VKI-Aktion Lebensversicherungen: zwei Drittel fehlerhaft belehrt
Anmeldung weiterhin möglich – ab sofort kostenloser Schnellrechner verfügbar
Wien (OTS/VKI) - Im März 2016 startete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion zu Lebensversicherungen. Konsumentinnen und Konsumenten, die sich an der Aktion beteiligen, können dabei überprüfen lassen, ob ein Rücktritt von ihrem Vertrag möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre. Jetzt – ein halbes Jahr später – zieht der VKI eine erste Zwischenbilanz:
Rund 1.300 Versicherte nahmen das Angebot der Aktion bis dato in Anspruch. In zwei Drittel der Fälle ergab die Prüfung, dass die Betroffenen fehlerhaft über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden waren. In diesen Fällen wäre damit auch ein nachträglicher Vertragsrücktritt möglich.
Die Zahl der Betroffenen, die von einem Rücktritt profitieren könnten, liegt allerdings noch deutlich höher, denn Lebensversicherungen sind in Österreich ein beliebtes Finanzprodukt. Um Versicherten eine erste Orientierung zu ermöglichen, bietet der VKI daher ab sofort ein kostenloses Online-Tool an, mit dem im Einzelfall sofort errechnet werden kann, ob ein Rücktritt von der Lebensversicherung lohnenswert wäre. Auch eine Anmeldung zur VKI-Sammelaktion ist weiterhin möglich. Sämtliche Informationen dazu gibt es unter www.verbraucherrecht.at.
Geschätzt wird, dass bis zu 50 Prozent der Lebensversicherungen in Österreich vorzeitig gekündigt werden, weil sich die Versicherten das Produkt nicht mehr leisten können, weil sie das angesparte Kapital anderweitig brauchen oder die Lebensversicherung gegen ein vermeintlich besseres Produkt eintauschen wollen. Viele Anleger beklagen aber auch, dass der Ertrag nicht den seinerzeitigen Zusagen entspricht. Sie überlegen daher, die Versicherung rückzukaufen oder allenfalls stillzulegen.
Doch das vorzeitige Abstoßen einer Lebensversicherung kommt teuer. Aufgrund der hohen Kostenbelastung, vor allem zu Beginn des Vertrages, kommt es dazu, dass nach den ersten fünf bis zehn Jahren oft gerade einmal die Abschlusskosten (Vermittlerprovisionen, Gebühren) gedeckt sind. Der Rückkaufswert liegt daher meist deutlich unter dem Wert des einbezahlten Kapitals – nennenswerte Vermögenszuwächse bleiben überhaupt aus.
Mangelhafte Belehrung ermöglicht Rücktritt
Ein Lösungsansatz für Verbraucherinnen und Verbraucher liegt im nachträglichen Rücktritt von der Polizze. Denn nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht Versicherten ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht oder falsch über ihre Rücktrittsrechte belehrt wurden. „Laut OGH-Entscheidung ist eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung so zu behandeln, als hätte gar keine Belehrung stattgefunden“, erklärt VKI-Juristin Mag. Ulrike Wolf. „Aus unserer Sicht bedeutet das, dass Kundinnen und Kunden bei einer Rückabwicklung alle Beiträge inklusive Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Zinsen von den Versicherungsunternehmen zurückerhalten müssen.“
Fondsgebundene als Spitzenreiter
Die Mehrheit der 1.300 Einzelfälle, die der VKI bisher überprüfte, betrifft Inhaberinnen und Inhaber von fondsgebundenen Lebensversicherungen. In zwei Drittel der geprüften Fälle wurden dabei Mängel in der Belehrung festgestellt. „Wenn eine fondsgebundene Lebensversicherung stark an Wert verloren hat, können sich die Verluste bei einem Rücktritt massiv reduzieren. Gerade hier macht ein Vertragsrücktritt oft wirtschaftlich Sinn“, berichtet VKI-Juristin Wolf.
Beispielfall
fondsgebundene Lebensversicherung, Vertragsabschluss 2013, Vertragsende 2040
einbezahlte Prämien nach drei Jahren gesamt € 8.695,00
Rückkaufswert nach drei Jahren (Kündigung) € 4.280,00 Rückabwicklungswert (Rücktritt): € 9.000,00
Differenz: € 4.720
Sammelaktion: nächste Schritte
Lebensversicherte, die denken, dass auch sie von Belehrungsfehlern betroffen sein könnten, haben derzeit nach wie vor die Möglichkeit, sich (gegen einen Unkostenbeitrag von 95 Euro) der VKI-Sammelaktion anzuschließen. Die Aktion richtet sich dabei an alle, die nach dem 1.1.1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und deren Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Österreich lag. Das betrifft auch bereits gekündigte und abgelaufene Verträge.
Nach der Prüfung der Polizzen wird der VKI bei den betroffenen Versicherungsunternehmen intervenieren. Lässt sich auf diesem Weg keine Einigung erzielen, sind mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers auch Sammelklagen möglich.
Wie funktioniert der Schnellrechner?
Versicherte, die sich erst einmal selbst einen Überblick verschaffen möchten, können ab sofort unter www.verbraucherrecht.at/schnellrechner ein kostenloses Service-Tool nutzen. Der Schnellrechner wurde gemeinsam mit dem deutschen Wirtschaftsmathematiker und Aktuar Prof. Dr. Philipp Schade entwickelt, der selbst lange in der Branche tätig war. „Mit dem Online-Rechner wollten wir Konsumentinnen und Konsumenten ein möglichst einfaches Werkzeug an die Hand geben“, erklärt der Experte. „Lebensversicherungen sind komplexe Konstrukte. Unser Anliegen ist es, Betroffenen einen Weg zu eröffnen, auf dem sie eine erste, schnelle Einschätzung des Wertes ihrer Polizze erhalten.“
Das Berechnungsergebnis kann nach Eingabe weniger Daten (u.a. Vertragsbeginn, Monatsbeitrag, Geschlecht u Geburtsjahr der versicherten Person) sofort abgerufen werden. Dabei wird nicht nur die Summe ermittelt, die bei einer Rückabwicklung erzielt werden kann, auch die mögliche Differenzsumme zwischen Rückabwicklungswert und Rückkaufswert wird angezeigt. „Versicherte können sich so selbst ein Bild machen und ihre Optionen abwägen“, erklärt Ulrike Wolf.
SERVICE: Informationen zur Anmeldung sowie den neu verfügbaren Schnellrechner gibt es online unter www.verbraucherrecht.at.
Rückfragen & Kontakt:
Verein für Konsumenteninformation
Mag. Andrea Morawetz
Öffentlichkeitsarbeit
01 / 58877 - 256
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