• 02.10.2016, 10:30:01
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Pensionistenverband fordert Rechtsanspruch auf Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegefreistellung – unabhängig vom Wohnort

Blecha: Pflegende Angehörige entlasten – Möglichkeit zur Pflege von Angehörigen darf nicht länger vom Arbeitgeber und Wohnort abhängen!

Utl.: Blecha: Pflegende Angehörige entlasten – Möglichkeit zur
Pflege von Angehörigen darf nicht länger vom Arbeitgeber und
Wohnort abhängen! =

Wien (OTS) - Der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) fordert, einen
Rechtsanspruch auf Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und
Pflegefreistellung – und zwar unabhängig vom Wohnort! „Die 2013
geschaffene Möglichkeit der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit ist eine
wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Nach derzeitiger
Rechtslage obliegt die Entscheidung ob Pflegekarenz – oder Teilzeit
ermöglicht wird aber noch immer dem Arbeitgeber. Auch bei der
Pflegefreistellung braucht es rasch eine Gesetzesänderung. Denn
derzeit haben nur jene Personen das Recht auf Pflegefreistellung, die
mit ihren pflegebedürftigen Eltern im selben Haushalt leben! Die
Möglichkeit einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen, darf
aber weder vom Wohnort noch vom Gut-Will des Arbeitgebers abhängen!“,
stellt Karl Blecha, Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs
klar. ****

„2015 haben ‚nur‘ 1.309 Personen die Pflegekarenz in Anspruch
genommen, im ersten halben Jahr 2016 waren es bisher 769. Bei der
Pflegeteilzeit waren es 2016 91 Personen, 2016 bisher 56. Ein Grund
dafür – wie wir im Pensionistenverband aus zahlreichen Gesprächen mit
Betroffenen erfahren haben – ist die fehlende Bereitschaft einiger
ArbeitgeberInnen, ihren Angestellten die Möglichkeit zu geben ihre
Arbeitszeit für bis zu drei Monate zu reduzieren bzw. sich
karenzieren zu lassen. Der Pensionistenverband fordert daher einen
Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit! Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen brauchen Rechtssicherheit und müssen unterstützt
werden!“, so der PVÖ-Präsident.

Recht auf Pflegefreistellung für die Betreuung
pflegebedürftiger Eltern – unabhängig vom Wohnort

„Die derzeitige Gesetzeslage, nach der nur jene Menschen das Recht
auf Pflegefreistellung haben, die mit ihren pflegebedürftigen Eltern
im gemeinsamen Haushalt leben, ist völlig veraltet und absolut
widersinnig! Denn gerade bei unterschiedlichen Wohnorten ist die
Organisation der Betreuung noch schwieriger und aufwendiger! Der
Pensionistenverband fordert daher – wie von Sozialminister Stöger
vorgeschlagen – eine rasche Gesetzesänderung! Das Recht auf
Pflegefreistellung darf nicht mehr länger vom gemeinsamen Wohnsitz
abhängen!“, unterstreicht Blecha. (Schluss)

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