- 23.09.2016, 14:19:05
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Bundesrat – Todt ad Bundespräsidentschaftswahl: Wahlterminverschiebung alternativlos für ordnungsgemäße Wahl
Wahlen sind das Fundament jeder Demokratie und haben hohen Ansprüchen zu genügen – FPÖ-Kritik geht ins Leere
Utl.: Wahlen sind das Fundament jeder Demokratie und haben hohen
Ansprüchen zu genügen – FPÖ-Kritik geht ins Leere =
Wien (OTS/SK) - „Wahlen sind das Fundament jeder Demokratie und diese
Wahlen haben hohen Ansprüchen zu genügen. Wir leisten mit dieser
Novelle zum Bundespräsidentenwahlgesetz unseren Beitrag dazu, dass
das verloren gegangene Vertrauen der Wählerinnen und Wähler und die
ordnungsgemäße Abhaltung von Wahlen wiederhergestellt werden kann“,
so Reinhard Todt, SPÖ-Fraktionsführer im Bundesrat, in der heutigen
Sondersitzung des Bundesrates anlässlich der Verschiebung der
Wiederholung der Bundespräsidentschaftsstichwahl. „Es ist sehr
bedauerlich, dass dies alles notwendig wurde. Der Gesetzgeber hat
aber vollkommen richtig reagiert, um nun eine ordnungsgemäße Wahl zu
garantieren und das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler
zurückzugewinnen.“ ****
Trotz aller gesetzlichen Herausforderungen und dem Fehlen
vergleichbarer Situationen war und ist das aktuelle Vorgehen
alternativlos, so Todt: „Zehntausenden Wählerinnen und Wählern wäre
das Wahlrecht genommen worden, da diese bereits gewählt haben und
ihre Stimme durch die schadhaften Wahlkarten ungültig geworden wäre.
Zudem wäre ein zusätzlicher Vertrauensverlust der Wählerinnen und
Wähler in ordnungsgemäße Wahlen zu befürchten gewesen. Hinzu kommt
auch, dass eine weitere Wahlanfechtung die zwingende Folge gewesen
wäre.“
Die Behauptung der FPÖ, dass durch einen Austausch der Wahlkarten die
Wahl am 2. Oktober 2016 ordnungsgemäß durchgeführt hätte werden
können, ist laut Todt jedenfalls falsch und unhaltbar. Man müsse
dabei nur einmal an die logistische Unmöglichkeit des
Wahlkartenaustauschs bei AuslandsösterreicherInnen denken. „Es ist
daher zu verurteilen, dass die FPÖ hier versucht, den Wählerinnen und
Wählern etwas vorzugaukeln“, zeigt Todt Unverständnis.
Todt führt zudem einige Änderungen, wie die Verwendung des
Wahlkartenmodells aus den Jahren vor 2009 und den Beschluss eines
neuen Wählerregisters, für den neuen Wahltermin an: „Es ist
ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dem heute zu beschließenden Gesetz
das Wahlrecht erweitert wurde und viele junge Menschen, welche bis
zum Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht von der
Wiederholungswahl am 4. Dezember ausgeschlossen werden.“ (Schluss)
bj/pm/mp
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