• 02.09.2016, 11:45:01
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  • OTS0088 OTW0088

Schwerpunktaktion gegen Menschenhandel in Kärnten

Wien/Klagenfurt (OTS) - Am 1. und 2. September 2016 setzten das
Landeskriminalamt Kärnten und das Bundeskriminalamt mit Unterstützung
von Europol eine Schwerpunktaktion gegen Menschenhandel und
grenzüberschreitenden Prostitutionshandel in Kärnten.
Opferidentifizierung und Strukturermittlungen gegen international
agierende Tätergruppen standen im Mittelpunkt der Kontrollmaßnahmen.

Von 1. auf 2. September wurden in ganz Kärnten Bordellbetriebe
polizeilich überprüft. Die Kontrolle der sieben Lokale sowie der 26
Wohnungen und Beherbergungsbetriebe erfolgte durch das
Landeskriminalamt Kärnten und dem Bundeskriminalamt mit Unterstützung
der Landeskriminalämter Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg
und Wien sowie den beiden Verbindungsbeamten aus Rumänien und
Bulgarien und zwei Experten von Europol. Ziel des Einsatzes war
einerseits die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, die
sexuell ausgebeutet werden. Andererseits standen Strukturermittlungen
im Fokus, um nationale und internationale Verbindungen von
Gruppierungen erkennen zu können. Darüber hinaus wurde auch die
Einhaltung der Bordell-Bewilligungsrichtlinien überprüft, wobei eine
Beanstandung nach dem Kärntner Prostitutionsgesetz festgestellt
wurde.

Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt 158 legale
Sexdienstleisterinnen und 82 Kontaktpersonen kontrolliert, wobei 17
potentielle Betroffene des Menschenhandels aus Rumänien und China
identifiziert wurden. Zu diesen Personen werden umfangreiche
Ermittlungen in Rumänien, anderen EU-Staaten und China eingeleitet.
Einen Zusammenhang mit der Migrationswelle der letzten Monate konnte
im Rahmen diese Schwerpunktaktion nicht festgestellt werden. In den
kontrollierten Einrichtungen wurden keine Opfer aus den
Migrationsherkunftsländern vorgefunden und identifiziert.

Im Zuge der Kontrollmaßnahmen konnten zielführende Hinweise zum
Aufenthaltsort eines flüchtigen Menschenhändlers erlangt werden. Hier
werden ebenfalls umfangreiche Auslandserhebungen zur Verifizierung
eingeleitet. Des Weiteren wurden bei den Maßnahmen drei Personen
angetroffen, die zur Aufenthaltsermittlung für die Justizbehörden
ausgeschrieben waren. In einem Beherbergungsbetrieb wurde eine
geringe Menge Suchtmittel sichergestellt und eine Anzeige nach dem
Suchtmittelgesetz erstattet.

Das Bundeskriminalamt plant auch zukünftig derartige Aktionen in ganz
Österreich unter Beteiligung ausländischer Polizeikräfte zur
Identifizierung von Opfern des Menschenhandels.

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