• 05.10.2016, 11:37:18
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  • OTS0115

Edgar Mayer: Europäische Normungsinitiative noch ausführlich beraten

Wird Thema im zuständigen Bundesratsausschuss und kann in eine Mitteilung des Bundesrates an die EU münden

Utl.: Wird Thema im zuständigen Bundesratsausschuss und kann in eine
Mitteilung des Bundesrates an die EU münden =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der Vorschlag der EU für eine gemeinsame
Normungsinitiative stand heute, Mittwoch, auf der Tagesordnung des
EU-Ausschusses des Bundesrates. „Hinter dieser etwas sperrigen
Thematik stehen wichtige Vorschriften und Regelungen. Daher wollen
wir das Thema noch im zuständigen Ausschuss des Bundesrates
ausführlich diskutieren. Abhängig vom Resultat dieser inhaltlichen
Auseinandersetzung ist es möglich, dass wir in der nächsten Sitzung
des EU-Ausschusses des Bundesrates dann eine Mitteilung an die
zuständigen europäischen Institutionen – Kommission, Rat und
Parlament – beschließen und übermitteln“, kündigte der Vorsitzende
des EU-Ausschusses des Bundesrates und Fraktionsvorsitzende der
ÖVP-Bundesräte, Edgar Mayer, an.

Diese gemeinsame Normungsinitiative enthält allgemeine
Maßnahmenvorschläge und sieht keine gesetzliche Regelung, sehr wohl
aber eine freiwillige Selbstverpflichtung der maßgeblich Beteiligten
vor. Konkret geht es um die Erarbeitung unverbindlicher technischer
Normen in verschiedenen binnenmarktrelevanten Politikfeldern.
„Österreich hat die Gemeinsame Normungsinitiative noch nicht
unterzeichnet. Denn noch sind der Mehrwert und auch die Ausgestaltung
dieser Initiative unklar – besonders für die Bereiche der
Dienstleistungen, des Gesundheitswesens und der
Berufsqualifikationen“, betonte Mayer. „Daher wollen wir das noch
näher beleuchten und diskutieren.“

Der Bundesrat habe als Länderkammer des Parlaments die Interessen der
Bundesländer zu wahren. „In dieser Zuständigkeit bringen wir
nötigenfalls auch Einwände an die EU heran, wenn wir zur Auffassung
kommen, dass in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten unnötig
eingegriffen wird, wenn eine vorgeschlagene Regelung überschießend
oder unausgegoren ist und wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
verletzt wird“, fasste Mayer abschließend zusammen.
(Schluss)

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