• 20.10.2016, 08:58:37
  • /
  • OTS0017

EVZ und VKI: Buchung Maturareise – nicht zum Abschluss drängen lassen

Aggressive Werbepraktiken können unter [email protected] gemeldet werden

Utl.: Aggressive Werbepraktiken können unter [email protected]
gemeldet werden =

Wien (OTS/VKI) - Bereits zu Beginn des Schuljahres werben
Unternehmen, die sich auf Maturareisen spezialisiert haben, um
Kunden. Teils so eindringlich, dass der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) – zuletzt im Frühjahr dieses Jahres –
Klage wegen aggressiver Geschäftspraktiken gegen ausgewählte
Veranstalter eingereicht hat. Auch beim Europäischen
Verbraucherzentrum (EVZ), das beim VKI untergebracht ist, steht das
Thema Maturareisen in regelmäßigen Abständen auf der Tagesordnung.

Andreas Herrmann, Jurist beim EVZ rät dazu, sich nicht zu einem
übereilten Abschluss drängen zu lassen: „Gerade aber bei Maturareisen
kann bei der Buchung großer Druck auf die Einzelnen entstehen: Sei
es, dass das Angebot so verlockend präsentiert wird, sei es, dass
angeblich nur noch ein knappes Buchungskontingent zur Verfügung
steht. Viele Jugendliche werden außerdem rund um den Zeitpunkt der
Buchung der Maturareise geschäftsfähig und können damit auch
weitreichendere Verträge ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten
abschließen. Schülerinnen und Schülern sollte bewusst sein, dass der
eine oder andere Maturareiseanbieter unter Umständen gezielt mit der
magischen Zahl 18 kalkuliert.“

Informationen zum Thema Maturareisen bietet das Europäische
Verbraucherzentrum unter www.europakonsument.at. Darüber hinaus
nehmen das EVZ und der VKI Hinweise zu aggressiven Werbepraktiken in
Schulen entgegen: [email protected].

Tipps zur Buchung der Maturareise:

- Nicht zum Abschluss drängen lassen: Nicht sofort unterschreiben,
auch wenn Prospekte oder Videos Euphorie aufkommen lassen. Achtung
auch bei einem Eintrag in eine vermeintlich unverbindliche
Unterschriftenliste: Beschwerdefälle bei Konsumentenorganisationen
zeigen, dass Veranstalter diese als Reservierung ansehen, zu der man
oft erst Monate später eine Buchungsbestätigung erhält, die aber so
kurzfristig zugesendet wird, dass eine Rücktrittsfrist kaum
rechtzeitig wahr-genommen werden kann. Der VKI führt zu dieser
Problematik auch Musterprozesse.

- Stornobedingungen beachten: Wenn die Reise abgesagt werden muss,
verlangt der Reiseveranstalter oft eine nicht unbeträchtliche
Stornogebühr. Diese beträgt nach den üblicherweise verwendeten
Allgemeinen Reisebedingungen 10 bis 85 Prozent des Reisepreises und
richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Je kurzfristiger man
storniert, desto teurer wird es. Der VKI prüft aktuell Klagen zu
Fällen, in denen überhöhte Stornogebühren verrechnet wurden.

- Entfall der Stornokosten ist möglich: Ab 18 Jahren gelten
Jugendliche als „voll geschäftsfähig“ und sind für die
abgeschlossenen Rechtsgeschäfte selbst verantwortlich. Sie können
daher eine Maturareise selbst buchen, haften aber dem Veranstalter
gegenüber für die vollständige Bezahlung. Unter 18 ist die Zustimmung
der Erziehungsberechtigten in der Regel notwendig. Die Buchung durch
die Schüler selbst ist hier noch nicht bindend. Verweigern die
Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung zum Vertragsabschluss, dann
kann der Reiseveranstalter keine Stornogebühr verrechnen. In der
Praxis kommt es vor, dass Veranstalter trotz ungültigen Vertrags auf
einer Stornogebühr beharren. Der VKI hat hier in der Vergangenheit
immer wieder erfolgreich interveniert.

- Unterstützung bei Rücktritt suchen: „Ein kostenloses
Rücktrittsrecht ist bei regulären Reiseverträgen zwar nicht
vorgesehen, bei Maturareisen können aber besondere Umstände
eintreten, die sehr wohl zu einem Rücktritt berechtigen“, erklärt
VKI-Juristin Ulrike Docekal, „Das ist bei sogenannten
,Haustürgeschäften‘ der Fall, wenn also etwa ein Unternehmen die
Maturareise in der Schule vertreibt, ohne dass es von den
Schülerinnen und Schülern auch dazu eingeladen war. Auch dazu führen
wir aktuell Prozesse und bieten Unterstützung.“

- Nicht auf einen Namen buchen (z.B. Klassensprecher/in): Manchmal
kommt es vor, dass ein Schüler/eine Schülerin die Buchungen für alle
übernimmt. Das kann für diese Person allerdings zum Problem werden.
Denn sie haftet dann gegenüber dem Reiseveranstalter für Stornokosten
oder Zahlung des Reisepreises von Mitschülern. Deshalb sollte man
gleich zu Beginn mit dem Veranstalter klären, dass die Buchungen auf
die Namen der einzelnen Schülerinnen und Schüler lauten und diese die
Zahlscheine für die Anzahlung als auch die Restzahlung direkt
erhalten.

- Bei Reiseversicherung auf Ausschlussgründe achten: Ist der Grund
für die Stornierung z.B. eine plötzliche schwere Erkrankung, so kann
eine Reiserücktrittsversicherung (auch Stornoversicherung genannt)
helfen. Ist der Vorfall vom Versicherungsschutz umfasst, so übernimmt
die Versicherung die Stornokosten. Viele Veranstalter bieten im Paket
Reisversicherungen an: Neben bestimmten Krankheitsfällen ist auch das
Nichtbestehen der Matura oft versichert. Doch Achtung: Das
Nichtbestehen der letzten Schulstufe – die Voraussetzung für den
Antritt der Matura – ist dagegen häufig nicht von einer
Stornoversicherung gedeckt.

SERVICE: Das Europäische Verbraucherzentrum und der Verein für
Konsumenteninformation informieren und beraten bei Fragen zur Buchung
von Maturareisen. Bei Problemen mit nationalen Anbietern (VKI:
01/588 770), bei Problemen zu Maturareiseanbietern aus dem EU-Raum
(EVZ: 01/588 77 81).

Hinweise zu aggressiven Werbepraktiken in Schulen nehmen das EVZ
bzw. der VKI unter [email protected] entgegen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel