• 19.09.2016, 09:01:54
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Greenpeace: Geplante CETA-Zusatzerklärung ist Vertragskosmetik

Bundeskanzler Kern muss Vetomöglichkeit durch Verweigerung der Unterzeichnung nutzen

Utl.: Bundeskanzler Kern muss Vetomöglichkeit durch Verweigerung der
Unterzeichnung nutzen =

Wien/Berlin (OTS) - Greenpeace übt scharfe Kritik am Vorhaben, den
Abschluss des EU-Kanada-Handelspakts CETA mithilfe einer
Zusatzerklärung zwischen EU und Kanada retten zu wollen, anstatt das
Abkommen selbst nachzuverhandeln. Laut dem deutschen
Wirtschaftsministerium arbeiten die kanadische Handelsministerin und
die EU-Handelskommissarin an einer „gemeinsamen, rechtsverbindlichen
Erklärung, in der bestimmte Klarstellungen vorgenommen werden
sollen“. Greenpeace fordert Bundeskanzler Christian Kern auf, bei
seinem morgigen Treffen mit dem kanadischen Premierminister Justin
Trudeau klar gegen eine derartige Vertragskosmetik aufzutreten und,
wie von ihm angekündigt, substanzielle Nachverhandlungen beim Vertrag
zu veranlassen. Falls dies von Kanada zurückgewiesen wird, müsse
Österreich durch Verweigerung der Unterzeichnung ein Veto gegen CETA
in der vorliegenden Form einlegen.

„Eine Zusatzerklärung ohne Änderungen am vorliegenden CETA-Text ist
reine Kosmetik und nichts weiter als eine Beruhigungspille, mit der
die kritische Öffentlichkeit eingelullt werden soll“, so
Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. Insbesondere solle damit
wohl der Basis der deutschen SPD, die beim heute stattfindenden
Parteikonvent über ihre Position zu CETA entscheidet, Sand in die
Augen gestreut werden. Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar
Gabriel hatte erklärt, dass die Erklärung Präzisierungen in den
Bereichen öffentliche Dienstleistungen, Investitionsschutz,
Arbeitsstandards und öffentliche Beschaffung beinhalten solle. „Eine
Aushöhlung von Standards und von demokratischen Handlungsspielräumen
könnte aber nur durch ein Ziehen der verschiedenen Giftzähne im
bestehenden Vertragstext selbst wirksam verhindert werden“, betont
Egit. Denn die Gefahren in CETA gehen nicht nur von vagen
Formulierungen aus, sodass sie durch zusätzliche
Interpretationsleitlinien einfach beseitigt werden könnten. Vielmehr
sind sie vielfach eine unvermeidbare Konsequenz von in CETA
verankerten Elementen, wie etwa Sonderklagerechte für ausländische
Investoren oder der Einsatz des sogenannten „Negativlistenansatzes“
im Dienstleistungskapitel. Daher könnte die geplante Zusatzerklärung
den Schaden, der durch den bestehenden Vertragstext entstünde, selbst
dann nicht kompensieren, wenn sie schlussendlich tatsächlich
rechtsverbindlichen Charakter haben sollte.

Auch die inhaltlichen Ausführungen von Wirtschaftsminister Gabriel
zur geplanten Zusatzerklärung bei einer Pressekonferenz in Kanada
verdeutlichen deren Unzulänglichkeit: Beim Investitionsschutz sollen
offenbar nur Präzisierungen zur Unabhängigkeit der Schiedsrichter
getroffen werden. Davon würde jedoch zum Beispiel das Problem der
zusätzlichen materiellen Schutzrechte für ausländische Investoren
unberührt bleiben: Diese diskriminieren inländische Unternehmen und
können als Grundlage für Klagen gegen staatliche Maßnahmen im
öffentlichen Interesse verwendet werden. Die Präzisierungen im
Bereich der öffentlichen Dienstleistungen ändern beispielsweise
nichts am Negativlistenansatz, durch den Dienstleistungen im
öffentlichen Interesse grundsätzlich unter verstärkten
Liberalisierungsdruck geraten. Darüber hinaus lässt die geplante
Zusatzerklärung mit ihrem Fokus auf die vier von Gabriel genannten
Bereiche auch verschiedene Giftzähne in anderen Bereichen unberührt.
„Die österreichische Bundesregierung darf sich von dem
Ablenkungsmanöver durch Zusatzerklärungen nicht täuschen lassen und
muss CETA in der vorliegenden Form ablehnen“, so Egit abschließend.

Grafik zum Abstimmungsprozess von CETA - Österreichs Rolle (PRINT)
finden Sie hier (© Angie Rattay & Partners): http://bit.ly/2cohzHD

Grafik zum Abstimmungsprozess von CETA - Österreichs Rolle (WEB)
finden Sie hier (© Angie Rattay & Partners): http://bit.ly/2d9PJxo

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