- 06.10.2016, 14:43:07
- /
- OTS0225
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte: Geplante Notstandsverordnung in massivem Widerspruch mit geltendem Recht
Wien (OTS) - Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte hält
seine Kritik vom April dieses Jahres an den gesetzlichen Grundlagen
der "Not-Verordnung", die mit Juni in Kraft getreten sind, weiter
aufrecht und beanstandet nunmehr den vorgelegten Verordnungsentwurf.
Die Erlassung der Verordnung und der damit verbundene deutlich
restriktivere Zugang zu Asylverfahren in Österreich würde das Recht
auf Asyl aushöhlen und in Widerspruch zu geltendem Recht stehen:
Sowohl zu EU-rechtlichen Verpflichtungen als auch zu Völker‐ und
Verfassungsrecht, dabei betroffen sind insbesondere das Recht auf
Asyl und das Recht auf ein effektives Rechtsmittel. Außerdem ist
äußerst zweifelhaft, ob Artikel 72 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Mitgliedsstaaten
tatsächlich eine Rechtfertigung zur Abweichung vom Unionsrecht gibt,
wie dies mit Inkrafttreten der "Not‐Verordnung" der Fall wäre. Es
bleibt insofern abzuwarten, ob die EU Kommission rechtliche Schritte
gegen Österreich unternehmen, insbesondere ein
Vertragsverletzungsverfahren einleiten würde.
Fragwürdig ist neben der unklaren Rechtsgrundlage und der
problematischen verfassungs-, EU- und völkerrechtlichen Folgen des
Inkrafttretens der Verordnung auch der weite Auslegungsspielraum für
die Bundesregierung. Die lediglich in den Erläuterungen zum
Verordnungsentwurf enthaltene Begründung des Vorliegens einer
Gefährdung scheint unzureichend, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass mit Inkrafttreten der Verordnung ein hoher Preis, nämlich
Völker‐, Verfassungs‐ und EU‐Rechtsverletzungen, in Kauf genommen
würden.
Das Inkrafttreten der Verordnung würde einer Mauer an der Grenze
gleichkommen, die für die meisten Schutzsuchenden unüberwindbar
bleibt. Wahrscheinlich ist, dass Nachbarländer Österreichs – nämlich
Ungarn, Italien und Slowenien – ähnliche restriktive Maßnahmen
ergreifen und letztendlich noch mehr Schutzsuchende als bisher
innerhalb oder außerhalb der EU‐Außengrenzen "stranden". Die
Konsequenz davon wäre, dass diejenigen EU‐Staaten, die die
EU‐Außengrenze bilden und ohnehin bereits außerordentlich viele
Schutzsuchende aufgenommen haben, weiter belastet würden. Restriktive
Maßnahmen tragen aber zu keiner langfristigen Lösung bei, sondern
führen dazu, dass Menschen unkoordiniert aufbrechen und Staaten so
letztendlich weniger Kontrolle über Migration haben.
Anstatt rechtliche Mauern zu bauen wäre ein Eintreten Österreichs für
ein solidarisches Asylwesen und ein gerechtes Verteilungssystem
innerhalb der EU notwendig und wünschenswert. Ebenso wäre für eine
langfristige Lösung der Ausbau legaler Migrationskanäle unumgänglich.
Stellungnahme: http://www.ots.at/redirect/bim
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LBG






