• 06.09.2016, 11:45:09
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VKI-Aktion Lebensversicherungen: zwei Drittel fehlerhaft belehrt

Anmeldung weiterhin möglich – ab sofort kostenloser Schnellrechner verfügbar

Utl.: Anmeldung weiterhin möglich – ab sofort kostenloser
Schnellrechner verfügbar =

Wien (OTS/VKI) - Im März 2016 startete der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion zu
Lebensversicherungen. Konsumentinnen und Konsumenten, die sich an der
Aktion beteiligen, können dabei überprüfen lassen, ob ein Rücktritt
von ihrem Vertrag möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre. Jetzt –
ein halbes Jahr später – zieht der VKI eine erste Zwischenbilanz:
Rund 1.300 Versicherte nahmen das Angebot der Aktion bis dato in
Anspruch. In zwei Drittel der Fälle ergab die Prüfung, dass die
Betroffenen fehlerhaft über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden waren.
In diesen Fällen wäre damit auch ein nachträglicher Vertragsrücktritt
möglich.

Die Zahl der Betroffenen, die von einem Rücktritt profitieren
könnten, liegt allerdings noch deutlich höher, denn
Lebensversicherungen sind in Österreich ein beliebtes Finanzprodukt.
Um Versicherten eine erste Orientierung zu ermöglichen, bietet der
VKI daher ab sofort ein kostenloses Online-Tool an, mit dem im
Einzelfall sofort errechnet werden kann, ob ein Rücktritt von der
Lebensversicherung lohnenswert wäre. Auch eine Anmeldung zur
VKI-Sammelaktion ist weiterhin möglich. Sämtliche Informationen dazu
gibt es unter www.verbraucherrecht.at.

Geschätzt wird, dass bis zu 50 Prozent der Lebensversicherungen in
Österreich vorzeitig gekündigt werden, weil sich die Versicherten das
Produkt nicht mehr leisten können, weil sie das angesparte Kapital
anderweitig brauchen oder die Lebensversicherung gegen ein
vermeintlich besseres Produkt eintauschen wollen. Viele Anleger
beklagen aber auch, dass der Ertrag nicht den seinerzeitigen Zusagen
entspricht. Sie überlegen daher, die Versicherung rückzukaufen oder
allenfalls stillzulegen.

Doch das vorzeitige Abstoßen einer Lebensversicherung kommt teuer.
Aufgrund der hohen Kostenbelastung, vor allem zu Beginn des
Vertrages, kommt es dazu, dass nach den ersten fünf bis zehn Jahren
oft gerade einmal die Abschlusskosten (Vermittlerprovisionen,
Gebühren) gedeckt sind. Der Rückkaufswert liegt daher meist deutlich
unter dem Wert des einbezahlten Kapitals – nennenswerte
Vermögenszuwächse bleiben überhaupt aus.

Mangelhafte Belehrung ermöglicht Rücktritt

Ein Lösungsansatz für Verbraucherinnen und Verbraucher liegt im
nachträglichen Rücktritt von der Polizze. Denn nach einer
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht Versicherten ein
unbefristetes Rücktrittsrecht zu, wenn sie bei Vertragsabschluss
nicht oder falsch über ihre Rücktrittsrechte belehrt wurden. „Laut
OGH-Entscheidung ist eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung so zu
behandeln, als hätte gar keine Belehrung stattgefunden“, erklärt
VKI-Juristin Mag. Ulrike Wolf. „Aus unserer Sicht bedeutet das, dass
Kundinnen und Kunden bei einer Rückabwicklung alle Beiträge inklusive
Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Zinsen von den
Versicherungsunternehmen zurückerhalten müssen.“

Fondsgebundene als Spitzenreiter

Die Mehrheit der 1.300 Einzelfälle, die der VKI bisher überprüfte,
betrifft Inhaberinnen und Inhaber von fondsgebundenen
Lebensversicherungen. In zwei Drittel der geprüften Fälle wurden
dabei Mängel in der Belehrung festgestellt. „Wenn eine fondsgebundene
Lebensversicherung stark an Wert verloren hat, können sich die
Verluste bei einem Rücktritt massiv reduzieren. Gerade hier macht ein
Vertragsrücktritt oft wirtschaftlich Sinn“, berichtet VKI-Juristin
Wolf.

Beispielfall
fondsgebundene Lebensversicherung, Vertragsabschluss 2013,
Vertragsende 2040
einbezahlte Prämien nach drei Jahren gesamt € 8.695,00

Rückkaufswert nach drei Jahren (Kündigung) € 4.280,00
Rückabwicklungswert (Rücktritt): € 9.000,00
Differenz: € 4.720

Sammelaktion: nächste Schritte

Lebensversicherte, die denken, dass auch sie von Belehrungsfehlern
betroffen sein könnten, haben derzeit nach wie vor die Möglichkeit,
sich (gegen einen Unkostenbeitrag von 95 Euro) der VKI-Sammelaktion
anzuschließen. Die Aktion richtet sich dabei an alle, die nach dem
1.1.1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und deren
Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Österreich lag. Das betrifft auch
bereits gekündigte und abgelaufene Verträge.

Nach der Prüfung der Polizzen wird der VKI bei den betroffenen
Versicherungsunternehmen intervenieren. Lässt sich auf diesem Weg
keine Einigung erzielen, sind mit Unterstützung eines
Prozessfinanzierers auch Sammelklagen möglich.

Wie funktioniert der Schnellrechner?

Versicherte, die sich erst einmal selbst einen Überblick
verschaffen möchten, können ab sofort unter
www.verbraucherrecht.at/schnellrechner ein kostenloses Service-Tool
nutzen. Der Schnellrechner wurde gemeinsam mit dem deutschen
Wirtschaftsmathematiker und Aktuar Prof. Dr. Philipp Schade
entwickelt, der selbst lange in der Branche tätig war. „Mit dem
Online-Rechner wollten wir Konsumentinnen und Konsumenten ein
möglichst einfaches Werkzeug an die Hand geben“, erklärt der Experte.
„Lebensversicherungen sind komplexe Konstrukte. Unser Anliegen ist
es, Betroffenen einen Weg zu eröffnen, auf dem sie eine erste,
schnelle Einschätzung des Wertes ihrer Polizze erhalten.“

Das Berechnungsergebnis kann nach Eingabe weniger Daten (u.a.
Vertragsbeginn, Monatsbeitrag, Geschlecht u Geburtsjahr der
versicherten Person) sofort abgerufen werden. Dabei wird nicht nur
die Summe ermittelt, die bei einer Rückabwicklung erzielt werden
kann, auch die mögliche Differenzsumme zwischen Rückabwicklungswert
und Rückkaufswert wird angezeigt. „Versicherte können sich so selbst
ein Bild machen und ihre Optionen abwägen“, erklärt Ulrike Wolf.

SERVICE: Informationen zur Anmeldung sowie den neu verfügbaren
Schnellrechner gibt es online unter www.verbraucherrecht.at.

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