- 14.10.2016, 09:59:06
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- OTS0036
Umweltdachverband: Ökostromgesetz-Novelle – nicht ohne Rücksicht auf die Natur!
- Novelle des Ökostromgesetzes braucht Umdenken bei der Wasserkraft - NEIN zu Kraftwerksbau an Flussjuwelen
Utl.: - Novelle des Ökostromgesetzes braucht Umdenken bei der
Wasserkraft
- NEIN zu Kraftwerksbau an Flussjuwelen =
Wien (OTS) - Fokus auf Effizienzsteigerung
- UWD-Vollversammlung beschließt Positionspapiere zur
naturverträglichen Energiewende und zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie in Österreich
Wien, 14.10.16 (UWD) Bei seiner gestrigen Vollversammlung in Linz hat
der Umweltdachverband wichtige Grundsatzbeschlüsse hinsichtlich einer
naturverträglichen Energiewende gefasst, die von den 37
Mitgliedsorganisationen des Umweltdachverbandes mitgetragen werden.
„Der Ausbau und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energieträger
sind nicht immer und überall ökologisch verträglich –
Kleinwasserkraftwerke etwa, die Naturjuwele gefährden, konterkarieren
die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Wir fordern in unseren
Positionspapieren daher, dass die Energiewende naturverträglich
gestaltet werden muss und Naturschutz, Umweltverträglichkeit,
Landschaftsschonung, Standortgerechtigkeit und eine nachhaltige
Raumnutzung berücksichtigt werden“, betont Franz Maier, Präsident des
Umweltdachverbandes.
Erneuerbare stoßen an die Grenzen ihrer ökologischen
Verträglichkeit
Der Ausbau erneuerbarer Energieträger wird in Österreich maßgeblich
durch die Förderpolitik des Ökostromgesetzes (ÖSG) bestimmt. Laut ÖSG
2012 sollen bis 2020 zusätzlich über 4.400 MW durch Windkraft,
Photovoltaik, Wasserkraft sowie Biomasse und Biogas ausgebaut werden.
„Auch in Zukunft auf den Ausbau der Erneuerbaren zu setzen, ist
prinzipiell gut und richtig. Mindestens so wichtig ist aber, endlich
die Themen Energieeffizienz und Energiesparen ernsthaft anzugehen.
Denn obwohl die Ausbauziele laut Ökostrombericht 2015 übererfüllt
werden, wurde der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren am Endverbrauch
nicht gesteigert. Auf der einen Seite frisst der Zuwachs im
Stromverbrauch den Ausbau auf. Andererseits stoßen die Erneuerbaren
an die Grenzen ihrer ökologischen Verträglichkeit. Die Politik muss
diese Fakten berücksichtigen und auch an anderen Stellschrauben
drehen“, fordert Maier.
ÖSG-Novelle: NEIN zur Förderung naturzerstörerischer
Kleinkraftwerke
Fest steht: Das Potenzial für einen Wasserkraftausbau ist bereits
erschöpft. Dennoch soll auch die Neuerrichtung von Klein- und
Kleinstkraftwerken mit Millionenbeträgen über das ÖSG gefördert
werden. Laut aktuellem Entwurf der ÖSG-Novelle 2016 ist eine weitere
Erhöhung dieser Förderbeträge vorgesehen – ein mehr als fragwürdiges
Vorhaben! Vor allem auch in Hinblick auf den Nutzen von
Kleinwasserkraftwerken ist der Schaden durch die damit verbundenen
Eingriffe in die Natur überproportional hoch! So ist zum Beispiel die
im Raum stehende Ökostromförderung des Kleinkraftwerks an der
Schwarzen Sulm von rund drei Millionen Euro geradezu absurd. Die
Subventionierung dieses und weiterer energiewirtschaftlich nicht
darstellbarer Kleinwasserkraftwerke durch öffentliche Gelder würde
nicht nur die Ziele der WRRL konterkarieren, sondern einen negativen
Präzedenzfall schaffen, der dramatische Auswirkungen auf die gesamte
Gewässerlandschaft des Landes hätte. „Eine undifferenzierte Förderung
des Wasserkraftausbaus geht an den Anforderungen an eine
naturverträgliche Energiewende völlig vorbei“, kritisiert Maier.
Schluss mit öffentlich subventionierter Naturzerstörung
Dem UWD und seinen Mitgliedsorganisationen gilt als Prämisse: Ein
weiterer Ausbau der Wasserkraft im Spannungsfeld zwischen
Energieproduktion und Gewässerschutz ist zwar möglich, aber nur
eingeschränkt unter Berücksichtigung strategischer
Planungsinstrumente, in denen neben energiewirtschaftlichen
Nutzungsinteressen insbesondere auch die Interessen des Gewässer- und
Naturschutzes Berücksichtigung finden. Dies umso mehr, da rund zwei
Drittel aller aktuellen Wasserkraftwerksvorhaben in sensiblen
Gebieten, wie z. B. Natura 2000-Gebieten oder Gewässerstrecken in
(sehr) gutem ökologischem Zustand, verortet sind – und andere
Lösungen für eine nachhaltige Energiewende zur Verfügung stehen.
„Öffentlich subventionierte Naturzerstörung ist ein Irrsinn! Im
Bereich der Wasserkraft muss der Fokus auf Repowering und
Effizienzsteigerung gerichtet werden. Die geplanten
ÖSG-Aufstockungsmittel für die Wasserkraft wären zur Förderung des
Photovoltaik-Ausbaus weitaus besser eingesetzt. Unser Land braucht
ein Ökostrom-Förderregime, das spezifische, umsichtige Lösungen für
alle Erneuerbaren und den Umbau des Systems im Fokus hat, nicht
ausschließlich den Bau neuer Kraftwerke. Unsere klare Forderung
lautet daher, dass die überfällige ÖSG-Novelle auf eine
naturverträgliche Energiewende fokussiert, die den Naturschutz
berücksichtigt, und u. a. keine Förderungen für die Errichtung von
Kraftwerken in sensiblen Gebieten vergeben werden“, so Maier
abschließend.
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