- 19.10.2016, 08:59:21
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- OTS0008
ÖKOBÜRO: 5 Tage Begutachtung für Reform von 25 Umweltgesetzen inakzeptabel
Verwaltungsreform ist ein Angriff auf Zivilgesellschaft und Umweltschutz. Umsetzung der Aarhus Konvention fehlt. Sachlicher Diskurs ist geboten.
Utl.: Verwaltungsreform ist ein Angriff auf Zivilgesellschaft und
Umweltschutz. Umsetzung der Aarhus Konvention fehlt.
Sachlicher Diskurs ist geboten. =
Wien (OTS) - Der Entwurf zum Verwaltungsreformgesetz des
Umweltministers ging am 17. Oktober spät abends in Begutachtung. Die
Frist läuft am 24. Oktober aus. Es bleiben daher fünf Werktage für
die Vorbereitung von Stellungnahmen. Die Reform soll 25 verschiedene
Gesetze ändern. Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz
der Umweltbewegung: „Eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit
Änderungen in 25 Gesetzen ist innerhalb dieser Frist nicht möglich.
Dies ist offensichtlich auch gar nicht erwünscht.“
Die von der Bundesregierung beschlossenen Standards der
Öffentlichkeitsbeteiligung sehen eine Frist von sechs bis acht Wochen
für Begutachtungsverfahren vor. Das entspricht in vielen Fällen auch
der parlamentarischen Praxis. Alge: „Das Reformpaket wurde über
Monate hinter verschlossenen Türen mit Vertretern der Wirtschaft
verhandelt. Dass die Öffentlichkeit und Umweltschützer sich durch die
extrem kurze Frist dazu nicht einmal ernsthaft äußern können, zeigt
ein bedenkliches Demokratieverständnis. Interessen bestimmter
Wirtschaftsvertreter stehen offensichtlich über allen anderen
Interessen.“
Bereits ein erster Blick auf das Reformpaket zeigt: Während
Österreich weiterhin säumig ist, europäische Umweltgesetze
umzusetzen, werden Mitsprache- und Kontrollrechte der Öffentlichkeit
beschnitten. Umweltorganisationen dürfen trotz
EU-Vertragsverletzungsverfahren und Verurteilung durch die
UN-Vertragsstaaten der Aarhus Konvention weiterhin nicht gegen
Umweltverstöße vor Gericht. Dazu sagt Alge: „Erneut wird NGOs der
Zugang zu Gerichten verweigert. Was bleibt ist ein Fortbestand des
Rechtsbruchs sowie Rechtsunsicherheit für Unternehmen durch strittige
Gerichtsentscheidungen.“
Im Gegensatz dazu können die Umweltanwaltschaften nicht mehr zum
Höchstgericht und sind die Rechte der Gemeinden im Wesentlichen nicht
mehr vorhanden. Bei Umweltbeschwerden können in Zukunft Kosten von
zehntausenden Euro entstehen. Der Prüfungsumfang der UVP wird
eingeschränkt. Im Gegensatz dazu fehlt die Umsetzung der geänderten
UVP-Richtlinie der EU. „Statt mehr Umweltschutz und Mitsprache,
werden Rechte gekürzt und Rechtsbruch fortgeschrieben“ stellt Alge
fest.
ÖKOBÜRO fordert daher, dass die Stellungnahmefrist für das
Verwaltungsreformgesetz verlängert wird, um einen sachlichen und
politischen Diskus zu führen.
ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16
österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie
GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VIER PFOTEN oder der WWF.
ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die
Interessen der Umweltbewegung.
Verwaltungsreformgesetz:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00251/index.shtml
ÖKOBÜRO zu Rechtsschutz im Umweltrecht:
http://www.ots.at/redirect/oekobuero4
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