• 18.09.2016, 10:00:01
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Jetzt nach dem Sommer wieder aktuell: Kann Urlaub verjähren? Und wenn ja, wann?

Linz (OTS) - Nach der Haupturlaubszeit taucht in der
AK-Rechtsberatung immer wieder die Frage auf, ob Urlaub eigentlich
verjähren kann. Und wenn ja, wann? Denn nach der genossenen Auszeit
im Sommer haben viele Arbeitnehmer/-innen noch Urlaubsguthaben
„stehen“. Die Antwort der AK-Experten/-innen: Ja, der Urlaub verjährt
grundsätzlich zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er
entstanden ist. Das heißt: Unbedingt darauf achten, dass man nie mehr
als drei Jahresurlaube offen hat – der darüber hinausgehende Urlaub
wäre schon verjährt.

Jede/r Arbeitnehmer/-in und jeder Lehrling hat Anspruch auf bezahlten
Urlaub. In der Regel sind das 30 Werktage (= fünf Wochen), nach
Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= sechs Wochen). Wenn
der Urlaub verjährt ist, ist gesetzlich weder ein Verbrauch noch eine
finanzielle Abgeltung vorgesehen.

„Die Beschäftigten arbeiten, wie die Wirtschaftsdaten zeigen, sehr
hart und produktiv. Deshalb steht ihnen die Erholung zu. Die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten den Urlaub im eigenen
Interesse wirklich beanspruchen und verbrauchen. Denn Urlaub trägt
wesentlich zur Lebensqualität, zum Ausgleich und zur Gesundheit bei“,
so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Wie wird der Urlaubsverbrauch bzw. die Verjährung gerechnet?
Beim Urlaubsverbrauch wird der aktuell angetretene Urlaub prinzipiell
auf den ältesten Resturlaub angerechnet.

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ist am 1. Oktober 2013 in ein
Unternehmen eingetreten. Das erste Urlaubs- bzw. Arbeitsjahr endet
somit am 30. September 2014. Der Urlaubsanspruch aus diesem
Urlaubsjahr würde daher grundsätzlich mit 30. September 2016
verjähren.

Die Arbeitnehmerin hat folgende Werktage Urlaub verbraucht:
1 Werktag im Jahr 2013,
25 Werktage im Jahr 2014,
4 Werktage zwischen 1. Jänner und 31. August 2015
= 30 Werktage

Da alle Werktage aus dem Urlaubsjahr 2013/14 somit vor dem 30.
September 2016 verbraucht wurden, ist auch kein Urlaubstag verjährt.

Ab wann gibt es überhaupt Urlaubsanspruch?
Wenn man in einer Firma neu zu arbeiten beginnt, entsteht der
Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr im Verhältnis zur
zurückgelegten Dienstzeit. Nach jeweils zirka 13 Kalendertagen hat
man also Anspruch auf einen Urlaubstag, nach rund zweieinhalb Monaten
auf eine ganze Urlaubswoche. Nach diesem halben Jahr steht der Urlaub
im vollen Ausmaß zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr erwirbt man gleich zu
Beginn des Arbeitsjahres den gesamten Urlaubsanspruch.

Tipp der AK-Experten/-innen
Über den Urlaubsverbrauch sollte man schriftliche Aufzeichnungen
führen. Diese können im Streitfall ein wertvolles Beweismittel sein.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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