• 05.10.2016, 17:04:33
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Aus für Amtsgeheimnis: Drozda hofft auf Entscheidung noch in diesem Jahr

Expertenhearing im Verfassungsausschuss zeigt viele offene Punkte auf

Utl.: Expertenhearing im Verfassungsausschuss zeigt viele offene
Punkte auf =

Wien (PK) - Geht es nach Kanzleramtsminister Thomas Drozda, soll die
Entscheidung über die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses noch
heuer fallen. Trotz einiger offener Fragen sieht er "einen breiten
Konsens in Richtung halb volles Glas", wie er beim heutigen
Expertenhearing im Verfassungsausschuss des Nationalrats sagte.
Allerdings müssen vor einem Beschluss noch einige Steine aus dem Weg
geräumt werden. Sowohl die Opposition als auch die Länder sehen noch
erheblichen Verhandlungsbedarf.

Ein Entgegenkommen von Seiten der Regierungsparteien zeichnet sich
bei der Frage der so genannten "Öffnungsklausel" ab. Laut dem Leiter
des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts Gerhard Hesse hat sich
im Zuge der Verhandlungen und des Begutachtungsverfahrens
herausgestellt, dass es, abgesehen von den verfassungsrechtlich
festgelegten Ausnahmetatbeständen, keiner weiteren Ausnahmeregelungen
durch einfache Gesetze bedürfe.

Generell bringt Hesse zufolge das Informationsfreiheitsgesetz
wesentliche Fortschritte gegenüber dem Status quo, eine Einschätzung,
die Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit jedoch nicht teilte.
Auch Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser zeigte sich nach dem
Hearing skeptisch. Seitens der Länder signalisierte der
oberösterreichische Landtagsdirektor Wolfgang Steiner zwar
grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzesvorhaben, er pochte aber auf
Mitwirkungsrechte der Länder und betonte, dass die neuen Bestimmungen
nicht einen wesentlich höheren Verwaltungsaufwand hervorrufen
dürften.

Verfassungsnovelle liegt seit Dezember 2014 im Parlament

Der Regierungsentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses liegt seit
Dezember 2014 im Nationalrat. Nach Verhandlungen mit den Ländern hat
der Ausschuss im November vergangenen Jahres ein Ausführungsgesetz
zur vorgeschlagenen Verfassungsnovelle mit präzisierenden
Bestimmungen in Begutachtung geschickt (siehe Parlamentskorrespondenz
Nr. 1194/2015). Parallel dazu stellte der damals zuständige Minister
Josef Ostermayer weitere Verhandlungen mit der Opposition in
Aussicht. Zuletzt spießte es sich etwa am Umfang der
Ausnahmetatbestände sowie an den Beschwerdemöglichkeiten im Falle
einer Auskunftsverweigerung. Unumstritten ist hingegen der Kernpunkt
des Gesetzespakets: die Pflicht der öffentlichen Hand, Informationen
von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen und interessierten
BürgerInnen grundsätzlich Auskünfte über die Verwaltungstätigkeit zu
erteilen.

Hesse: Informationsfreiheitsgesetz bringt grundlegenden Systemwandel

Für Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des
Bundeskanzleramts, bringt das Informationsfreiheitsgesetz wesentliche
Fortschritte gegenüber der bestehenden Auskunftspflicht. Es gehe um
einen Systemwandel, anders als bisher würde BürgerInnen auch Zugang
zu Primärdokumenten gewährt. Auf Fragen von Grün-Abgeordnetem Albert
Steinhauser machte Hesse allerdings klar, dass etliche Dokumente auch
künftig unter Verschluss bleiben werden, wobei er etwa konkret
Beraterverträge von Ministerien nannte.

Ausdrücklich wies Hesse darauf hin, dass das Gesetz nicht nur die
Verwaltung und den Gesetzgeber, sondern etwa auch den Rechnungshof,
die Volksanwaltschaft und - in eingeschränkter Form - auch Gerichte
und gesetzliche berufliche Interessenvertretungen umfasse. Letztere
müssen interessierten BürgerInnen aber nur im übertragenen
Wirkungsbereich Auskünfte erteilen. Im eigenen Wirkungsbereich gelte
das Auskunftsrecht nur für Angehörige der jeweiligen
Interessenvertretung. Ob ein Landesverwaltungsgericht oder das
Bundesverwaltungsgericht für eine Beschwerde zuständig ist, richtet
sich danach, ob eine Landes- oder eine Bundesbehörde die Auskunft
verweigert hat.

Beim Verhältnis Datenschutz versus Zugang zu Informationen gelte es
die beiden Grundrechte gegeneinander abzuwägen, sagte Hesse. Klar ist
für ihn, dass eine Behörde genau begründen muss, warum sie eine
Auskunft verweigert. Eine standardisierte Antwort, etwa der Hinweis
auf die öffentliche Sicherheit, reiche nicht.

Länder signalisieren Zustimmung, stellen aber Bedingungen

Seitens der Länder signalisierte der oberösterreichische
Landtagsdirektor Wolfgang Steiner prinzipielle Zustimmung zur
Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Die Länder hätten kein Interesse
daran, andere Regelungen als der Bund zu haben, bekräftigte er.
Steiner pochte aber darauf, dass im Gegenzug gewisse
Zustimmungsrechte des Bundes zu Landesgesetzen bzw. anderen
Entscheidungen der Länder entfallen. Außerdem sieht er beim
Informationsfreiheitsgesetz noch in einigen Punkten
Verhandlungsbedarf.

Steiner erachtet es etwa als wesentlich, dass die spezifischen
Interessen und Anforderungen der Länder berücksichtigt werden. Es
müsse jede unnötige Regulierung vermieden werden, auch dürfe die
Veröffentlichungs- und Auskunftspflicht nicht zu einem wesentlich
höheren Verwaltungsaufwand der Länder führen. Ebenso gilt es Steiner
zufolge Vorsorge dafür zu treffen, dass Sitzungsprotokolle aus nicht
öffentlichen Sitzungen nicht veröffentlicht werden müssen. Wichtig
sei auch, dass die Länder beim Gesetz nicht nur Mitwirkungsrechte
haben, sondern einen echten Zustimmungsvorbehalt. Eine zusätzliche
unabhängige Informationsstelle kann er sich nicht vorstellen.

Zur Frage des zweistufigen Verfahrens - zunächst ist eine allgemeine
Antwort der Behörden vorgesehen, erst auf Verlangen wird ein Bescheid
ausgestellt - merkte Steiner an, dieses System sei sinnvoller als ein
alternativ angedachter Bescheidautomatismus. Schließlich hätten nicht
alle BürgerInnen vor, bei einer Auskunftsverweigerung zu klagen.
Außerdem stelle sich angesichts der vorgesehenen Gebühr von 30 € für
Bescheide die Kostenfrage.

Auch der Bereichsdirektor Recht der Stadt Wien Karl Pauer wertete es
als wichtig, dass die Veröffentlichungspflicht keine
nichtöffentlichen bzw. vertraulichen Sitzungen umfasst, seien es
Sitzungen von Landtagsgremien oder Sitzungen der Landesregierung. Er
urgierte überdies eine Klarstellung, dass die
Landesvolksanwaltschaften und die Landesrechnungshöfe nicht Zugang zu
Dokumenten gewähren müssten, die sie von den von ihnen geprüften
Stellen bekommen. Außerdem hält er eine Übergangsregelung für
notwendig. Es wäre "ein unglaublicher Verwaltungsaufwand", würden
alle vorhandenen Aufzeichnungen bis hinein in die Geschichte von der
Veröffentlichungspflicht umfasst. Laut Pauer sollen die Behörden
darüber hinaus auch dann keine Auskunft geben müssen, wenn der
Anfragesteller eine zumutbare alternative Möglichkeit der
Informationsbeschaffung hat.

Segalla: Verwaltungsgerichte werden für Rechtsschutz sorgen

Patrick Segalla, Präsident des Landesverwaltungsgerichts
Niederösterreich, wertete es als richtige Entscheidung, die
Verwaltungsgerichte mit dem Rechtsschutz zu betrauen. Auch dass man
bei einer Auskunftsverweigerung durch staatsnahe Unternehmen den
Zivilrechtsweg einschlagen muss, ist für ihn systemkonform.

Segalla versicherte, dass die Verwaltungsgerichte für einen
effektiven Rechtsschutz sorgen werden. Er gehe davon aus, dass die
Ausnahmen eng ausgelegt werden, da das Informationsfreiheitsgesetz
die Auskunftspflicht als Regel vorsehe. Einige spezifische Fragen
müssen Segalla zufolge aber noch bedacht werden, vor allem was die
Frage des Zugangs der Verwaltungsgerichte zu jenen Informationen
betrifft, die den BürgerInnen verweigert wurden. Schließlich werde
man die Dokumente zumindest in Einzelfällen brauchen, um prüfen zu
können, ob die Auskunftsverweigerung gerechtfertigt war. Zum einen
müsse man Vorsorge treffen, dass die BeschwerdeführerInnen, etwa im
Zuge einer Akteneinsicht, nicht zu den Informationen kommen. Zum
anderen müsse man Regelungen für den Fall vorsehen, dass die
Verwaltungsgerichte die Informationen von den Behörden nicht
erhalten.

Madner hinterfragt lange Fristen für Auskünfte

Mit der Frage des Rechtsschutzes betroffener BürgerInnen befasste
sich auch Verena Madner, Universitätsprofessorin für Öffentliches
Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie kritisierte zum einen
die langen Fristen, die den Behörden für Auskünfte eingeräumt werden.
Zweimal acht Wochen seien international nicht üblich, betonte sie.
Was die Möglichkeit der Säumnisbeschwerde betrifft, wird ihrer
Einschätzung nach viel davon abhängen, wie die Verwaltungsgerichte
mit diesem Instrument umgehen bzw. "ob das ganze kafkaesk wird".

Nicht ganz verständlich ist für Madner darüber hinaus, dass es keinen
Bescheidautomatismus gibt. Schließlich werde in den Erläuterungen auf
die Möglichkeit eines Eventualantrags verwiesen. Wer sich auskenne,
werde also gleichzeitig mit der Anfrage auch einen Bescheid im Falle
einer Auskunftsverweigerung anfordern.

Barth: Österreich soll sich andere Länder als Vorbild nehmen

Josef Barth, Gründer des "Forum Informationsfreiheit", bedauerte,
dass Österreich nicht vorbildhafte Regelungen aus anderen Ländern
übernehme. Seiner Meinung nach wird mit dem
Informationsfreiheitsgesetz viel versprochen, durch zahlreiche
Ausnahmetatbestände jedoch letztendlich nicht eingehalten. Er
fürchtet in diesem Sinn eine willkürliche Vorgangsweise der
Verwaltung. Niemand könne etwa prüfen, ob der Behörde tatsächlich ein
unverhältnismäßiger Aufwand für die Beantwortung einer Anfrage
entstehen würde. Die BürgerInnen dürfen zwar alles fragen, was sie
wollen, die Behörden hätten aber auch in Zukunft die Möglichkeit, nur
das zu sagen, was sie sagen wollen, so die Conclusio Barths.

Viel zu lange ist für Barth auch die Wartezeit auf Auskünfte von 8
bis 16 Wochen. Er sieht außerdem ein Kostenproblem, vor allem wenn
eine Stelle auf die Idee kommen sollte, für jede einzelne Frage einen
eigenen Bescheid auszustellen. Es werde auch nicht kontrolliert, ob
Behörden, wie vorgeschrieben, alle Informationen von allgemeinem
Interesse veröffentlichen. Was nicht sein könne, sei, dass alle
Informationen der Vergangenheit von der Auskunftspflicht ausgenommen
bleiben, so Barth in Richtung Pauer.

Ein Beauftragter für Informationsfreiheit und Datenschutz würde nach
Einschätzung von Barth nicht nur den Rechtschutz für BürgerInnen
verbessern. Er könnte auch eine wichtige Anlaufstelle für Gemeinden
und Behörden sein. Wenn diese sich unsicher seien, ob sie bestimmte
Dokumente aus Datenschutzgründen veröffentlichen dürfen, könnten sie
dort nachfragen.

Auch Fragerecht von Abgeordneten wird ausgeweitet

Mehrfach angesprochen wurden im Hearing auch die Auswirkungen der
Verfassungsnovelle und des Informationsfreiheitsgesetzes auf das
Interpellationsrecht der Abgeordneten. Es dürfe nicht sein, dass hier
ein Ungleichgewicht entstehe und Abgeordnete über den Umweg der
Auskunftspflicht leichter zu Informationen kommen als über das
Fragerecht, sagte etwa Landtagsdirektor Steiner. Nach Meinung von
Hesse ist diese Befürchtung allerdings unbegründet: Mit der
Verfassungsnovelle würden auch die Kontrollrechte des Parlaments
ausgeweitet, weil die Amtsverschwiegenheit auch gegenüber dem
Nationalrat und dem Bundesrat nicht mehr gelten werde.

Detailliert ging Gerlinde Wagner vom Rechts- und Wissenschaftsdienst
der Parlamentsdirektion auf diesen Problemkreis ein. Sie wies darauf
hin, dass die Amtsverschwiegenheit derzeit mit zwei Ausnahmen - EU-
Vorhaben und Aktenvorlagen an Untersuchungsausschüsse - auch
gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat wirke. Durch das
Gesetzesvorhaben werde das geändert, wobei die Auskunftspflicht
gegenüber BürgerInnen und das Fragerecht der Abgeordneten
unterschiedlich ausformuliert bleiben. So werde das parlamentarische
Kontroll- und Fragerecht in Bezug auf staatsnahe Unternehmen auch
künftig auf das zuständige Regierungsmitglied beschränkt bleiben.
Darauf machte auch der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger aufmerksam.
In diesem Bereich könnte ein Abgeordneter über die Auskunftspflicht
also einfacher zu Informationen kommen.

Bei einer Aufhebung des Amtsgeheimnisses müssen Wagner zufolge die
Bestimmungen über den Umgang des Parlaments mit vertraulichen
Informationen angepasst werden. Demnach kann es in Zukunft durchaus
vorkommen, dass schriftliche Anfragebeantwortungen der
Regierungsmitglieder Informationen enthalten, die als vertraulich zu
klassifizieren sind und demnach nicht veröffentlicht oder in
öffentlicher Sitzung beraten werden dürfen. Um das Fragerecht der
Abgeordneten zu stärken, kann sich Öhlinger vorstellen, eine Art
Organstreitverfahren - ähnlich wie bei Untersuchungsausschüssen -
einzuführen. Schließlich hätten die ParlamentarierInnen, anders als
BürgerInnen, keinen Rechtsschutz, wenn ihnen die Regierung Auskünfte
verweigert.

Generell ist Öhlinger dafür, für die Organe der Gesetzgebung
Sonderregelungen in Sachen Informationsfreiheit zu treffen und sie
nicht mit der Verwaltung in einen Topf zu werfen. Das sei europäische
Normalität, meinte er. Die meisten Informationsfreiheitsgesetze in
anderen Ländern würden sich ausschließlich auf die Verwaltung
beziehen. Eine Schwierigkeit könnte nach den Ausführungen Wagners
auch die Abgrenzung zwischen Akten der Gesetzgebung und Akten der
Parlamentsverwaltung sein. Für erstere ist eine Bescheidausstellung
nicht vorgesehen und damit auch keine Beschwerdemöglichkeit.

Abgeordnete sehen noch zahlreiche offene Fragen

Nach Meinung der Abgeordneten haben sich die offenen Fragen durch das
Hearing eher vergrößert als verringert. So meinte Abgeordneter Albert
Steinhauser (G), es sei offenbar nötig, einen genaueren Blick auf den
Ausnahmetatbestand "wirtschaftliche Interessen" zu richten. Wenn es
nicht einmal möglich sei, als BürgerIn die Kosten für den Zaun in
Spielfeld zu erfahren, wie dies Hesse dargelegt habe, stelle sich die
Frage, ob man mit dem neuen Gesetz nicht hinter den status quo
zurückfalle. Zumal die Abgeordneten möglicherweise künftig viele
Informationen von der Regierung nur noch mit Vertraulichkeitsvermerk
bekommen werden, wie auch Steinhausers Fraktionskollege Dieter Brosz
befürchtet. Grundsätzlich zeigte sich Steinhauser, was das
Gesetzespaekt betrifft, aber weiter gesprächsbereit.

Seitens der ÖVP machten die Abgeordneten Michaela Steinacker und
Beatrix Karl vor allem datenschutzrechtliche Bedenken geltend. Es
könne nicht sein, dass Österreich die hohen datenschutzrechtlichen
Standards, die auf EU-Ebene massiv verteidigt wurden, im Zuge der
Einführung der Informationsfreiheit aufgebe, sagte Karl. Auch ihr
Fraktionskollege Wolfgang Gerstl sieht noch etliche offene Fragen,
etwa was den Umgang des Parlaments mit klassifizierten Informationen
betrifft. Es sei noch mehr zu tun als ursprünglich gedacht, erklärte
Gerstl. Das solle den Ausschuss aber nicht hindern, rasch zu einer
Entscheidung zu kommen.

Georg Vetter (V) zeigte sich über eine Bemerkung von
Verfassungsexperten Öhlinger irritiert, wonach es auch möglich wäre,
die Klubs zu den Organen der Gesetzgebung zu zählen. Man müsse
aufpassen, dass Klubs nicht gezwungen werden können, etwa Protokolle
von Klubsitzungen zu veröffentlichen. Generell meinte er aber, dass
er ein großer Anhänger des Gesetzes sei, auch wenn man darauf achten
müsse, nicht ins andere Extrem zu fallen.

Das Gesetz sei noch nicht ganz fertig, hielt auch
Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) fest. Im Hearing seien
Fragen aufgetaucht, an die vorher nicht gedacht worden sei. Für die
FPÖ merkte Philipp Schrangl an, während Österreich immer mehr den Weg
in Richtung gläserner Bürger gehe, gebe es nach wie vor keinen
gläsernen Staat.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak meinte zum Thema
Übergangsregelung, es könne nicht sein, dass BürgerInnen keine
Informationen über Entscheidungen in der Vergangenheit erhalten,
worauf Pauer versicherte, dass es ihm nur um die aktive
Informationsbereitstellung und nicht um die Auskunftspflicht gehe. Es
wäre zu aufwendig, alle Informationen von allgemeinen Interesse
nachträglich barrierefrei und mit Meta-Daten versehen zu
veröffentlichen. Robert Lugar vom Team Stronach plädierte für eine
unabhängige Stelle, die überprüft, ob tatsächlich alle Informationen
von allgemeinem Interesse gemäß der vorgesehenen Informationspflicht
veröffentlicht werden.

Öffentliche Stellen sollen innerhalb von acht Wochen Auskunft
erteilen

Gemäß der von der Regierung vorgelegten Verfassungsnovelle (395 d.B.)
und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen sollen alle vom Gesetz
erfassten Stellen - neben Ministerien und Landesverwaltungen u.a.
auch das Parlament und weitere Organe des Bundes und der Länder -
Auskunftsbegehren von BürgerInnen grundsätzlich innerhalb von acht
Wochen - mit einer Fristverlängerung von weiteren acht Wochen in
Ausnahmefällen - beantworten müssen. Allerdings sind
Datenschutzbestimmungen und andere verfassungsrechtliche Vorgaben zu
berücksichtigen. So sollen Auskünfte etwa bei einer drohenden
Gefährdung der öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit unzulässig
sein. Gleiches gilt dann, wenn es außenpolitische Gründe erfordern
oder es im Interesse der nationalen Sicherheit liegt. Ebenso wird der
Öffentlichkeit der Zugang zu Dokumenten, die der Vorbereitung von
Entscheidungen dienen, grundsätzlich verwehrt bleiben. Auch
"offensichtlich schikanöse" und extrem zeitraubende Anfragen brauchen
nicht beantwortet zu werden.

Verweigert die Stelle eine Auskunft, etwa mit Berufung auf einen
Ausnahmetatbestand, könnte sich der bzw. die Betroffene dem
vorliegenden Gesetzentwurf zufolge an das Verwaltungsgericht wenden.
Für den dazu notwendigen Bescheid ist eine Gebühr von 30 €
vorgesehen.

Teile des Informationsfreiheitsgesetzes sollen auch für staatsnahe
Unternehmen gelten, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen.
Anders als die öffentlichen Stellen will die Koalition diese aber
nicht dazu verpflichten, von sich aus Informationen im Internet
bereitzustellen. Auch müssten sie keine Auskünfte erteilen, wenn ihre
Wettbewerbsfähigkeit oder ihre geschäftlichen Interessen
beeinträchtigt wären. Gänzlich ausgenommen sind börsennotierte
Gesellschaften bzw. Unternehmen, die unter dem beherrschenden
Einfluss börsennotierter Gesellschaften stehen. Bei unzulässigen
Auskunftsverweigerungen müsste der Zivilrechtsweg beschritten werden.

Bundesrat will Mitsprache des Bundes in Länderangelegenheiten
einschränken

Mit der Verfassungsnovelle und dem Informationsfreiheitsgesetz mit
zur Diskussion standen ein Antrag der NEOS (6/A) und ein Antrag der
Grünen (18/A), die beide ebenfalls auf eine grundsätzliche
Auskunftspflicht der Behörden abzielen. Daneben drängt der Bundesrat
darauf, die wechselseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern im
Sinne einer Verwaltungsvereinfachung zu reduzieren (869 d.B.). Das
betrifft etwa Landesgesetze betreffend die Organisation von Behörden,
die Verschiebung der Grenzen politischer Bezirke, die Festlegung von
Bezirksgerichtssprengel und die Bestellung des Landesamtsdirektors.
Zudem hält es die Länderkammer für nicht mehr zeitgemäß, dass die
jeweiligen LandesamtsdirektorInnen sowie die Abteilungs- und
Gruppenleiter in den Ämtern der Landesregierung BeamtInnen sein
müssen. (Schluss) gs

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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