahl-Kuverts
ohne Lasche könnten aber nicht der Weisheit letzter Schluss sei,
betonte er mit Verweis auf die vorliegende Entschließung. Als
besonders bedenklich erachtet er dabei, dass nicht nur die Adresse,
sondern auch die Unterschrift des Wahlberechtigten öffentlich
sichtbar ist. Generell skeptisch äußerte sich Steinhauser zu E-
Voting.

Keine Mehrheit für Zusatzantrag der NEOS

Auch Nikolaus Scherak qualifizierte die Einführung eines Zentralen
Wählerregisters als positiv. Für ihn ist es allerdings
unverständlich, dass es künftig zwar möglich sein wird,
Unterstützungserklärungen für Volksbegehren in jedem Gemeindeamt
abzugeben, nicht aber Unterstützungserklärungen für KandidatInnen bei
Bundespräsidentenwahlen bzw. für Parteien, die bei Nationalrats- oder
Europawahlen antreten wollen. Damit werde das Antreten neuer Parteien
unnötig erschwert, kritisierte er. SPÖ und ÖVP wollten offenbar alles
tun, um "das rot-schwarze Machtkartell" einzuzementieren. Ein
entsprechender Zusatzantrag der NEOS fand bei der Abstimmung
allerdings nicht die erforderliche Mehrheit.

Verständnis für das Anliegen der NEOS äußerte SPÖ-Verfassungssprecher
Peter Wittmann. Er kritisierte allerdings, dass der Zusatzantrag mit
der Zustimmung zum Zentralen Wählerregister junktimiert wird. Die
Aussage Scheraks, dass sich viele Menschen scheuen, neue Parteien in
ihrer Heimatgemeinde zu unterstützen, weil ihnen dadurch Nachteile
drohen, wies die ÖVP strikt zurück. Das sei eine haltlose
Unterstellung gegenüber den Bürgermeistern, meinten die Abgeordneten
Gerstl, Singer und Berlakovich unisono. Auf entsprechende Erfahrungen
in der Praxis verwiesen neben Scherak allerdings auch die anderen
Oppositionsparteien und unterstützten in diesem Sinn den Antrag der
NEOS. Es sei ein Fundament der Demokratie, dass engagierte
BürgerInnen bei Wahlen antreten können, hielt etwa Leopold
Steinbichler vom Team Stronach dazu fest.

Christoph Hagen betonte, dass das Team Stronach nicht grundsätzlich
gegen das vorliegende Wahlrechtspaket sei, dieses jedoch einige
kleine Mängel habe, wobei er sich ausdrücklich der Kritik der NEOS
anschloss. Zur Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten merkte Hagen
an, er sehe das nicht so negativ wie viele KommentatorInnen. Die
Entscheidung des Volkes, des Souveräns, sei ernst zu nehmen. Hagen
erwartet sich unter anderem eine Entspannung des Verhältnisses des
Westens zu Russland durch Trumps Wahl.

Innenminister Wolfgang Sobotka wies darauf hin, dass die Beantragung
einer Wahlkarte für eine fremde Person und die Angabe falscher Daten
ein Straftatbestand sei. Erfreut äußerte er sich über die breite
Zustimmung zur Einrichtung einer Zentralen Wählerevidenz.

Zu Beginn der Sitzung war Martina Schenk anstelle von Christoph Hagen
zu einer der OrdnerInnen des Nationalrats gewählt worden.
(Fortsetzung Nationalrat) gs

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