- 20.10.2016, 17:20:33
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- OTS0248
Königsberger-Ludwig: Alternative Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sollen forciert werden
Unterbringung in Heimen entspricht oft nicht den Bedürfnissen – alternative Wohnformen „ermöglichen besseres Leben“
Utl.: Unterbringung in Heimen entspricht oft nicht den Bedürfnissen
– alternative Wohnformen „ermöglichen besseres Leben“ =
Wien (SK) (OTS) - Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für
Menschen mit Behinderung, tritt dafür ein, alternative Wohnkonzepte
für Menschen mit Behinderungen weiter auszubauen. Hier geht es darum,
dass die Unterbringung in Heimen oft nicht den Bedürfnissen der
Menschen entspricht. "Alternative Formen, z.B. betreutes Wohnen in
der eigenen Wohnung oder betreute Wohngemeinschaften, ermöglichen den
Betroffen ein besseres Leben, weil es ihnen die Freiheit gibt, ihr
Leben und ihren Alltag selbst zu organisieren ", erläutert
Königsberger-Ludwig.****
Sowohl in der UN-Behindertenrechtskonvention im Artikel 19 als auch
im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen und im
Regierungsprogramm ist das Recht auf unabhängige Lebensführung und
Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft
verankert. Menschen mit Behinderungen müssen demnach gleichberechtigt
wählen können, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht
verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben. Der
Fachbegriff dazu lautet "De-Institutionalisierung", und die lässt
laut UN-Behindertenrechtsausschuss aus dem Jahr 2013 in Österreich
noch zu wünschen übrig.
Zwar gibt es schon einige sehr zeitgemäße Wohnprojekte in den
Ländern, flächendeckend ist dies allerdings nicht möglich und es gibt
große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern – nicht zuletzt
aufgrund der Zuständigkeit der Länder. Mit einem Abgleich sollen
nunmehr Erfahrungen mit Modellen, die in einem Bundesland gut
funktionieren, allen anderen auch zugänglich gemacht und in das
Angebot aufgenommen werden.
Der von der SPÖ-Abgeordneten gemeinsam mit KollegInnen der ÖVP, der
Grünen und der NEOS eingebrachte Entschließungsantrag, in welchem der
gegenseitige Abgleich von Best-Practice-Modellen gefordert wird, fand
im Sozialausschuss die Zustimmung aller Parteien. (Schluss) lp
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