- 19.10.2016, 12:13:34
- /
- OTS0126
Justizausschuss beschließt zwei weitere Gesetzesvorhaben von Justizminister Brandstetter
Wien (OTS) - Der Justizausschuss des Nationalrates hat heute zwei
weitere wichtige Gesetzesvorhaben von Justizminister Wolfgang
Brandstetter verabschiedet. Die Entwürfe zur Novellierung der
Exekutionsordnung (EO-Novelle 2016) und zum Rechtspflegergesetz
(RechtspflegerG) wurden von den Abgeordneten einstimmig angenommen.
Mit der Exekutionsordnungs-Novelle 2016 soll es für Gläubiger künftig
leichter sein, ein Konto innerhalb der EU zu sperren, um deren
Forderungen besser zu schützen. Weiters ist vorgesehen, ausländische
Exekutionstitel an das österreichische Recht anzupassen, sofern sie
in Österreich nicht bekannte Maßnahmen und Anordnungen enthalten.
Außerdem soll es für Arbeitgeber Erleichterungen bei der Lohnpfändung
geben, indem Bezüge einfacher zusammengerechnet werden können, wenn
der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausübt. Zudem wurden erstmals
die Höhe des Kostenersatzes für Drittschuldnererklärungen seit der
EO-Novelle 2000 angepasst sowie gesetzliche Adaptierungen für einen
reibungslosen und attraktiveren Auftritt der justizeigenen
Versteigerungs-Plattform (www.justiz-auktion.at) vorgenommen. „Mit
dieser Novelle passen wir die Exekutionsordnung an das europäische
Recht an, schaffen Erleichterungen für die Betriebe und stärken die
Rechtssicherheit und Effektivität im Exekutionsverfahren“, freut sich
Bundesminister Brandstetter.
Neben der EO-Novelle wurde auch die Novelle des Rechtspflegergesetzes
vom Justizausschuss angenommen. Diese sieht unter anderem eine
Neuregelung und Aufwertung der Zuständigkeiten der Rechtspfleger in
den Bereichen des Exekutions- und Insolvenzrechts sowie in
Firmenbuchsachen zwischen Rechtspfleger und Richter vor. Die Novelle
berücksichtigt zudem Anregungen und Wünsche aus der Praxis sowie
Änderungen und Klarstellungen, die durch die Rechtsprechung notwendig
wurden. „Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind eine
unverzichtbare Stütze unseres Justizsystems und eine große Entlastung
für unsere Richterinnen und Richter. Daher war es mir ein großes
Anliegen, beide Berufsgruppen in die Erarbeitung dieser Novelle eng
einzubinden. Das Ergebnis ist meines Erachtens sehr gut gelungen“, so
Justizminister Brandstetter.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU






