• 10.11.2016, 13:32:49
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Nationalrat: Besoldungsrecht für den Bundesdienst wird abermals repariert

Opposition bezweifelt, dass es diesmal hält

Utl.: Opposition bezweifelt, dass es diesmal hält =

Wien (PK) - Mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP
passierte heute auch das Besoldungsrechtsanpassungsgesetz das Plenum,
womit das im Jahr 2015 beschlossene neue Besoldungsschema für den
Bundesdienst neuerlich repariert wird. Die Opposition äußerte große
Bedenken in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und bezweifelte, dass
auch diese Novelle vor den Höchstgerichten halten wird. Seitens der
Regierungsparteien sowie von Staatssekretärin Muna Duzdar wies man
auf die Komplexität der Materie hin und unterstrich, dass man eine
solidarische und faire Lösung anstrebe, die gleichzeitig zu keinen
erheblichen budgetären Belastungen führe.

In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde
2015 das System der Gehaltseinstufung der Bundesbediensteten auf neue
Beine gestellt, um drohende Mehrkosten in Milliardenhöhe für den
Staatshaushalt zu vermeiden. Die EU-RichterInnen hatten die Nicht-
Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr als
Altersdiskriminierung gewertet. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen
wurden seither mehrfach nachgebessert, nun werden das Gehaltsgesetz
und das Vertragsbedienstetengesetz infolge eines Erkenntnisses des
Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) neuerlich novelliert. Ziel ist eine
Präzisierung der Übergangsbestimmungen. Es wird klargestellt, dass
die neuen Einstufungsregelungen ausnahmslos anzuwenden sind, und zwar
auch in jenen Verfahren, die zum Zeitpunkt der Kundmachung der
Besoldungsreform Mitte Februar 2015 bereits gerichtlich anhängig
waren. Als Basis für die Überleitung der Bediensteten in das neue
Gehaltsschema sind demnach stets die tatsächlichen Bezüge zum
Überleitungszeitpunkt heranzuziehen. Lediglich die Berücksichtigung
bloßer Eingabe- und Rechenfehler ist möglich. Der früher geltende
"Vorrückungsstichtag" wird rückwirkend aus dem Rechtsbestand
entfernt.

Staatssekretärin Muna Duzdar zeigte Verständnis dafür, dass im
Zusammenhang mit der schwierigen Sanierung der Besoldungsreform viele
Fragen entstehen, unterstrich aber mehrmals die Komplexität des
Themas im Zusammenhang mit der Altersdiskriminierung. Im vorliegenden
Gesetzesentwurf werde klargestellt, dass alte Bestimmungen nicht
anzuwenden sind, einen Interpretationsspielraum gebe es nicht.

Die Oppositionsparteien ließen sich jedoch von ihrer massiven Kritik
nicht abbringen und gingen davon aus, dass die neuen Bestimmungen
letztendlich wieder gekippt werden. Das sei ein Angriff auf die
Rechtsstaatlichkeit und eine legistisch fragwürdige Art, zuerkannte
Rechtsansprüche zu ignorieren, zitierte etwa Christian Lausch (F) den
Präsidenten der österreichischen Richtervereinigung. Es bleibe der
Eindruck, dass man eigentlich nichts reparieren sondern nur Zeit
gewinnen wolle, sagte Lausch, und bewusst in Kauf nehme, auf dem
Rücken der öffentlich Bediensteten Gelder nicht auszuzahlen. Sein
Klubkollege Günther Kumpitsch sprach von einer Husch-Pfusch-Aktion,
bei der man bewusst an den rechtlichen Voraussetzungen
vorbeigearbeitet habe. Der Mandatar wiederholte die oppositionelle
Forderung, die Novelle einer Begutachtung zu unterziehen. Wie
Christoph Hagen vom Team Stronach sieht er das Problem vor allem
darin, dass das Ganze dem Staat nichts kosten dürfe, und daran werde
man immer wieder scheitern, zeigten sich beide überzeugt. Hagen
verlangte explizit, endlich das Gehaltssystem den praktischen
Anforderungen in den verschiedenen Dienstbereichen anzupassen und
setzte sich vor allem für eine bessere Entlohnung für
ExekutivbeamtInnen ein.

Diese politische Lösung sei nichts wert, weil sie rechtlich nicht
halten wird, deponierte auch Albert Steinhauser (G) die Meinung
seiner Fraktion. Die mehrmaligen Reparaturen des Gesetzes sind für
ihn ein Bilderbuchbeispiel dafür, wie der parlamentarische Prozess
nicht laufen sollte. Ebenso sprach Gerald Loacker von den NEOS von
einer "fragwürdigen Novelle". Öffentliche Bedienstete, die
diskriminierend eingestuft sind, würden übergeleitet, indem man
diskriminierende Stichtage streicht. Dabei gehe man bis ins Jahr 1948
zurück und räume Bestimmungen weg, kritisierte Loacker. Die
Perpetuierung der Diskriminierung werde nicht halten, betonte auch
er.

Dieser Kritik hielt Otto Pendl (S) entgegen, dass die Diskussion um
eine faire, solidarische Regelung nicht leicht sei. Man sei ernsthaft
bemüht, einen solidarischen Ausgleich zwischen den Verwendungsgruppen
zu schaffen, wobei es selbstverständlich nicht auszuschließen sei,
dass Einzelfälle vor einem Höchstgericht nicht halten. Man wollte die
Gehälter bewahren, betonte auch Angela Lueger (S) und versuchte die
Argumentation der Opposition mit dem Hinweis zu entkräften, dass die
nunmehrige Regelung mit den ÖBB-Bestimmungen konform gehe, welche
inzwischen der Verfassungsgerichtshof bestätigt habe.

Nationalrat drängt in Entschließung auf modernes Dienst- und
Besoldungsrecht

Im Zusammenhang mit dieser Novelle fasste das Plenum mehrheitlich
eine Entschließung, in der der Bundeskanzler aufgefordert wird, die
Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur Reform des
Dienst- und Besoldungsrechts ehestmöglich abzuschließen und eine
entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Die Abgeordneten
bekräftigten damit eine Entschließung vom 21. Jänner 2015, was
abermals Kritik der Opposition hervorrief. Albert Steinhauser (G)
nannte dies insofern eine Premiere, als SPÖ und ÖVP darin von der
Regierung verlangen, einen zurückliegenden Entschließungsantrag
endlich umzusetzen. Dem schloss sich Gerald Loacker (N)
vollinhaltlich an.

Die Entschließung werde deshalb nochmals eingebracht, um zu
dokumentieren, dass SPÖ und ÖVP ernsthaft etwas wollen, hielt Beatrix
Karl (V) der vorgebrachten Kritik entgegen. Man brauche unbedingt ein
modernes attraktives Dienst- und Besoldungsrecht, wie es auch das
Regierungsübereinkommen vorsehe, betonte sie. Vorbilder dafür könnten
die Regelungen in der Steiermark, in Niederösterreich und
Oberösterreich sein. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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