- 06.09.2016, 15:35:19
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Justizminister Brandstetter eröffnet ersten österreichischen Rechtspflegertag
Wien (OTS) - Heute eröffnet Justizminister Wolfgang Brandstetter die
erste österreichische Tagung der Rechtspfleger. Der Rechtspflegertag
wird von der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und
Diplomrechtspfleger Österreichs (VDRÖ) veranstaltet und findet im
Wiener Justizpalast statt. „Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
sind in ihren Fachgebieten absolute Profis und bilden eine
unverzichtbare Säule unseres Justizsystems. In diesem Jahr feiern wir
beispielsweise 40 Jahre elektronisches Grundbuch und 30 Jahre
Firmenbuch. Zwei Bereiche, die äußerst kompetent von ihnen geführt
werden und dadurch viel zur Rechtssicherheit am Standort Österreich
beitragen. Ich möchte mich daher an dieser Stelle auch persönlich für
ihren Einsatz und ihr Engagement herzlich bedanken“, betonte
Bundesminister Brandstetter die Wichtigkeit der Rechtspfleger für die
österreichische Gerichtsbarkeit. Das Programm des Rechtspflegertages
beschäftigt sich vor allem mit dem Rechtspflegergesetz und dient
darüber hinaus dem allgemeinen Erfahrungsaustausch.
Aktuell sind rund 630 Rechtspfleger an den österreichischen Gerichten
tätig. Bereits mehr als drei Viertel aller Entscheidungen bei
Österreichs Bezirksgerichten werden von ihnen getroffen. „Dem
Berufsbild der österreichischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
kommt auch weit über die heimischen Grenzen eine Vorreiterrolle zu
und es wird immer wieder mit großem Interesse von anderen Staaten
betrachtet“, so Justizminister Brandstetter zu dem im internationalen
Vergleich weiten Aufgabenfeld der Rechtspfleger. Vor allem bei
Exekutionsverfahren, Privatkonkursen und beim Führen des Grund- und
Firmenbuches erfüllen die Rechtspfleger wichtige Tätigkeiten. Weitere
Zuständigkeiten umfassen Verlassenschafts- und Pflegschaftsverfahren,
Mahnverfahren sowie auch Entscheidungen über Verfahrenshilfeanträge.
Die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle des
Rechtspflegergesetzes (Begutachtungsende: 12. September) regelt die
Zuständigkeiten zwischen Rechtspfleger und Richter unter anderem in
den Bereichen des Exekutions- und Insolvenzrechts sowie in
Firmenbuchsachen neu. Der Entwurf berücksichtigt sowohl Anregungen
aus der Praxis als auch Änderungen und Klarstellungen, die durch die
Rechtsprechung notwendig wurden.
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