• 27.10.2016, 21:20:43
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TIROLER TAGESZEITUNG, Ausgabe vom 28.10.2016, Leitartikel von Peter Nindler: "Das Agrar-Dilemma"

Innsbruck (OTS) - Manchmal gibt es Fehleinschätzungen. Und danach
könnte man sich mit der flachen Hand auf die Stirn klatschen.
Schließlich hätte man es auch journalistisch wissen müssen: Einmal
mehr hat der Verfassungsgerichtshof nämlich in der Tiroler
Agrargemeinschaftsfrage konsequent und nachvollziehbar entschieden.
Die Gemeinden können finanzielle Ausschüttungen an Agrarmitglieder
auch für die Vergangenheit zurückfordern. Die von der schwarz-grünen
Landesregierung definierten Stichtage 2008 und 2013 sind
verfassungswidrig. So wie die in den 1950er- und 1960er-Jahren
behördlich sanktionierte Übertragung von Gemeindegütern an die
Agrargemeinschaften.
Von wegen Klagen wegen entschädigungsloser Enteignung, die von den
Agrar-Hardlinern erneut mit Hilfe einer Prozessfinanzierungsagentur
angestrengt wurden. Vielmehr haben einige wenige vom Gemeindegut
profitiert, obwohl das Höchstgericht bereits 1982 festgestellt hat,
dass der Substanzwert am Gemeindegut wie Verkaufs- oder
Verpachtungserlöse seit jeher der Gemeinde zusteht.
Vermögensrechtlich lässt der Verfassungsgerichtshof kaum einen
Spielraum zu, mit Ausnahme des Holz-Überlings. Hier wird vor 2013 von
der Abgeltung einer agrarischen Leistung gesprochen. Aber wo war die
landwirtschaftliche Leistung beim simplen Verkauf eines
Gemeindegrundstücks?
Politisch hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs eine
gewisse Sprengkraft. Die Oppositionsparteien SPÖ, Liste Fritz, FPÖ
und Impuls, die das Agrargesetz angefochten haben, werden in ihrer
Kritik bestätigt, dass die schwarz-grüne Landesregierung die
Gemeinden nach wie vor benachteiligt. Damit hat Schwarz-Grün
eineinhalb Jahre vor der Landtagswahl das längst abgehakte Agrarthema
plötzlich wieder auf dem Tisch und muss es spätestens bis Ende 2017
reparieren.
Das wird nicht ganz einfach sein. Zum einen benötigt es eine
praktikable Lösung für die Bürgermeister bzw. Substanzverwalter, die
sich ohnehin oft mit Agrarblockaden herumschlagen müssen.
Andererseits werden die Agrargemeinschaftsmitglieder jetzt mit
Rückzahlungen konfrontiert und deshalb wohl erneut Druck auf den
ÖVP-Bauernbund ausüben. Das führte bereits 2014 dazu, dass im zum
Teil aufgehobenen Agrargesetz beinahe um jeden Punkt und Beistrich
gerungen wurde. Zu verteidigen gibt es allerdings nichts mehr, das
hat der Verfassungsgerichtshof endgültig entschieden.

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