- 21.09.2016, 15:52:38
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AUGE/UG, Paiha: „Mindestsicherung als ‚Eingliederungsbeihilfe‘ birgt Chancen wie Risken!“
Neben arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen braucht es wirtschaftspolitischen Kurswechsel.
Utl.: Neben arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen braucht es
wirtschaftspolitischen Kurswechsel. =
Wien (OTS) - Als durchaus diskussionswürdig bewertet Klaudia
Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG- Alternative, Grüne und
Unabhängige GewerkschafterInnen den Vorstoß von ÖGB und AK, Teile der
Mindestsicherung als Eingliederungsbeihilfe bei Beschäftigung von –
zum Beispiel – Asylberechtigten einzusetzen. Für eine genauere
Bewertung der Vorschläge sei es allerdings noch zu früh, es komme auf
die Ausgestaltung an, so die Bundessprecherin der AUGE/UG: „Was auf
keinen Fall entstehen darf, ist ein subventionierter
Niedriglohnsektor mit schlecht qualifizierten Beschäftigten, der
weder Perspektiven auf einen beruflichen Aufstieg noch auf höhere
Einkommen bietet. Jedenfalls muss eine derartige Beihilfe mit
Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung verbunden, zeitlich befristet
angelegt sein, sowie den jeweiligen kollektivvertraglichen
Mindestlohn garantieren.“ Dass ÖGB und AK Eingliederungsbeihilfen an
Qualifikationsmöglichkeiten binden wollen sei klar, ob das die
Arbeitgeberseite allerdings ebenso sieht, sei aber noch keineswegs
gesichert.
„Wir hoffen, dass im Rahmen der Sozialpartnerverhandlungen die
verbindliche Verknüpfung von Eingliederungsbeihilfen mit
Qualifikation und Weiterbildung mit einer entsprechenden laufenden
Qualitätskontrolle außer Streit gestellt wird. Unabhängig wie sich
die Diskussion rund um Mindestsicherung und Eingliederungsbeihilfen
entwickelt, braucht es für MindestsicherungsbezieherInnen einen
Rechtsanspruch auf Bildung und Ausbildung sowie begleitende
Betreuung.“
Zwt.: Verdrängungseffekte können durch gezielte Förderung verhindert
werden
Bei einer entsprechenden Ausgestaltung von Eingliederungsbeihilfen
können Verdrängungseffekte verhindert werden. „Das Risiko von
Verdrängungseffekten wäre vor allem gegeben, wenn ein breiter,
dauerhaft subventionierter Beschäftigungssektor entstehen würde.
Derartige Lohnsubventionierungen wären gerade aus einer
gewerkschaftlichen Sicht klar abzulehnen. Im Falle von
Eingliederungsbeihilfen geht es allerdings um die gezielte Förderung
spezifischer, besonders benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt, die
noch dazu erst entsprechend qualifiziert und ausgebildet werden
müssen,“ so Paiha. Eine WIFO-Studie aus dem Jahr 2011 bescheinigt
zielgerichteten Eingliederungsbeihilfen kaum eine
Verdrängungswirkung.
Zwt.: Auch Kommunen und gemeindenahe Einrichtungen sind gefordert!
Paiha erwartet sich allerdings aus Eingliederungsbeihilfen für
Privatunternehmen einen nicht allzu hohen Beschäftigungseffekt. „Auch
Kommunen und gemeindenahe Einrichtungen sind gefordert. Es braucht
eine mutige Arbeitsmarktpolitik, ein Bekenntnis zum Ausbau eines
‚zweiten Arbeitsmarkts‘, der auch mittelfristig sozial- und
arbeitsrechtlich sowie kollektivvertraglich abgesicherte Jobs bietet,
der eine entsprechende Qualifizierung und Weiterbildung garantiert
und Perspektiven auf ‚gute Arbeit‘ schafft. Ein ‚zweiter
Arbeitsmarkt‘ der im Zeichen von Motivation statt Sanktion steht,“
fordert Paiha.
Zwt.: Braucht grundlegenden Kurswechsel weg von der Sparpolitik, hin
zu sozial-ökologischen Investitionen!
Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen würden allerdings ohne eine
entsprechende wirtschaftspolitische Flankierung verpuffen. „Neben
Arbeitsmarktpolitik braucht es jedenfalls eine Verkürzung der
Arbeitszeit sowie eine Abkehr von der ruinösen Sparpolitik, die nur
noch tiefer in Krise und Arbeitslosigkeit führt. Ohne
sozial-ökologische Investitionen in Bildung, Pflege, Klimaschutz und
ökologisch verträgliche Infrastrukturen werden auch
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen keine nachhaltige Wirkung entfalten
können,“ warnt Paiha abschließend.
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