• 18.10.2016, 11:34:53
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  • OTS0109

Schieder auf Arbeitsbesuch in Berlin: Deutschland orientiert sich bei Sozialhilfe-Gesetzgebung an österreichischem Modell

Treffen mit Deutscher Sozialministerin Andrea Nahles

Utl.: Treffen mit Deutscher Sozialministerin Andrea Nahles =

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder ist derzeit auf
Arbeitsbesuch in Deutschland und hat sich dort heute mit
Sozialministerin Andrea Nahles getroffen. Bei dem bilateralen
Gespräch wurde unter anderem auch die in Deutschland geplante
Gesetzesreparatur hinsichtlich der Auszahlung von
Sozialhilfe-Leistungen für EU-AusländerInnen erörtert. „In
Deutschland sollen EU-AusländerInnen in Zukunft für fünf Jahre von
Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausgenommen sein, wenn sie noch
nie in Deutschland gearbeitet haben. Diese zeitliche Hürde für den
Bezug der Sozialhilfe durch EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige
gibt es in Österreich bereits“, erläutert Schieder nach dem Gespräch
mit der deutschen Sozialministerin. ****

In Österreich müssen, so Schieder weiter, EU-AusländerInnen entweder
erwerbstätig sein oder zumindest fünf Jahre lang im Land gelebt
haben, um Anspruch auf Mindestsicherung zu haben. „Unser deutsches
Nachbarland orientiert sich hier ganz eindeutig am österreichischen
Modell. Das sollte insbesondere ÖVP-Klubobmann Lopatka wissen und
deshalb auf die bewusste Falschinterpretation der deutschen
Gesetzesreparatur verzichten“, stellte Schieder klar.

Konkret haben EU-BürgerInnen in Österreich nur dann Anspruch auf
Mindestsicherung, wenn sie sich als ArbeitnehmerInnen in Österreich
befinden. Kommen EU-BürgerInnen nicht als ArbeitnehmerInnen nach
Österreich, müssen sie über ausreichende Existenzmittel verfügen,
andernfalls droht ein fremdenpolizeiliches Ausweisungsverfahren.

Drittstaatsangehörige (z.B. TürkInnen, SerbInnen) haben wiederum nur
dann Anspruch auf Mindestsicherung, wenn sie schon mehr als fünf
Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben. Auch hier steht die
ArbeitnehmerInneneigenschaft im Vordergrund.

Weder in Deutschland noch in Österreich gehe es dabei um
Asylberechtigte. Asylberechtigte seien auch in Deutschland nicht von
den Beschränkungen betroffen, weil so wie für Österreich auch für
Deutschland gelte, dass dies verfassungs- und EU-rechtlich nicht
möglich ist, so der SPÖ-Klubobmann abschließend. (Schluss) ps/sr/mp

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