- 13.09.2016, 09:02:47
- /
- OTS0023 OTW0023
VKI: Erste Erfolge gegen Klagswelle der Sparkasse Köln Bonn wegen MPC-Fonds
Bank verlangt Ausschüttungen zurück, zu Unrecht wie ein dt Urteil zeigt
Utl.: Bank verlangt Ausschüttungen zurück, zu Unrecht wie ein dt
Urteil zeigt =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
unterstützt – im Auftrag des Sozialministeriums – die AnlegerInnen
von „geschlossenen Fonds“ des Hamburger Emissionshauses MPC
Münchmeyer Petersen Capital AG gegen die Rückforderungen von
erhaltenen Ausschüttungen gegen die jeweils finanzierenden Banken und
erzielte nun erste Erfolge gegen die Klagswelle der Sparkasse Köln
Bonn (SPK) beim MPC-Hollandimmobilienfonds 43.
Rund 16.000 österreichische AnlegerInnen haben – vor allem über
Vermittlung von österreichischen Banken – „geschlossene Fonds“ des
Hamburger Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital AG gekauft.
Oder besser gesagt: Sie wurden Treuhandkommanditisten dieser Fonds.
Das bedeutet, dass im Handelsregister nur der Treuhänder TVP
eingetragen ist – eine 100%-Tochter der MPC. Die Kommanditisten sind
nur Treugeber und nach außen gar nicht bekannt.
Die Immobilien wurden seinerzeit jeweils rund zur Hälfte
fremdfinanziert. In allen Fonds gibt es daher verschiedene deutsche
oder niederländische Banken, die Kredite an den Fonds vergeben haben.
Da die Fonds nun reihum schwächeln bzw. zum Teil insolvenzreif sind,
wollen diese Banken zumindest einen Teil ihrer Darlehen einbringen.
Die MPC-Hollandfonds waren so konstruiert, dass man den Anlegern
jährliche „Ausschüttungen“ von 7 Prozent und mehr versprochen und in
den ersten Jahren auch ausbezahlt hat. Die Anleger gingen im Licht
falscher Beratung und lückenhafter Prospekte davon aus, dass diese
„Ausschüttungen“ aus Gewinnen erfolgen würden. Tatsächlich hat MPC
den Anlegern aber plangemäß über Jahre nur das eigene Kapital
stückweise zurückgezahlt. Das waren also „Ausschüttungen“ aus der
Liquidität der Gesellschaft, die nach deutschem Handelsrecht
zurückgefordert werden können.
Die Finanzierungsbanken fordern derzeit die Anleger in einer Reihe
von Fonds mit Klagsdrohungen auf, die Ausschüttungen zurück zu
zahlen. Am aggressivsten geht dabei die Sparkasse Köln Bonn (SPK)
vor, die die Hollandfonds 43 und 44 finanziert hat. Bei Holland 43
hat die SPK in Österreich AnlegerInnen im Hochsommer flächendeckend
bei den verschiedenen Wohnsitzgerichten geklagt. Der VKI und
Rechtsanwalt Dr. Schumacher vertreten alleine rund 20 Betroffene. Bei
Holland 44 fordert die SPK Zahlung bis 15.9.2016, sonst werde auch
dort flächendeckend geklagt.
Nun kann der VKI erste Erfolge gegen die Sparkasse Köln Bonn
vermelden: In zwei Verfahren in Kärnten wurden die Verfahren gleich
zu Beginn unterbrochen. Schließlich sind wesentliche Vorfragen offen,
die in anderen Verfahren geklärt werden müssen. Die Gültigkeit von
Klauseln im Treuhandvertrag mit der TVP steht in einer Verbandsklage
des VKI gegen die TVP am Prüfstand. Die eingewendeten
Schadenersatzansprüche werden in einem anhängigen strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft zu klären sein. Für die Bank heißt das
jedenfalls: Kein schneller „Durchmarsch“, sondern zähe und jahrelange
Prozessführung.
In einem Urteil des Landesgerichtes Frankfurt wird überdies die
Konstruktion der SPK-Klagen in Frage gestellt. Statt Insolvenz
anzumelden, tritt die TVP ihre Freistellungsansprüche gegen die
Treugeber an die Bank ab und die klagt den vermeintlichen Anspruch
der TVP ein. Wenn die Finanzierungsbank der Gesellschaft aber – zur
Vermeidung einer Insolvenz – die Kreditforderung stundet, also die
Forderung bei der Gesellschaft nicht "ernstlich einfordert", dann
kann ein Treuhandkommanditist dies – so das Gericht - der Klage der
Finanzierungsbank mit Erfolg entgegenhalten. Eine Vereinbarung der
Gesellschaft mit dem Gläubiger, aufgrund derer der Gläubiger gehalten
sein soll nur die Gesellschafter und nicht den Fonds oder die TVP in
Anspruch zu nehmen, ist unwirksam. Damit sinken die Chancen der SPK
auch nach deutschem Recht, ihre Forderungen am Klagsweg gegen die
Treuhandkommanditisten durchzusetzen.
Der VKI und die Raiffeisenbank St. Pölten (für die NÖ
Raiffeisenbanken) hat – bei anderen Fonds – bereits durchaus
Vereinbarungen mit anderen Banken schließen können. Weniger
zurückzahlen, das aber rasch. Die Sparkasse Köln Bonn wollte aber mit
dem VKI keine Gespräche führen.
„Die Sparkasse Köln Bonn will mit aller Aggressivität die
österreichischen AnlegerInnen durch Klagswellen in Schrecken
versetzen und erhofft sich, so die Rückzahlungen einzutreiben. Der
VKI kann aber – insbesondere auch im Hinblick auf das Urteil in
Frankfurt – nicht empfehlen, Zahlung zu leisten. Wir werden – nach
Kräften – alle unterstützen, die da von dieser deutschen Bank geklagt
werden“, kündigt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI,
an. „Im Übrigen hätte unseres Erachtens gerade eine Sparkasse die
Aufgabe, auf die Menschen zuzugehen und nicht Gespräche einfach zu
verweigern. Wir sind daher nach wie vor jederzeit zu Gesprächen mit
der Sparkasse bereit und glauben, dass rasches Geld auch im Interesse
der Sparkasse liegen müsste.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI






