• 05.09.2016, 09:00:01
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Neue Herausforderungen für staatliche Exportgarantien durch wachsende Internationalisierung

Wien (OTS) - Staatliche Exportgarantien federn das
Finanzierungsrisiko im Außenhandel ab. Jährlich werden für knapp 2%
der Warenexporte Exportgarantien zugesagt. Angesichts der zunehmenden
Integration österreichischer Unternehmen in internationale
Wertschöpfungsketten verändern sich sowohl der Bedarf an einer
solchen Risikoabsicherung als auch die damit verbundenen
wirtschaftspolitischen Anforderungen und Ziele. Derzeit steht z. B.
eine Anpassung der Anforderungen an den Mindestanteil an inländischer
Wertschöpfung am Exportwert für eine staatliche Exportgarantie zur
Diskussion; sie soll der verstärkten Internationalisierung der
Exporteure Rechnung tragen.

Im internationalen Handel ist die Lieferung auf Ziel wegen
längerer Transportwege das dominante Zahlungsverfahren und umfasst
etwa 80% der Geschäftsfälle. Das verbleibende Fünftel beruht auf
Vorauskassageschäften. In beiden Fällen können
Finanzierungsbeschränkungen ein Exportgeschäft behindern oder sogar
unterbinden. Die Republik Österreich unterstützt deshalb im Rahmen
des Ausfuhrförderungsgesetzes österreichische Unternehmen durch
Bundeshaftungen für Lieferforderungen aus Exportgeschäften. Die
Exportgarantien für grenzüberschreitende Lieferforderungen sind auf
nicht marktfähige Risiken beschränkt. Im Jahr 2015 wurden 3,8 Mrd. €
an Exportgarantien und Wechselbürgschaften neu gezeichnet und damit
am Jahresende ein Haftungsobligo von 26,2 Mrd. € erreicht. Damit
betrug das Verhältnis der Neuzusagen zu den Waren- und
Dienstleistungsexporten (ohne Reiseverkehr) laut OeKB 1,7%. Das
betriebswirtschaftliche Ergebnis der Exportgarantien ist langfristig
ausgeglichen. Zwischen 1950 und 2015 ergab die Summe an Einnahmen und
Ausgaben für Exportgarantien einen geringfügigen kumulierten
Überschuss von 212 Mio. € bzw. 0,1% der kumulierten Haftungszusagen.

Zur Berechnung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von
Exportgarantien schätzte das WIFO in einem ersten Schritt den
erwarteten Exportausfall nach einer Einstellung der Neuzusagen von
Exportgarantien der Haftungsarten G1, G2 und G3 im Wert von 1,6 Mrd.
€; das entspricht den Neuzusagen des Jahres 2014. Die Exporte i. w.
S. würden nach einer Einstellung der Neuzusagen dauerhaft um 1,9%
unter dem Referenzpfad liegen, das Bruttoinlandsprodukt wäre um 0,6%
niedriger als in der Basislösung, und etwa 30.000 Arbeitsplätze
würden verloren gehen.

Der ständige wirtschaftliche Wandel erfordert auch eine laufende
Anpassung des staatlichen Exportgarantiesystems. Im letzten Jahrzehnt
nahm z. B. die Integration österreichischer Unternehmen in
internationale Wertschöpfungsketten deutlich zu: Der inländische
Wertschöpfungsanteil österreichischer Exporte sank von
durchschnittlich 76% (1995) auf 65% (2011); für einzelne
Exportprodukte liegt der inländische Wertschöpfungsanteil bereits
unter 50%, dem derzeit erforderlichen Mindestanteil inländischer
Wertschöpfung am Exportumsatz für eine Exportgarantie. Internationale
Reaktionen auf diese Entwicklung reichen von einer Senkung des
Mindestanteils (Großbritannien, Niederlande, Spanien), einer
Ergänzung des bestehenden hohen Mindestanteils mit Zusatzkriterien
(Österreich, Polen, Schweiz, Tschechien) bis zur vollständigen
Aufhebung (Italien, Kanada, Schweden).

Übersicht 1: Kurz- und mittelfristige gesamtwirtschaftliche
Ergebnisse der Einstellung von Neuzusagen an Exportgarantien - auf
der WIFO-Website (http://www.wifo.ac.at/publikationen/pressenotizen)

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht
8/2016 (http://monatsberichte.wifo.ac.at/58976)

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