• 09.09.2016, 10:00:01
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Lebenshilfe begrüßt Erwachsenenschutzgesetz und fordert raschen Ausbau der Unterstützungsangebote

Wien (OTS) - Generalsekretär Brandstätter: „Der neue Entwurf des
Erwachsenenschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum
Ziel der gleichen Anerkennung vor dem Recht, wie sie die
UN-Behindertenrechtskonvention fordert. Beim Ausbau der
Unterstützungsangebote ist allerdings noch viel zu tun, damit alle
Menschen ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit gleichberechtigt ausüben
können.“

Am 12.9. endet die Begutachtungsfrist für einen Gesetzesentwurf, mit
dem die Sachwalterschaft von Grund auf geändert wird. Grundsätzlich
begrüßt die Lebenshilfe Österreich den Entwurf für das
Erwachsenenschutzgesetz, der die Einschränkungen der Rechts- und
Handlungsfähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen vermindert.
Sie gibt aber auch einige Kritikpunkte zu bedenken.

Lebenshilfe fordert raschen Ausbau und Finanzierung von
Unterstützungsleistungen

Ob das vorgeschlagene Gesetz auch in der Praxis taugt, das heißt ob
die Autonomie gefördert bzw. die Selbstbestimmung möglichst wenig
eingeschränkt wird, wird laut Lebenshilfe wesentlich davon abhängen,
ob die notwendigen Unterstützungsleistungen bei
Entscheidungsprozessen und persönlicher Assistenz österreichweit
verfügbar und leistbar sein werden.

In diesem Punkt sind die Bundesländer gefordert Modelle wie
Persönliche Zukunftsplanung, Unterstützungskreise und analoge
Methoden in ihre Leistungskataloge aufzunehmen, bedarfsgerecht
auszubauen und zu finanzieren. Bundesweit gilt es für einheitliche
Lösungen zu sorgen, insbesondere für die Einführung und Dotierung von
individuellen Assistenz- und Unterstützungsleistungen und von
persönlichen Budgets. "Andernfalls könnten weniger
ErwachsenenvertreterInnen bestellt werden. Und wenn dann auch noch
die Unterstützung für Entscheidungen fehlt, kommen die
DienstleisterInnen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe wiederum
in die Situation, diese zeitintensiven Rollen zu übernehmen. Darüber
hinaus fehlt ein Korrektiv, das sicherstellt, dass die Interessen des
oder der Vertretenen gewahrt bleiben: ein ganz und gar unerwünschtes
Szenario", so Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich Albert
Brandstätter.
Weiters fordert die Lebenshilfe, Beratung und Clearings durch
Erwachsenenschutz-Vereine sowie kontinuierliche Fortbildungen für
ÄrztInnen, BehördenmitarbeiterInnen, NotarInnen und AnwältInnen
bedarfsgerecht auszubauen.

Bürokratie als mögliche Hürde v.a. für Angehörige von Personen mit
hohem Unterstützungsbedarf

Die Lebenshilfe Österreich begrüßt die Ausweitung der
Angehörigenvertretung auf Geschwister, Kinder und Neffen. Dies ist
gerade für Menschen mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf sehr
wichtig. Sehr positiv sieht die Lebenshilfe, dass in Zukunft die
Erwachsenenvertretung nur mehr als ultima ratio vorgesehen ist und es
keine Vertretung mehr für alle Angelegenheiten geben soll. Allerdings
befürchtet sie eine unverhältnismäßige Vermehrung von bürokratischen
Schritten und anderen Erschwernissen für die ohnehin schon
außerordentlich belastete Gruppe der begleitenden Angehörigen von
Personen mit hohem Unterstützungsbedarf, die oftmals zu ständiger
Präsenz im Alltag gezwungen sind und konstant körperlich und
psychisch herausfordernde Pflegeleistungen erbringen. Die Lebenshilfe
schlägt daher dringend vor, dass es für die Vertretungen von Personen
mit sehr hohem und komplexem Unterstützungsbedarf ein möglichst
einfaches Verfahren, zB. ein spezielles Monitoringsystem, geben soll.

Umsetzung bedeutet gesellschaftlichen Lernprozess

Die Lebenshilfe Österreich betont, wie positiv die Einbindung von
Menschen mit Beeinträchtigungen und anderer Anspruchsgruppen in den
Ausarbeitungsprozess dieses wichtigen neuen Gesetzes erlebt wurde.
„Hier wurde geradezu vorbildlich bewiesen, dass die
Gesetzwerdungsprozesse so gestaltet werden können, dass die Personen,
um die es geht, auch wirklich beteiligt werden. Insgesamt handelt es
sich hier um einen gesellschaftlichen Lernprozess und deshalb legen
wir Wert darauf, dass die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes und
die Erfahrungen, die sich damit ergeben, in regelmäßigen Abständen,
etwa alle 4 bis 5 Jahre, evaluiert werden sollen“, so Brandstätter
abschließend.

Gesamte Stellungnahme siehe: www.lebenshilfe.at

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