• 02.11.2016, 11:26:34
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  • OTS0084

Österreichische Ärztekammer: Wohin steuert unser Gesundheitssystem? (1)

Künftige Facharzt-Versorgung unklar – Schlechtere kassenärztliche Versorgung

Utl.: Künftige Facharzt-Versorgung unklar – Schlechtere
kassenärztliche Versorgung =

Wien (OTS) - Die vergangene Woche auf Bund-Länder-Ebene akkordierten
Artikel-15a-Vereinbarungen schreiben über weite Teile die
vorangegangenen Vereinbarungen fort. Bund, Länder und
Sozialversicherung diktieren wiederum die Zielsteuerung Gesundheit
und verzichten auf die Expertise der Ärztekammer. Und das, obwohl sie
ihre ohnehin bescheidenen Ziele nicht erreicht haben, wie Artur
Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) heute
in einer Pressekonferenz kritisierte.

„Die Politik hingegen klammert sich an den Strohhalm Bürokratie und
versucht, entgegen allen bisherigen Erfahrungen, die Versorgung mit
noch mehr neuen Regelwerken sowie mit zentraler Steuerung und
Kontrolle der Versorgungsstrukturen zu optimieren“, erklärte
ÖÄK-Präsident Wechselberger angesichts der vorliegenden
Artikel-15a-Vereinbarungen über die künftige Gesundheitsversorgung.
Die Ärztekammern würden dabei nur als Störfaktoren gesehen, die durch
„Ausgrenzung“ zu bestrafen seien.

Strukturpläne Gesundheit regeln künftig vermehrt den
niedergelassenen Bereich

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) bzw. die Regionalen
Strukturpläne (RSG) sind die zentralen Planungsinstrumente für die
Versorgung auf Bundes- und Länderebene. Neu sei, dass ÖSG und RSG nun
verbindlich, per Verordnung, gelten – auch für den niedergelassenen
Bereich. Die Ärztekammern hätten zwar noch die Möglichkeit der
Stellungnahme, ob ihre Einwände wahr- und ernstgenommen würden, hänge
künftig aber vom Goodwill der Partner auf Landesebene ab.

Künftige fachärztliche Versorgung unklar

Die fachärztliche Versorgung solle künftig vom ÖSG bzw. von den
Regionalen Strukturplänen mitbestimmt werden. Wie bei der
Primärversorgung ist auch hier die Rede von multiprofessionellen,
interdisziplinären Einheiten. „Allerdings ist unklar, ob die
Patienten weiterhin zu niedergelassenen Fachärzten ihrer Wahl gehen
können – sei es in Einzel- oder Gruppenpraxen –, oder ob die
fachärztliche Versorgung nur noch im Spital stattfinden soll“, sagte
der ÖÄK-Präsident. Insbesondere die Definition des „Best point of
service“ und der damit einhergehende Abbau von Doppelstrukturen lasse
viele Fragen offen, etwa die Forderung, „Parallelstrukturen“ wie die
ambulante Facharztversorgung im niedergelassenen sowie im
spitalsambulanten Bereich abzubauen.

Sektorenübergreifende Finanzierung ungelöst

Auch die zentrale Frage der sektorenübergreifenden Finanzierung und
der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung könne durch die
bürokratischen Planungen der vorliegenden 15a-Vereinbarungen nicht
gelöst werden. „Es findet sich kein Wort darüber, wie man genügend
Ärztinnen und Ärzte dazu motivieren will, überhaupt noch im System
der sozialen Krankenversorgung mitzuarbeiten“, wundert sich
Wechselberger.

Verschlechterung der kassenärztlichen Versorgung

Künftig sollen Vertragsärzte, die ihren Gebietskrankenkassenvertrag
zurücklegen wollen, auch die Verträge mit den
Sonderkrankenversicherungsträgern BVA, SVA und VAEB verlieren. Sie
würden damit gezwungen, entweder doch alle Verträge zu behalten oder
als Wahlärzte tätig zu werden. „Wer sich dann für die Beibehaltung
aller Verträge entscheidet, wird wohl die bisherige
Versorgungsleistung einschränken müssen, um das Patientenaufkommen
weiterhin bewältigen zu können und auf die Patienten kommen dann noch
längere Wartezeiten zu“, sagte der ÖÄK-Präsident. (ar) (Forts.)

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