- 15.09.2016, 10:24:53
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Justizminister Brandstetter: „Die Familien- und Jugendgerichtshilfe ist ein Erfolgsmodell für alle Beteiligten“
Linz (OTS) - Justizminister Wolfgang Brandstetter nahm gestern Abend
am Empfang im Rahmen der zweitägigen Fachtagung der Familien- und
Jugendgerichtshilfe in Linz teil. Neben den Tagungsteilnehmern und
Vortragenden waren auch zahlreiche Gäste aus Politik und Justiz
vertreten, wie zum Beispiel der oberösterreichische Landeshauptmann
Dr. Josef Pühringer, der Präsident des OLG Linz, Dr. Johannes
Payerhuber-Wolfesberger sowie seine designierte Nachfolgerin, Mag.
Katharina Lehmayer. „Es freut mich sehr, persönlich den vielen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Familien- und
Jugendgerichtshilfe meinen Dank für ihre großartige Arbeit
aussprechen zu können. Die Familien- und Jugendgerichtshilfe ist ein
Erfolgsmodell, auf das wir wirklich stolz sein können. Sie trägt zur
Deeskalation bei familiären Konflikten bei, und Jugendliche bekommen
im Interesse ihrer Resozialisierung bestmögliche Unterstützung. Das
ist nicht nur für die beteiligten Parteien von großem Vorteil,
sondern auch für die Justiz und letztlich für unsere Gesellschaft“,
betonte Justizminister Brandstetter in seinen Begrüßungsworten die
Wichtigkeit dieser Institutionen. Die aus ganz Österreich angereisten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben an den zwei Tagen die
Möglichkeit, Fachvorträge zu besuchen, an Workshops teilzunehmen
sowie ihre Erfahrungen auszutauschen.
Vor knapp zwei Jahren konnte der österreichweite Vollausbau der
Familiengerichtshilfe abgeschlossen werden. Deren Aufgabe ist es, im
Auftrag des Gerichts schlichtend in familienrechtliche Verfahren
einzugreifen, eine Stütze für die Beteiligten zu sein und Lösungen
zum Wohle des Kindes zu finden. So konnten allein von Jänner bis Juni
2016 bereits 566 Fälle einvernehmlich gelöst werden, wodurch eine
weitere gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden konnte.
Darüber hinaus koordiniert die Familiengerichtshilfe als
Besuchsmittler vor allem die Betreuung der Übergabe des Kindes von
einem Elternteil zum anderen und klärt zu sämtlichen Modalitäten des
Verfahrens auf. Im Jahr 2015 wurde die Familiengerichtshilfe um die
Agenden der Jugendgerichtshilfe ausgebaut, die nun ebenfalls
bundesweit angeboten wird. Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
umfassen Jugenderhebungen, Krisenintervention und
Haftentscheidungshilfe. Dazu erhebt sie unter anderem das familiäre,
schulische und berufliche Umfeld des Jugendlichen. Diese Erhebungen
sind vor allem für die Gerichte zur Entscheidung in Haftsachen von
Bedeutung, womit die Jugendgerichtshilfe zur Verkürzung der
Untersuchungshaft bei Jugendlichen beiträgt und deren
Resozialisierung fördert. In akuten Krisen der Jugendlichen werden
sofort die notwendigen sozialarbeiterischen oder psychologischen
Sofortmaßnahmen getroffen. „Jugendliche brauchen im Strafverfahren
interdisziplinäre Betreuung. Daher setzen wir im Rahmen der
Jugendgerichtshilfe vor allem auf die qualifizierte Betreuung durch
Psychologen, Sozialarbeiter und Pädagogen“, so Justizminister
Brandstetter. Insgesamt sind rund 250 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Bereich der Familien- und Jugendgerichtshilfe tätig.
Allein im ersten Halbjahr 2016 konnten 4.763 Aufträge abgearbeitet
werden (2.160 in der Familiengerichtshilfe, 2.603 in der
Jugendgerichtshilfe).
Foto zum Download finden Sie unter http://bit.ly/2ca6hDy
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