- 17.10.2016, 14:17:25
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Wittmann: Zentrales Wählerregister für bessere Wahl-Abwicklung und mehr Bürgernähe
Kleine Wahlrechtsänderung als „Zwischenlösung für größere Reform“
Utl.: Kleine Wahlrechtsänderung als „Zwischenlösung für größere
Reform“ =
Wien (OTS/SK) - „Mit dem Zentralen Wählerregister wird eine wichtige
Forderung aus der parlamentarischen Enquete-Kommission zur Stärkung
der Demokratie umgesetzt“, freut sich SPÖ-Verfassungssprecher und
Ausschussvorsitzender Peter Wittmann über den Beschluss im heutigen
Verfassungsausschuss. Das Zentrale Wählerregister, das ab 1.1.2018
zur Verfügung stehen soll, erleichtert einerseits die administrative
Abwicklung von Wahlen, zum anderen ist es bürgerfreundlich:
BürgerInnen können Volksbegehren dann in jedem Gemeindeamt
unterzeichnen. „Mentale Hürden, die es in kleinen Gemeinden bei der
Unterzeichnung von Volksbegehren am Gemeindeamt geben mag, fallen
damit weg“, so Wittmann. ****
Weiters enthält die Reform eine Änderung, die sich durch veränderte
Regionalwahlkreise in Niederösterreich ergibt, sowie eine
Klarstellung bezüglich des Einwerfens des Stimmkuverts – dies ist
sowohl den WählerInnen als auch den WahlleiterInnen gestattet. Die
Wahlkarten bei Nationalrats- oder Europawahlen sollen dieselben sein,
die nun bei der Bundespräsidentschaftswahl am 4. Dezember verwendet
werden.
Der SPÖ-Verfassungssprecher hat aber heute auch betont, dass diese
Änderungen „nur eine Zwischenlösung für eine größere Reform des
Wahlrechts“ sind. In die parlamentarischen Debatten zu einer solchen
Reform sollen auch Erkenntnisse aus dem Urteil des
Verfassungsgerichtshofs zur Aufhebung der
Bundepräsidentschafts-Stichwahl einfließen. In einem
Entschließungsantrag wird der Innenminister außerdem aufgefordert,
bis März 2017 internationale Modelle zur Gestaltung von Wahlkarten zu
untersuchen und Vorschläge für eine neue Gestaltung vorzulegen, die
den höchsten Anforderungen des Datenschutzes entsprechen.
Offen zeigt sich Wittmann zur Forderung der Neos, auch die
Unterstützung von Wahllisten über das zentrale Wählerregister
flexibel in jeder Gemeinde möglich zu machen – dies sollte ebenfalls
im Zuge einer größeren Wahlrechtsreform diskutiert werden. (Schluss)
sc/ah/mp
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