• 27.10.2016, 16:23:41
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Wien und New York zeigen es vor: Auf dem Weg zu mehr Fair Play im Tourismus

Onlineplattform AirBnB öffnet erstmals Wege zu Registrierung der Vermieter – Wien mit gesetzlicher Registrierung europäischer Vorreiter

Utl.: Onlineplattform AirBnB öffnet erstmals Wege zu Registrierung
der Vermieter – Wien mit gesetzlicher Registrierung
europäischer Vorreiter =

Wien (OTS) - Die Privatvermietung von Wohnungen an Touristen via
Onlineplattform ist eine rechtliche Grauzone. Oft vernachlässigen die
Vermieter ihre Steuerpflichten aus den Mieteinnahmen bzw.
„vergessen“, Ortstaxe abzuführen, was der öffentlichen Hand
erheblichen Schaden verursacht.

Zudem stellen diese Privatvermietungen „am Markt vorbei“ eine
gravierende Wettbewerbsverzerrung für die Hotellerie-Branche dar, was
Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftskammerorganisation ebenso
wie HOTREC, europäischer Hotel- und Gaststättenverband, immer wieder
vehement kritisieren.

Um Fair Play im Tourismus zu gewährleisten, müssen Privatanbieter zu
mehr Transparenz und gesetzeskonformer Haltung verpflichtet sein. In
diese Richtung ist jetzt ein weiterer Schritt gelungen: Im Zuge von
Verhandlungen mit der Stadt New York über die Modalitäten von
Privatvermietungen hat die Onlineplattform AirBnB eingeräumt, dass
die amtliche Registrierung des Vermieters eine - nun auch von der
Plattform akzeptierte – Möglichkeit ist, um legal zu agieren. Das ist
ein Erfolg im Sinne des Fair Play, betont Siegfried Egger, Obmann des
Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ: „Das ist eine erfreuliche Wende
in der Haltung von AirBnB. Seit mehr als zwei Jahren fordert unser
Fachverband im Einklang mit HOTREC mehr Transparenz und unter anderem
auch eine Gastgeberregistrierung.“

Außerdem war die Plattform zu dem Zugeständnis bereit, gegen
Gastgeber, welche mehrfach gelistet sind – ein klares Indiz einer
professionellen Geschäftstätigkeit – schärfer vorgehen zu wollen. In
New York wurde nun vor kurzem ein Gesetz auf den Weg gebracht, das
unter anderem Wohnungsvermietungen für weniger als 30 Tage verbietet.

Wien als Vorreiter

In Wien wurde die Meldepflicht erst vor kurzem im Wiener
Tourismusförderungsgesetz festgeschrieben. Sowohl Unterkunft-Anbieter
als auch Web-Plattformen, über die die Vermietung an Gäste zustande
kommt, treffen Meldepflichten. „Damit hat Wien europaweit eine
Vorreiterrolle eingenommen. In diese Richtung muss es österreichweit
und europaweit weitergehen“, ist Andrea Steinleitner,
Fachgruppenobfrau der Hotellerie in Wien, überzeugt. Ab 1.1. 2017
müssen Web-Plattformen in Wien sowohl Kontaktdaten der Anbieter als
auch Adressen sämtlicher vermieteter Einheiten an die Stadt melden,
damit diese die korrekte Abführung der Steuer kontrollieren kann.
Steinleitner: „Im Sinne der Fairness für die Hotellerie werden wir
die Umsetzung genau beobachten.“

Fachverband Hotellerie
Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich
vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,05 Millionen Betten. Mit
über 37 Millionen Ankünften und knapp 132 Millionen Nächtigungen
leistet die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur
direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und
Freizeitwirtschaft in der Höhe von rund 48,8 Milliarden Euro. Das
sind 14,8 Prozent des BIP. (PWK801/PM)

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